Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2496 7. Wahlperiode 10.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Zahl der Borreliose-Fälle steigend und ANTWORT der Landesregierung Wie einem Bericht der Schweriner Volkszeitung vom 26. Juli 2018 zu entnehmen war, steigt auch und gerade in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund des milden Winters und des trocken-heißen Sommers die Zahl der Zeckenbisse und damit die Infektion mit der „Früh-Sommer-Meningo- Enzephalitis“ (FSME) sowie die Zahl der Borreliose-Fälle deutlich an. 1. Warum wird in Mecklenburg-Vorpommern im Gegensatz zu anderen Bundesländern eine Impfung gegen die Viruserkrankung FSME nicht empfohlen? Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die FSME-Impfung gelten für ganz Deutschland. Die STIKO empfiehlt die FSME-Impfung als Indikationsimpfung nur für Personen, die in FSME-Risikogebieten Zecken exponiert sind. Außerdem gilt eine berufliche Indikation für Personen in diesen Risikogebieten, die durch FSME beruflich gefährdet sind (exponiertes Laborpersonal sowie in Risikogebieten, beispielsweise in der Forst arbeitende Personen und Exponierte in der Landwirtschaft). Drucksache 7/2496 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Das FSME-Risiko in Deutschland wird anhand der in Deutschland gemeldeten FSME- Erkrankungen und FSME-Inzidenzen eingeschätzt. Dabei wird ein Kreis als FSME-Risikogebiet definiert, wenn die Anzahl der übermittelten FSME-Erkrankungen in mindestens einem der Zeitraume 2002 - 2006, 2003 - 2007, 2004 - 2008, 2005 - 2009, 2006 - 2010, 2007 - 2011, 2008 - 2012, 2009 - 2013, 2010 - 2014, 2011 - 2015, 2012 - 2016 oder 2013 - 2017 im Kreis oder in der Kreisregion (bestehend aus dem betreffenden Kreis plus allen angrenzenden Kreisen ) signifikant höher liegt als die bei einer Inzidenz von 1 Erkrankung/100.000 Einwohner erwartete Fallzahl. Diese für Deutschland einheitliche Falldefinition erfüllt Mecklenburg-Vorpommern nicht und gehört somit nicht zu den FSME-Risikogebieten in Deutschland. Risikogebiete in Deutschland sind zurzeit: - Baden-Württemberg, - Bayern: außer einigen Landkreisen (LK) in Schwaben und im westlichen Teil Oberbayerns, - Hessen: LK Odenwald, LK Bergstraße, LK Darmstadt-Dieburg, Stadtkreis (SK) Darmstadt, LK Groß-Gerau, LK Offenbach, SK Offenbach, LK Main-Kinzig-Kreis, LK Marburg- Biedenkopf, - Rheinland-Pfalz: LK Birkenfeld, - Saarland: LK Saar-Pfalz-Kreis, - Sachsen: LK Vogtlandkreis, - Thüringen: SK Jena, SK Gera, LK Saale-Holzland-Kreis, LK Saale-Orla-Kreis, LK Saalfeld-Rudolstadt, 2. Welche Maßnahmen informativer und vorbeugender Art will das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit gegen die steigende Zahl der Borreliose-Fälle ergreifen? Nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Borrelien-Infektionen nicht meldepflichtig. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es jedoch gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 1 des Infektionsschutzausführungsgesetzes eine erweiterte Arzt- und Labormeldepflicht für Borrelien-Infektionen. Auf den Internetseiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales werden Informationsmaterialien für Bürgerinnen und Bürger und für Ärztinnen und Ärzte zu FSME- und Borrelien- Infektionen sowie zu Präventionsmaßnahmen vor Zeckenstichen und Maßnahmen zum Verhalten nach Zeckenstichen zur Verfügung gestellt http://www.lagus.mv-regierung.de/ Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Infektionskrankheiten/. Des Weiteren wird regelmäßig in der entsprechenden Saison medial auf die Problematik aufmerksam gemacht. Ärztinnen und Ärzte werden auf Fortbildungsveranstaltungen zu der Problematik geschult.