Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2508 7. Wahlperiode 27.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Radweg Anklam-Stolpe an der Peene und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Sowohl der bereits in der Planung befindliche straßenbegleitende Radweg an der Bundesstraße (B) 110 zwischen Anklam und Stolpe als auch die nun durch den Bau des Swinetunnels im Stadtgebiet von Swinemünde hinzukommende Ausbauplanung der B 110 sind für die Region sehr wichtige Vorhaben, die sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Leichtigkeit des Verkehrs für alle Nutzergruppen verbessern. Die planungstechnische Abstimmung beider zusammenhängender Vorhaben ist dabei, insbesondere aus verkehrlicher, wirtschaftlicher und umweltfachlicher Sicht, geboten. Es ergeben sich Nachfragen zur Drucksache 7/2451. 1. Hat die Landesregierung für den Radweg Anklam-Stolpe an der Peene alternative Streckenverläufe geprüft, insbesondere abseits der Bundesstraße 110 in Richtung der Peene? a) Wenn ja, welche? b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte begründen)? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Soweit es die Rahmenbedingungen und Regelungen für straßenbegleitende Radwege an Bundesstraßen ermöglichen, wurden im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 Untersuchungen zur möglichen Linienführung des Radweges durchgeführt. Drucksache 7/2508 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Hierbei ist als Vorzugsvariante die schon zuvor beschriebene straßennahe und peeneseitig gelegene Führung des Radweges herausgearbeitet worden. Ergänzende Untersuchungen finden noch zu den straßenseitig geplanten Ausbaumaßnahmen statt. Schlussfolgerungen hieraus sollen im Laufe des Jahres 2019 vorliegen. Straßenbegleitende Radwege, insbesondere an den stärker befahrenen Bundesstraßen, sollen die radwegetechnische Nutzung im Straßenverlauf wesentlich sicherer gestalten. Hinzu kommt gleichzeitig auch die Nutzung der Radwege für fußläufige Verkehre als sogenannte gemeinsame Rad-/Gehwege. Bei einer trassenferneren Gestaltung von Radwegen müssen oft auch die sicherheitstechnischen Belange von jüngeren Radfahrern, besonders im Alltagsverkehr, berücksichtigt werden. Zudem legen Vorgaben des Bundes nahe, dass bei Umwegen ab einer Mehrlänge von mehr als 1:1,25 nicht der Radweg, sondern die Straße durch die Radfahrer benutzt wird. Dies gilt umso mehr, wenn die Fahrten täglich beispielsweise zur Arbeit oder Schule stattfinden. 2. Wie ist der Sachstand der in der oben genannten Drucksache erwähnten vertiefenden gutachterlichen Untersuchungen zum möglichen Ausbau der Bundesstraße 110 (bitte insbesondere angeben: Auftraggeber, Gutachter , Beginn und voraussichtlicher Abschluss des Gutachtens, zu prüfende Änderungen an der Bundesstraße 110)? Die B 110 ist eine Fernverkehrsstraße in der Baulast des Bundes, die im Rahmen der Auftragsverwaltung durch die Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern verwaltet wird. Regional zuständige Behörde für den Ausbau der B 110 und den straßenbegleitenden Radweg ist das Straßenbauamt Neustrelitz. In 2017 wurden folgende Büros jeweils für die Straßen- und auch Radwegeplanung mit den Leistungsphasen 1 bis 6 beauftragt: - Abschnitt Anklam-Stolpe: Schüssler Plan GmbH, Düsseldorf - Abschnitt Stolpe-Liepen; Veaplan Rostock GbR - Abschnitt Liepen-Jarmen: Ingenieurbüro Klaeser, Waren an der Müritz Derzeit erfolgt die Bearbeitung der Leistungsphase 2 (Vorplanung mit Kostenschätzung). Für den schon früher begonnenen Abschnitt Anklam-Stolpe ist die Radwegeplanung etwas weiter fortgeschritten. Für die umwelt- und naturschutzfachlichen Untersuchungen wurde für den gesamten Bereich mit den Leistungsphasen 1 und 2 im Herbst 2017 das Ingenieurbüro Umwelt- Plan GmbH, Stralsund beauftragt. Mit Ergebnissen zur weiteren Verfahrensweise wird in der ersten Jahreshälfte 2019 gerechnet. Die zurzeit laufenden Untersuchungen beinhalten unter anderem die Erstellung eines Baugutachtens und auch faunistische Untersuchungen, mit deren Hilfe die Vorzugsvariante zum Ausbau der Bundesstraße und auch die Seitenwahl für den Radweg abschließend geklärt werden kann. Nach Abschluss der Leistungsphase 2 in 2019 und der Entscheidung zur Vorzugsvariante für den Ausbau erfolgt dann die weitere Bearbeitung der anderen Leistungsphasen .