Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2504 7. Wahlperiode 24.08.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Einstellungen von Lehrkräften zum Schuljahr 2018/2019 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren in den öffentlichen Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern läuft wie folg ab: Die Einstellung zum Schuljahr erfolgt zeitnah zum Unterrichtsbeginn des jeweiligen Schuljahres . Dafür melden die Schulen bis zum Ende der ersten Kalenderwoche des Jahres den Schulbehörden , wie viele Stellen mit welchen Fächern und beruflichen Fachrichtungen ausgeschrieben werden sollen. Die Schulbehörden legen nach Prüfung der Abordnungs- und Versetzungswünsche die auszuschreibenden Stellen fest und informieren die jeweilige Schule und die zuständigen Mitwirkungsgremien . Die Schulbehörden übermitteln die auszuschreibenden Stellen spätestens bis zum Ende der vierten Kalenderwoche des Jahres dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Nach Prüfung der Ausschreibungswünsche erfolgt dann die Veröffentlichung in der Regel in der achten Kalenderwoche. Der Bewerbungsschluss ist der letzte Sonntag im März. Jeder Bewerberin und jedem Bewerber wird die Möglichkeit eingeräumt, sich an mehreren Schulen gleichzeitig zu bewerben. Nach Eingang der Online- und der Bewerbungen per Post in den Schulen sichten die Schulleiterin beziehungsweise der Schulleiter und die Gleichstellungsbeauftragte in Zusammenarbeit mit dem Örtlichen Personalrat (ÖPR) und mit der jeweils zuständigen Schwerbehindertenvertretung (SBV) die jeweiligen Bewerbungen und erstellen die Liste der einzuladenden geeigneten Bewerberinnen und Bewerber. Auf der Grundlage einer Gesamtschau der Bewerbungsunterlagen und der Wertung der Bewerbungsgespräche trifft die Schulleiterin beziehungsweise der Schulleiter gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten als wesentliche Grundlage für die durch die Schulbehörde vorzunehmende Einstellung eine Auswahlentscheidung mit Festlegung einer Rangfolge in Abstimmung mit dem ÖPR und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung. Hierbei ist der Grundsatz der Bestenauslese zu beachten. Drucksache 7/2504 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Nach erfolgter Bewerberauswahl wird das weitere Verfahren zur Einstellung auf dem Dienstweg eingeleitet. Im Rahmen des förmlichen Mitbestimmungsverfahrens nach § 62 i. V. m. § 68 Abs. 1 Nr. 1 Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (PersVG M-V) wird die Zustimmung des Bezirkspersonalrates beziehungsweise des Lehrerhauptpersonalrates durch die jeweilige Schulbehörde beantragt. Die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Schwerbehindertenvertretung werden gemäß § 18 Gleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (GlG M-V) beziehungsweise § 95 Abs. 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) beteiligt. Die jeweilige Schulbehörde erstellt nach Beendigung des Mitbestimmungsverfahrens gemäß § 68 Abs. 1 Nr. 1 PersVG M-V das Einstellungsangebot und übersendet es an die ausgewählte Bewerberin bzw. an den ausgewählten Bewerber. Die Übergabe der Arbeitsverträge und die Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten erfolgt in der Regel bei Dienstantritt, der meistens in der Vorbereitungswoche liegt. Im Zeitraum zwischen der Ausschreibung und dem Bewerbungsschluss und bis zum Unterrichtsende des Schuljahres findet weiterhin Schule statt. Hier ergeben sich Sachverhalte/Gründe für das Zurückziehen beziehungsweise nicht Wiederholen von Ausschreibungen, wie zum Beispiel keine Bewerbungen oder Bewerbungen von nicht geeigneten Personen, Absage von bereits ausgewählten Bewerberinnen/Bewerbern oder Ablehnung der Beschäftigung von bereits eingestellten Personen. Darüber hinaus kommt es zu Veränderungen, die weitere Ausschreibungen von Arbeitsplätzen notwendig machen. Dies können beispielsweise Anträge auf eine Teilzeitbeschäftigung, Genehmigungen von Versetzungen, Anträge auf vorzeitigen Eintritt in die Rente, veränderte Schülerzahlen, Genehmigungen als Ganztagsschule, Erhöhung der Anrechnungsstunden durch neue Anrechnungstatbestände (zum Beispiel Schwerbehinderung), plötzliche Erkrankung oder sogar Tod und so weiter sein. Veränderte beziehungsweise nochmalige Ausschreibungen kommen auch dadurch zustande, dass bereits Lehrkräfte für eine Beschäftigung zugesagt haben, die aber nur über eines der ausgeschriebenen Fächer verfügen und ihr anderes Zweitfach jetzt für die Unterrichtsplanung berücksichtigt werden muss. Des Weiteren sind in der Regel Vollzeitstellen ausgeschrieben, die teilzeitfähig sind. Auch hier wird bereits nach der Bewerberauswahl der Wunsch der ausgewählten Bewerberin beziehungsweise des ausgewählten Bewerbers, die/der gern in Teilzeit arbeiten möchte, berücksichtigt. Dies macht dann gegebenenfalls