Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 13. September 2018 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2507 7. Wahlperiode 14.09.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE Entwicklungszusammenarbeit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2011 bis 2021 und nachhaltige Beschaffung durch fairen Handel und ANTWORT der Landesregierung 1. Auf der Grundlage welcher internationalen, nationalen oder eigenen Dokumente, Erklärungen, Richtlinien etc. hat sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 2011 bis 2016 welche entwicklungspolitischen Ziele im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit anderen Ländern gesetzt? a) In welcher Art und Weise bzw. mittels welcher Maßnahmen hat sie die Erreichung welcher entwicklungspolitischen Ziele betrieben ? b) Wie schätzt die Landesregierung die Erreichung der Ziele ein? c) In welcher Höhe und für welchen Zweck wurden in den Jahren 2011 bis 2016 Mittel aus welchen Einzelplänen und Haushaltstiteln des Landes für die Erreichung der entwicklungspolitischen Ziele der Landesregierung eingesetzt? Drucksache 7/2507 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche entwicklungspolitischen Ziele im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit anderen Ländern hat sich die Landesregierung für den Zeitraum 2016 bis 2021 gesetzt? a) Mit der Umsetzung welcher Maßnahmen hat die Landesregierung ab wann begonnen bzw. will sie ab wann beginnen, um ihre entwicklungspolitischen Ziele bis 2021 zu erreichen? b) Wie stellt sich der Stand der Erarbeitung der „Strategie zur nachhaltigen Entwicklung“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern dar? c) Wann soll diese durch die Landesregierung und ggf. den Landtag beschlossen werden? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die UN-Millenniumsziele aus dem Jahr 2000 sowie insbesondere die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG´s) aus dem September 2015, die die sogenannte Agenda 2030 definieren, bilden den entwicklungspolitischen Rahmen für alle Unterzeichnerländer und damit auch die Politik in Mecklenburg-Vorpommern. Auf diese nehmen die Koalitionsvereinbarungen von 2011 in ihren Nummern 148 bis 151 fortfolgende sowie von 2016 unter der Nummer 15 Bezug. Der Nachhaltigkeitsgedanke ist in der aktuellen Koalitionsvereinbarung zudem an vielen weiteren Stellen verankert. Im Bereich der Windenergieerzeugung (7. und 13. UN-Ziel), der Bildung (4. UN-Ziel), der Rechtsstaatlichkeit (16. UN-Ziel), der Beseitigung von Ungleichheiten (5. und 10. UN-Ziel) sowie des lebenswerten Umfeldes einschließlich des Zugangs zu sauberem Wasser und Sanitäreinrichtungen (6. und 11. UN-Ziel) können die Nachhaltigkeitsziele in Mecklenburg-Vorpommern als zu 100 Prozent umgesetzt angesehen werden. In Abstimmung mit Bund und allen anderen Ländern kofinanziert die Landesregierung das Eine-Welt-Promotor*innenprogramm (siehe auch Antwort zu Frage 3) mit 40 Prozent der Gesamtkosten. Die Promotor*innen tragen den Eine-Welt-Gedanken in die Gesellschaft und vernetzen die Vielzahl von Vereinen, kirchlichen und anderen freien Gruppen. Das Programm ist im Frühjahr dieses Jahres durch ein unabhängiges privatwirtschaftliches Institut mit guten bis sehr guten Ergebnissen von unabhängiger Stelle evaluiert worden. Die Fortsetzung des Programms für den nächsten Dreijahreszeitraum 2019 bis 2021 ist seitens des Bundes und Länder beabsichtigt. Anfang Juli dieses Jahres hat die Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit dem Eine-Welt- Landesnetzwerk eine an öffentliche Stellen gerichtete Veranstaltung mit dem Titel „Mecklenburg-Vorpommern kauft fair“ durchgeführt. Ziel ist die Steigerung der Beschaffung fairer beziehungsweise ökologisch verträglicher Produkte v. a. in den Bereichen Lebensmittel, Berufskleidung und