Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2509 7. Wahlperiode 29.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Förderung des „ROSTOCK HILFT“ e. V. und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Fördermittel erhielt der Verein „ROSTOCK HILFT“ e. V. seit seiner Gründung (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Förderart, Zweck und Förderhöhe)? Der Verein „ROSTOCK HILFT“ e. V. erhielt Fördermittel als Letztempfänger über die Hansestadt Rostock im Rahmen des Integrationsfonds. Drucksache 7/2509 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Fördermittel wurden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege einer Festbetragsfinanzierung seit 2017 zur Umsetzung folgender Maßnahmen ausgereicht: Bewilligungszeitraum Zuwendungszweck Höhe Landesmittel 01.10. - 31.12.2017 Projekt „Boutique sans frontieres“ Eine Kleiderkammer soll als Abgabe-, Ausgabeund Vermittlungsstelle für Kleidungsspenden fungieren. Ehrenamtliche Einheimische und Flüchtinge führen gemeinsam die Kleiderkammer. Zudem sollen spezielle Öffnungstage, wie zum Beispiel Frauenöffnungstage oder unter Einbeziehung von vor Ort befindlichen Sprachmittelnden, angeboten werden. 1.399,50 € 01.10. - 31.12.2017 Projekt „Welcome-Café Rostock“ Mit Hilfe eines offenen Cafébetriebes soll ein niedrigschwelliger Anlaufpunkt geboten werden, um die Integration geflüchteter Menschen in Rostock aktiv zu fördern. Durch diverse Informations - und Freizeitangebote, wie beispielsweise offene Spiel- und Kochabende, Hausaufgabenhilfe, Workshops und Filmvorführungen, sollen Geflüchtete und Einheimische gemeinsame Erinnerungen schaffen und zwischenmenschliche Hürden abbauen. 7.483,50 € 01.01. - 31.12.2018 Projekt „Welcome-Café Rostock“ s. o. 16.417,75 € 2. Wie kontrolliert und beurteilt die Landesregierung die Förderungen in Frage 1? Im Rahmen der Antragsprüfung werden die Inhalte auf das Einhalten der Zuwendungsvoraussetzungen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen und des Zusammenlebens in den kreisfreien Städten, Landkreisen, kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden in Mecklenburg- Vorpommern (Richtlinie Integrationsfonds) und die beantragten Ausgaben projektbezogen und unter Berücksichtigung des Prinzips von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auf Zuwendungsfähigkeit geprüft. Mit Vorlage des Verwendungsnachweises legt der Zuwendungsempfänger seine tatsächlichen Ausgaben im Rahmen der Umsetzung des geförderten Vorhabens dar. Die Verwendungsnachweise werden gemäß den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO) Mecklenburg- Vorpommern geprüft. Zu den oben genannten Projekten liegen die Verwendungsnachweise derzeit noch nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2509 3 3. Plant die Landesregierung, eine etwaige Förderung für „ROSTOCK HILFT“ e. V. fortzusetzen oder zu erhöhen? a) Wenn ja, ab wann? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Eine Fortsetzung der Förderung des Vereins „ROSTOCK HILFT“ e. V. ist derzeit nicht geplant, da im aktuellen Haushaltsansatz für 2019 keine Mittel für derartige Vorhaben veranschlagt sind und eine weitere Förderung abhängig von der Weiterführung des Integrationsfonds ist, über die noch nicht entschieden wurde. 4. Hat die Landesregierung Hinweise auf Missbrauch der Fördergelder? a) Wenn ja, welche Verstöße gab es wann? b) Wenn ja, welche Verstöße gab es durch wen? c) Wenn ja, hat die Landesregierung das Geld zurückgefordert? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Hinweise auf einen Missbrauch von Fördergeldern vor.