eine zusätzliche Ausschreibung notwendig. Einige ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber nehmen Einstellungsangebote auch von mehreren Schulbehörden an und teilen im besten Fall immerhin vor dem Schuljahresende mit, welche Stelle sie annehmen. Diese aufgezählten Sachverhalte, die keineswegs vollständig sind, führen zu fortlaufenden Ausschreibungen bis zum Unterrichts- beziehungsweise Schuljahresende. Bei sehr späten Ausschreibungen kommt dann noch hinzu, dass die Schulen in den Sommerferien nicht ständig besetzt sind. Auch die Mitbestimmung der Personalräte ist in diesem Zeitraum kaum möglich, da die dritte bis fünfte Ferienwoche bekanntermaßen mitbestimmungsfreie Zeit ist. Somit werden einzelne Arbeitsplätze, die nicht zeitnah zum Unterrichtsbeginn besetzt werden konnten, auch nach diesem Zeitpunkt nochmals ausgeschrieben. Ein Sachstand zum Stichtag in der Mitte der Sommerferien kann deshalb zwangsläufig kein vollständiges Bild liefern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2504 3 Aus der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2351 ergeben sich Nachfragen. 1. Zu welchem Zeitpunkt wurden wie viele Stellen/Planstellen für Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen a) befristet und b) unbefristet ausgeschrieben (bitte nach Schularten getrennt angeben)? Die Fragen 1 a) und 1 b) werden zusammenhängend beantwortet. Ende Februar, in der Regel in der achten Kalenderwoche, werden die Arbeitsplätze, die zeitnah zum Unterrichtsbeginn des darauffolgenden Schuljahres an öffentlichen Schulen zu besetzen sind, öffentlich ausgeschrieben. Die Veröffentlichung der freien und besetzbaren Arbeitsplätze zum Schuljahr 2018/2019 erfolgte am 23. Februar 2018. Hier wurden insgesamt 642 Arbeitsplätze ausgeschrieben, die alle unbefristet zu besetzen waren. Diese verteilten sich wie folgt auf die einzelnen Schularten: Grundschule: 198, Regionale Schule: 225, Gesamtschule: 77, Gymnasium: 66, Förderschule: 50, Berufliche Schule: 26. 2. Welche Anzahl der in Frage 1 angefragten ausgeschriebenen Stellen/ Planstellen ist bis zum 1. August 2018 durch Neueinstellungen a) mit Abschluss eines Arbeitsvertrages bzw. b) mit Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten verbindlich besetzt worden (bitte getrennt nach Schularten und Schulamtsbereichen angeben)? Die Fragen 2 a) und 2 b) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Das Land hat zum Schuljahr 2018/2019 639 Lehrkräfte neu eingestellt. 475 Lehrerinnen und Lehrer wurden unbefristet eingestellt. 139 Personen haben einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Unter den neu eingestellten Lehrkräften befinden sich 186 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Der Seiteneinsteigeranteil liegt damit bei 30 Prozent. 25 Lehrerinnen und Lehrer kommen über das Lehreraustauschverfahren aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern. Die Zahl der Ernennungen zur Beamtin bzw. zum Beamten liegt noch nicht vor, weil Ernennungen durchaus zu einem späteren Zeitpunkt im Verlauf des Schuljahres erfolgen können. Drucksache 7/2504 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Welche der in Frage 1 angefragten Stellen/Planstellen konnten bis zum 1. August 2018 nicht mit Neueinstellungen besetzt werden (bitte nach Schulstandort und Fachkombinationen aufschlüsseln)? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 4. Auf welche Art und Weise soll die Besetzung der offenen Stellen zum Unterrichtsbeginn des Schuljahres 2018/2019 sichergestellt werden? Die Besetzungsverfahren sind noch nicht für alle Stellen abgeschlossen und weitere Stellen sind ausgeschrieben. Insofern wird sich die Zahl der eingestellten Lehrkräfte voraussichtlich noch erhöhen. Sofern Stellen nicht durch neu eingestellte Lehrkräfte besetzt werden können, wird im Zuge der Schuljahresvorbereitung geprüft, inwieweit der Unterricht durch teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte oder eventuell durch Abordnungen abgesichert werden kann. 5. Wie viele der in Frage 2 angefragten Neueinstellungen sind a) ausgebildete Lehrkräfte, b) Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung und c) Rentnerinnen und Rentner? Die Fragen 5 a), 5 b) und 5 c) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 6. Wie viele der in Frage 2 angefragten Neueinstellungen erfolgten a) befristet und b) unbefristet? Die Fragen 6 a) und 6 b) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2504 5 7. Wie werden die derzeit unbesetzten Stellen/Planstellen in der Vertretungs - und Ausfallstatistik berücksichtigt? Basis für die Ausfallstatistik sind die in den entsprechenden Klassen laut Stundentafel (Stundenplan der Schule) zu erteilenden Schülerwochenstunden abzüglich der Stunden, die auf Grund schulfreier Tage, Prüfungszeiten der Prüfungsklassen oder Ferien entfallen.