Berufsausstattung sowie IT-Technik. Zu den Fragen 2 b) und c) wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2233 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2507 3 3. In welcher Höhe sind in den Jahren 2016 bis 2021 Mittel aus welchen Einzelplänen und Haushaltstiteln des Landes für die Erreichung der entwicklungspolitischen Ziele der Landesregierung bereits verwendet worden bzw. ist deren Einsatz geplant? Für welchen Zweck? Die Landesregierung kofinanziert seit 2013 das Eine-Welt-Promotor*innenprogramm mit 40 Prozent der Gesamtkosten. Hier waren/sind folgende Haushaltsmittel vorgesehen: 2016: EPl 03 - Kapitel 0301 - Titel 685.02 - MG 03 - 55.000,00 Euro ergänzt durch 49.000,00 Euro aus der BINGO-Lotterie 2017: wie 2016 2018: EPl 03 - Kapitel 0301 - Titel 684.24 - MG 24 - 114.300,00 Euro 2019: EPl 03 - Kapitel 0301 - Titel 684.24 - MG 24 - 120.015,00 Euro. Die Mittel für 2016 und 2017 sind vollständig, für 2018 in Höhe von 30.000,00 Euro abgeflossen. Über die Mittel für den Zeitraum 2020/2021 wird der Haushaltsgesetzgeber entscheiden. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur verfolgt seit 2015 im Rahmen der Umsetzung des Nachfolgeprogramms der UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) von 2005 bis 2014 mit dem Weltaktionsprogramm BNE 2015 bis 2019 und dem Nationalen Aktionsplan BNE seit 2017 das Ziel, BNE und Globales Lernen stärker im Unterricht, in der Lehrerfortbildung und in den Rahmenplänen zu verankern. Damit wird auch der Auftrag des Schulgesetzes umgesetzt. BNE wird hier als Aufgabengebiet und Bestandteil mehrerer Unterrichtsfächer definiert. BNE soll als Lernbereich sowohl im Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlunterricht als auch in den außerunterrichtlichen Veranstaltungen angemessene Berücksichtigung finden und in den Rahmenplänen ausgewiesen werden. BNE umfasst immer auch die globale Dimension des konkreten Themas. In den Schulen geht es um eine qualitative Unterrichtsentwicklung, die auf die Herstellung eines Bewusstseins, einer Haltung und auf die Entwicklung von Gestaltungskompetenzen für eine zukunftsfähige Welt auf der Grundlage der Ziele des Schulgesetzes ausgerichtet ist. Das ist laufendes Geschäft und wird durch den Einzelplan 07 abgedeckt. Als zusätzliches Projekt wurde 2016 die Neuauflage des „Bildungsatlas Umwelt und Entwicklung“ der Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung Mecklenburg- Vorpommern e. V. (ANU M-V) mit 8.000 Euro über die „Förderrichtlinie zur Förderung von Projekten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung, Demokratie-, Rechts- und Friedenserziehung , politische Bildung und Gewaltprävention an Schulen“ aus dem Einzelplan 07, Kapitel Schulen, Maßnahmegruppe 72, Titel 0750 884.72 „Zuwendungen im Rahmen der Gewaltprävention und politischen Bildung an Schulen“, gefördert. Die Angebote der außerschulischen Akteure orientieren sich an BNE, beziehen das Globale Lernen mit ein und sind stärker als bisher auf die Rahmenpläne abgestimmt. Das Online-Angebot kann so durch die Lehrkräfte an den Schulen zielgenauer und konkret auf den Fachunterricht bezogen genutzt werden. Drucksache 7/2507 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Aus diesem Haushaltstitel wurden 2017 und 2018 weitere Projekte gefördert: 2017: „Global Denken - Nachhaltig Handeln“ - Projekt des Ökohauses Rostock e. V. an Schulen mit 2.800 Euro, „Unsere Erde im Jahr 2030 - Nachhaltigkeit entwickeln“ - Projekt der Gesellschaft für solidarische Entwicklungszusammenarbeit Mecklenburg-Vorpommern e. V. (GSE M-V e. V.) an Schulen mit 2.000 Euro, Projektangebot zur globalen Gerechtigkeit an Schulen in Vorpommern des Kultur- und Initiativhauses Greifswald (Verquer) mit 3.000 Euro. 2018: „Nachhaltigkeit Lernen“ - Projekt des Ökohauses Rostock e. V. an Schulen mit 3.000 