Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/251 7. Wahlperiode 01.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Traumatisierte Polizisten und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Polizisten wurden, aufgeschlüsselt nach Jahren, seit 2006 im Dienst oder im Zusammenhang mit dem Dienst traumatisiert? Durch die Landesregierung wird dazu keine Statistik geführt, da Daten zur jeweiligen Erkrankung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stehen. 2. Welche Vorfälle waren die Auslöser für die Traumata? Siehe Antwort zu Frage 1. Drucksache 7/251 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Bekommen traumatisierte Polizisten besondere medizinische Leistungen , die über die Leistungen der Beihilfe oder der Heilfürsorge des Landes hinausgehen? Die Benennung einzelner Heilbehandlungsmaßnahmen ist nicht möglich, da im für die Abrechnung von Dienstunfallfürsorgeleistungen zuständigen Landesbesoldungsamt keine statistischen Erhebungen zu Diagnosen und Heilbehandlungen vorgenommen werden. Ungeachtet dessen ist grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass der Leistungsumfang in der Beihilfe nur den Maßstab für Heilbehandlungen in der Dienstunfallfürsorge bildet. Soweit darüber hinausgehende Maßnahmen notwendig und angemessen sind, werden auch über das Beihilferecht hinausgehende Leistungen gewährt. Darüber hinaus unterscheidet sich die Dienstunfallfürsorge von der Beihilfe auch in folgenden Punkten: - Erstattung der notwendigen und angemessenen Kosten zu 100 Prozent (in der Beihilfe ist die Kostenerstattung auf den individuellen Beihilfebemessungssatz beschränkt), - Fahrkostenerstattung zu allen Heilbehandlungen, - kein Abzug von Selbst-/Eigenbehalten bei Arzneimitteln und Hilfsmitteln, - Anspruch auf ein Zweibettzimmer sowie Chefarztbehandlung (Wahlleistungen bei stationären Behandlungen). Dies beruht auf der gesteigerten Fürsorgepflicht des Dienstherrn und gilt für alle Dienstunfälle, also nicht nur für traumatisierte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. 4. Gibt es eine Nachsorge? Wenn ja, wie sieht diese aus? Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, die extremen psychischen Belastungen im Dienst ausgesetzt waren, werden durch den Sozialpsychologischen Dienst und durch den Polizeiärztlichen Dienst im Zusammenwirken mit der Dienststelle und - bei Erfordernis - mit externen Fachärzten und Psychotherapeuten betreut. Der Zugang erfolgt in der Regel über die Vermittlung durch Vorgesetzte, Soziale Ansprechpartner der Dienststellen, andere Kollegen oder durch eigenen Entschluss. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/251 3 5. Wie viele Beamte befinden sich derzeit noch im Krankheitsstand, sind nur bedingt einsetzbar oder nicht mehr vollzugsdienstfähig? Durch die Landesregierung wird eine derartig detaillierte Statistik nicht geführt. Statistisch werden jahresweise krankheitsbedingte Fehlzeiten erfasst und, bezogen auf den Polizeivollzugsdienst , ausgewertet. Dabei werden, wie bei den gesetzlichen Krankenkassen auch, Kalendertage zu Grunde gelegt, um eine entsprechende Vergleichbarkeit zu gewährleisten. 6. Welche Konzepte gibt es in der Landespolizei zur Prävention der Posttraumatischen Belastungsstörung (PTSB)? Im Rahmen von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen werden Führungskräfte zur Thematik PTBS sensibilisiert. Als Bestandteil des Gesundheitsmanagements wurde die Betreuung durch die Sozialen Ansprechpartner der Dienststellen etabliert. Derzeit wird das Thema „PTBS“ in verschiedenen Arbeitsgruppen innerhalb der Landespolizei betrachtet.