Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2491 7. Wahlperiode 15.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Wissenschaftliche Publikationen von Forschenden der Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf unwissenschaftlichen Portalen und Plattformen oder bei sogenannten „Raubverlagen“ und ANTWORT der Landesregierung Wie viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die an den öffentlichen Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern tätig sind, haben im Zeitraum von 2013 bis 2018 mit Stichtag zum 1. Juli 2018 auf Plattformen, Portalen, Verlagen oder sonstigen Möglichkeiten zur Publikation, wie „Omics“ oder „Waset“ veröffentlicht, die nicht den Kriterien von Wissenschaftlichkeit entsprechen (bitte getrennt nach Jahren, Hochschulen und Fachbereichen angeben)? Die von dem Fragesteller gewünschten Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Angeregt durch die aktuell breite mediale Berichterstattung über sogenannte Raubverlage oder Raubplattformen gehen die Hochschulen der Frage nach, in welchem Umfang ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei solchen Medien publiziert haben. Diese Recherche ist sehr aufwendig angesichts der Vielzahl der Anbieter des sogenannten online-publishing und der Vielzahl der Publikationen, die zum Beispiel an den Universitäten in vierstellige Größenordnungen jedes Jahr gehen. Es kann jedoch bezweifelt werden, dass die auf Vollständigkeit zielende Frage eindeutig beziehungsweise abschließbar beantwortet werden kann. Sie stößt methodisch an Grenzen, solange eine Unterscheidung von seriösen und unseriösen Plattformen/Verlagen stets eine Prüfung des jeweiligen Einzelfalles voraussetzt. Hilfestellung dabei bieten Verzeichnisse wie das „Directory of Open Access Journals“ oder die Liste der „Open Access Scholarly Publishers Association“, absolute Sicherheit bieten gegenwärtig auch diese nicht. Drucksache 7/2491 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Es ist eine zentrale Aufgabe der Wissenschaft, ihrer Institutionen und jeder Wissenschaftlerpersönlichkeit , auf die Einhaltung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis zu achten, so wie sie zum Beispiel durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft formuliert wurden.