Euro, „Kinder brauchen Frieden - Kinder haben Rechte - Kinder stiften Frieden“ - Projekt der Gesellschaft für solidarische Entwicklungszusammenarbeit Mecklenburg-Vorpommern e. V. (GSE M-V e. V.) an Schulen mit 2.000 Euro, „Flucht-Perspektiven. Neue Anstöße für die Projekttage zu globaler Gerechtigkeit“ - Projekt des Kultur-und Initiativhauses Greifswald (Verquer) mit 3.000 Euro, „Mein Weg vom Kongo nach Europa eine Lesereise durch MV“ - Projekt der Gesellschaft zur Förderung der Europäischen Kooperativen e. V. mit 1.500 Euro, „Kunst als Vermittlungsform von Themen der Nachhaltigkeit“ - Projekt des Kolleges für Management und Gestaltung nachhaltiger Entwicklung gGmbH (KMGNE), Berlin mit 617,90 Euro, „Kunst als Vermittlungsform von Themen der Nachhaltigkeit“, Teil 2 - Projekt des KMGNE mit 2367,90 Euro sowie Entwicklungspolitischer Tag - Werkstattschule Rostock. 2.500 Euro wurden beantragt. Die Förderung ist noch nicht abgeschlossen. 2019: Es liegen noch keine Anträge vor. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat Projekte mit entwicklungspolitischen Inhalten aus dem Einzelplan 08, MG 21, Titel 0802 686.93 wie folgt gefördert beziehungsweise plant die Förderung: Jahr Anzahl der Projekte Projekttitel (Zweck) Förderung in Euro (gesamt) 2016 3 1. Vorurteilsbewusst im Kita-Alltag. 2. Bildung über Grenzen hinweg. 3. Krieg-Frieden, Entwicklungspolitische Tage M-V 2016. 16.126,84 2017 3 1. Globale Verantwortung Lernen. 2. MMM - mitreden, mitmachen, mitgestalten. 3. Weltwechsel-Veranstaltungsreihe im November 2017 (Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation). 10.862,41 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2507 5 Jahr Anzahl der Projekte Projekttitel (Zweck) Förderung in Euro (gesamt) 2018 4 1. Wege der Lebensmittel - Ernährung global und lokal - Bildung für nachhaltige Entwicklung im Elementarbereich. 2. Global Denken - Nachhaltig handeln. 3. REdUSE-Über unseren Umgang mit den Ressourcen der Erde. 4. Von MDG’s zu SDG’s - Perspektivwechsel für die Eine Welt. 24.297,50 (voraussichtlich) 2019 5 1. Kinder brauchen Frieden - Kinder haben Rechte - Kinder stiften Frieden. 2. Die Nachhaltigkeitsziele umsetzen - Vom Wissen zum Handeln. 3. Unterrichtsmaterialien Papier 4. Projekt Interkultureller Garten - Gründen und Entwickeln in Güstrow. 5. Weltwechsel - Veranstaltungsreihe im November 2018 - Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation. 23.012,06 (voraussichtlich) 4. Wann haben die jährlichen „Runden Tische“ Entwicklungszusammenarbeit seit 2015 getagt bzw. ist die Tagung für das Jahr 2018 geplant, sofern sie noch nicht stattgefunden hat? a) In welcher Zusammensetzung? b) Mit welchem Ziel? c) Mit welchen Ergebnissen? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Staatskanzlei führt seit 2012 jährlich „Runde Tische“ zum Thema Entwicklungszusammenarbeit durch. Diese haben im angefragten Zeitraum getagt am 13. Januar 2016, am 18. Januar 2017 und am 17. Januar 2018. Drucksache 7/2507 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Folgende staatliche wie nicht-staatliche Stellen sind regelmäßig eingeladen: - Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, - Ministerium für Inneres und Europa, - Kommunale Landesverbände, - Eine-Welt-Landesnetzwerk, - Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, - Engagement Global, - Akademie für nachhaltige Entwicklung, - Regionale Netzstelle Nachhaltigkeitsstrategie (RENN - Nord) sowie anlass- und themenbezogen (beispielhaft): - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, - Servicestelle Kommunen in der Einen Welt. Der „Runde Tisch“ dient dem Informationsaustausch zwischen den staatlichen und nichtstaatlichen Stellen über - vergangene und geplante Veranstaltungen, - politische Vorhaben inklusive der Bundes- und länderübergreifenden Ebene, - regionale und überregionale beziehungsweise internationale Projekte der Entwicklungszusammenarbeit , - Vernetzung der vielen nicht-staatlichen Stellen untereinander und mit Regierung, Verwaltung und Kommunen sowie - neue personelle Besetzungen. Die Aufzählung hat keinen abschließenden Charakter, auf aktuelle Themen wird jeweils bei Erstellung der Tagesordnungen reagiert. 5. In welcher Höhe wurden bzw. werden die Nichtregierungsorganisationen in Mecklenburg-Vorpommer im Bereich der Entwicklungspolitik seit dem Jahr 2001 jährlich durch die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung gefördert? a) Wer ist Mitglied im Stiftungsbeirat Mecklenburg-Vorpommern? b) Wer vertritt die Landesregierung im Stiftungsbeirat? c) Mit welcher Begründung fördert die Landesregierung die Arbeit der Nichtregierungsorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Entwicklungspolitik nicht aus Mitteln des Landes? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung stellt analog zur Praxis in den weiteren norddeutschen Ländern die von der Verwaltungsgesellschaft Lotto und Toto in Mecklenburg-Vorpommern mbH erwirtschafteten Überschüsse aus der Lotterie BINGO! als Finanzhilfe zur Förderung von gemeinnützigen Projekten des Natur- und Umweltschutzes sowie der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2507 7 Diese Mittel wurden durch die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung (NUE) seit dem Jahr 2001 im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit wie folgt vergeben: Jahr Projektanzahl Gesamtfördersumme 2001 4 4.920 Euro 2002 26 149.688 Euro 2003 18 32.888 Euro 2004 23 326.488 Euro 2005 17 251.960 Euro 2006 27 301.370 Euro 2007 26 270.550 Euro 2008 25 276.100 Euro 2009 21 164.780 Euro 2010 30 484.867 Euro 2011 33 365.400 Euro 2012 22 388.300 Euro 2013 35 474.890 Euro 2014 20 242.215 Euro 2015 33 556.495 Euro 2016 34 349.880 Euro 2017 35 547.670 Euro GESAMT 429 5.288.461 Euro Drucksache 7/2507 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Mitglieder im Vergaberat der NUE Mecklenburg-Vorpommern sind: Dr. Rica Münchberger (Vorsitzende), Alexis Schwartz (1. stellvertretender Vorsitzender), Bernhard Schwarz (2. stellvertrender Vorsitzender), Dr. Jan Dieminger, Dirk Friedriszik, Ralf Koch, Änne Lange, Ralf Göttlicher, Alexander Schmidt, Wilfried Röpert, Christina Walther (beratend), Felix Weisbrich. Im Vergaberat der NUE Mecklenburg-Vorpommern wird die Landesregierung vertreten durch: Bernhard Schwarz (2. stellvertretender Vorsitzender), Staatskanzlei, Vertreterin: Manuela Weiland, Staatskanzlei und Dr. Jan Dieminger, Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, Vertreterin: Dr. Heiderose Jeschke, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. 6. Welche Ziele hat die Landeregierung mit der Beteiligung an der „Norddeutsche(n) Partnerschaft zur Unterstützung der UN-Dekade BNE“ bis 2014 verfolgt? Welche Ergebnisse wurden erreicht? Die Umweltressorts der norddeutschen Länder haben die UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung 2005 bis 2014 genutzt, um eine „Norddeutsche Partnerschaft zur Unterstützung der UN-Dekade BNE“ - kurz „NUN“ - zu gründen. In der Partnerschaft wirkten Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit, Bremen nahm als Gast teil. Dazu wurde eine Rahmenvereinbarung zwischen den Umweltressorts abgeschlossen . Im Rahmen der UN-Dekade BNE haben das Bildungs- und Umweltressort in Mecklenburg- Vorpommern ihre Aktivitäten abgestimmt. Ziel war es, außerschulische BNE-Aktivitäten stärker mit den Bedürfnissen von Schulen zu verzahnen und die jeweiligen Akteure näher zusammenzubringen. Am 30. Mai 2008 wurde vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Verwaltungsvorschrift „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung an den Schulen“ erlassen, die die Aufgaben zur Umsetzung von BNE an den Schulen des Landes regelt. Seitdem arbeiten vier Regionalberaterinnen und -berater BNE - je eine Lehrkraft in einem Schulamtsbereich mit Stundenabordnungen - und BNE-Schulberaterinnen und -berater an den Schulen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2507 9 Eine Landesarbeitsgruppe BNE (LAG BNE) unter Federführung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde eingerichtet und führt schulische und außerschulische BNE-Akteure bis heute zusammen. Informationen zur LAG BNE sind unter https://www.bildung-mv.de/artikel/netzwerk-bne-schule-in-mv/ abrufbar. Jährlich findet seit 2010 eine BNE-Jahrestagung für Schulen statt. Ein breites BNE-Fortbildungsangebot hat sich entwickelt. Seit 2002 beteiligen sich Schulen aus Mecklenburg-Vorpommern am Wettbewerb „Umweltschule in Europa/ Internationale Agenda-21-Schule“ der Deutschen Gesellschaft für Umwelt und Erziehung. Der Wettbewerb wurde seit der Arbeit der Regionalberater*innen BNE an den Schulen ab 2009/2010 gemeinsam vom Bildungs- und Umweltressort geplant, begleitet und finanziert. Eine zweijährige Fortsetzung ist auch für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 geplant. 7. In welcher Höhe wurden bzw. werden in den Jahren 2011 bis 2019 Mittel aus welchen Einzelplänen und Haushaltstiteln des Landes, für die Zusammenarbeit in der Norddeutschen Partnerschaft zur Unterstützung der UN-Dekade BNE bzw. für die Fortsetzung der Zusammenarbeit im Rahmen des UNESCO Weltaktionsprogramms 2015 - 2019 bereitgestellt? Für welchen Zweck? Für den Bildungsbereich wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hat aus dem Einzelplan 08, MG 21, Titel 0802 533.14 insgesamt vier Werkverträge mit einer Einzelperson sowie mit der Akademie für Nachhaltige Entwicklung Mecklenburg-Vorpommern für die Konzeption, Umsetzung, Etablierung und Weiterentwicklung der Zertifizierung außerschulischer Anbieter im Rahmen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung unterstützt. Sie umfassen ein Volumen von jeweils 30.000,00 Euro. 8. Welche Ziele verfolgt die Landeregierung mit der Fortsetzung der Beteiligung an der Norddeutschen Partnerschaft im Rahmen des UNESCO Weltaktionsprogramms 2015 - 2019? a) Welche Ergebnisse wurden bisher erreicht? b) Welchen Stand hat die Umsetzung der neuen Schwerpunktsetzung seit 2015 erreicht, wonach diese in der Qualitätsentwicklung und Zertifizierung von Bildungsanbietern im Bereich der außerschulischen Bildung für nachhaltige Entwicklung und federführend beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt liegt? Die „Norddeutsche Partnerschaft“ (seit 2015: NUN - norddeutsch und nachhaltig. Mit Bildung Zukunft sichern) bündelt unter Leitung der Umweltressorts die BNE-Aktivitäten der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 7/2507 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 Im Rahmen des UNESCO-Weltaktionsprogramms BNE 2015 bis 2019 geht es vor allem um die Zertifizierung von außerschulischen BNE-Bildungsakteuren nach einheitlichen BNE- Standards. Die 89. Umweltministerkonferenz hat am 17. November 2017 in Potsdam festgestellt, dass die in Bayern, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein angewandten Zertifizierungsverfahren einen erfolgreichen Ansatz darstellen, im non-formalen Bildungsbereich der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) zielgerichtet Qualitätsentwicklungsprozesse anzustoßen und zu verstetigen. Das Zertifizierungsverfahren bietet die Chance, die eigenen Qualitätsansprüche zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess innerhalb der Einrichtung, eine positive Außenwirkung und regelmäßige Fortbildungsangebote kennzeichnen die NUN-Zertifizierung. Die Zertifizierung trägt zur Motivation der Mitarbeitenden bei: Als Team entwickeln sie ein gemeinsames Verständnis für das Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung, das auf den jeweiligen Lernort und das eigene pädagogische Wirken heruntergebrochen wird. Die Mitarbeitenden können sich dazu gezielt weiterbilden. Durch die Zertifizierung erfahren sie eine Wertschätzung ihrer Arbeit. Das jüngst von der UNESCO ausgezeichnete Netzwerk „Norddeutsch und Nachhaltig Mecklenburg-Vorpommern“ wächst beständig weiter. Mit der Auszeichnung von vier Bildungszentren für Nachhaltigkeit und einer Bildungspartnerin für Nachhaltigkeit in diesem Jahr wächst die Zahl der außerschulischen Einrichtungen auf 25. Dabei haben sie eines gemeinsam: sie wollen naturverträglich, langfristig und nah an den Menschen für ein gutes Leben und Lernen in Mecklenburg-Vorpommern sorgen. Konkret heißt das, dass sie Seminare, Kurse, Projekttage für Schulen, Kitas aber auch Erwachsene anbieten, in denen Zukunftsthemen vermittelt werden. Seit 2012 werden jedes Jahr Einrichtungen und Einzelpersonen ausgezeichnet. In sechs Qualitätsbereichen erfüllen sie Kriterien, die ganzheitlich betrachtet und über einen Zeitraum von fünf Jahren entwickelt werden. Danach kann sich eine ausgezeichnete Institution rezertifizieren lassen. Weiterführende Informationen sind unter https://www.regierungmv .de/Landesregierung/lm/Umwelt/Nachhaltige-Entwicklung/ zu finden. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist seit 2014 Mitglied der NUN-Kommission Mecklenburg-Vorpommern. Seitdem wird dem pädagogischen Konzept, der Lehrerfortbildung und der Zusammenarbeit mit Schulen ein besonders wichtiger Stellenwert bei der Zertifizierung beigemessen. Zertifizierte Anbieterinnen und Anbieter werden zunehmend für Lehrerfortbildungen und für die Unterrichtsentwicklung gewonnen. BNE-zertifizierte Bildungsakteure sind aktiv bei der Gestaltung von schulischen BNE-Veranstaltungen wie zum Beispiel der BNE-Jahrestagung, schulinternen, regionalen oder landesweiten BNE-Fortbildungen eingebunden. Lehrkräfte finden Zugang zu ihren Angeboten über den Bildungsserver des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur https://www.bildung-mv.de/lehrer/schule-und-unterricht/bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung / Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2507 11 Der „Bildungsatlas Umwelt und Entwicklung“ der Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung Mecklenburg-Vorpommern e. V. (ANU M-V) wurde 2017 grundlegend überarbeitet und stärker auf BNE und Schule ausgerichtet. Er steht online zur Verfügung und ist ebenfalls über den Bildungsserver oder direkt über http://www.umweltschulen.de/de/ nutzbar. 9. Inwieweit waren oder sind aktuell die nachhaltige Beschaffung in den öffentlichen Verwaltungen des Landes Bestandteil der entwicklungspolitischen Ziele der Landesregierung? a) Mit welcher Begründung war bzw. ist die nachhaltige Beschaffung in den öffentlichen Verwaltungen des Landes ggf. nicht Bestandteil der entwicklungspolitischen Ziele der Landesregierung? b) Wenn sie Bestandteil war oder ist, bis wann soll diese wie umgesetzt werden? 10. Inwieweit hält die Landesregierung Regelungen anderer Länder, wie zum Beispiel die des Landes Bremen, für geeignet oder nicht geeignet , einen Rahmen für die nachhaltige Beschaffung in öffentlichen Verwaltungen des Landes zu setzen? a) Welche konkreten, ggf. verbindlichen Möglichkeiten bzw. Regelungen im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung bieten die Beschaffungsregelungen für die öffentliche Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern? b) Inwieweit wurde die durch das EU-Parlament am 15. Januar 2014 verabschiedete und am 14. März 2014 in Kraft getretene EU-Richtlinie zu fairer öffentlicher Beschaffung und für einen nachhaltigeren Einkauf der öffentlichen Hand in nationales Recht (Bundes- und Landesrecht) umgesetzt (bitte das konkrete Bundes- und Landesgesetz sowie die ggf. dazugehörgen Richtlinien, Verordnungen etc. mit dem entsprechenden Textlaut angeben)? Die Fragen 9 und 10 werden zusammenhängend beantwortet. Auf der Grundlage des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (§ 3 Absatz 4 VgG M-V) können für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte betreffen. Technische Spezifikationen sowie Leistungs- oder Funktionsanforderungen sollen sie unter Beachtung umweltbezogener Aspekte und unter Bezugnahme auf Umweltzeichen formulieren . Sie sollen auf den Gesichtspunkt einer möglichst hohen Energieeffizienz achten. Die damit verbundenen Aufgaben sind gemäß Abschnitt 2.1 der Beschaffungsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern den Behörden und Einrichtungen übertragen worden, die Lieferungen oder Leistungen Dritter zur Erfüllung ihrer Aufgaben bedürfen (Bedarfsstellen). Vergleichbare Regelungen zur Berücksichtigung sozialer, umweltbezogener und innovativer Aspekte enthalten § 97 Absatz 3, § 127 Absatz 1 und § 128 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie § 31 Absatz 3 und § 58 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 der Vergabeverordnung (VgV). Drucksache 7/2507 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Als konkrete Maßnahme seien die Festlegung von CO2-Grenzwerten bei der Beschaffung von Dienstfahrzeugen oder die Berücksichtigung von Energieeffizienzwerten bei der Beschaffung von Büro-, Informations- und Kommunikations- sowie Kopiertechnik genannt. Im e-shop des Landesamtes für innere Verwaltung (LAiV) finden sich im Bereich der Büroausstattung auch Beispiele nachhaltiger Produkte, auf die durch die Bedarfsstellen zugegriffen werden können. Die Dienst- und Schutzkleidung für die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern wird beim Logistikzentrum Nord (LZN) in Niedersachsen im Rahmen einer Kooperation mit den Norddeutschen Bundesländern und Bayern beschafft. Das LZN achtet auf eine umweltgerechte , nachhaltige und soziale Beschaffung. So heißt es beispielsweise in § 15 der Betriebsanweisung für das Logistik Zentrum Niedersachsen: „(1) Bei den Beschaffungen ist grundsätzlich darauf zu achten, dass auch umweltbezogene, nachhaltige und soziale Aspekte Berücksichtigung finden. Alle vorgesehenen Kriterien, einschließlich deren Gewichtung, sind bereits in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen transparent darzulegen. Aus den als geeignet eingestuften Angeboten (§ 97 Absatz 4 GWB) sind entsprechende Kriterien im Rahmen der Wertung zur Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots heranzuziehen. (2) Umweltgerechte Produkte/Produktgruppen, die durch ein Umweltzeichen oder ein entsprechendes Prüfsiegel gekennzeichnet sind, sollen bei gleicher Eignung (§ 97 Absatz 4 GWB) vorrangig beschafft werden, wenn wirtschaftliche Aspekte dies nicht ausschließen. (3) In die Vergabeentscheidung soll die Zertifizierung der teilnehmenden Anbieter nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (ABl. EU Nr. L 342 S. 1) einbezogen werden. (4) Die Nachhaltigkeit eines zu beschaffenden Produktes soll bezogen auf die Lebensdauer und den Energiebedarf bei technischen Geräten berücksichtigt werden.“ Darüber hinaus ist gemäß § 11 VgG M-V bei der Vergabe von Leistungen darauf hinzuwirken , dass keine Waren Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization - ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind. Die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG wurde durch Änderung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern in Landesrecht umgesetzt. Die Umsetzung in Bundesrecht erfolgte durch Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie durch den Erlass mehrerer Rechtsverordnungen, unter anderem der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV).