Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2511 7. Wahlperiode 29.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Doping im Sport und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Mit Inkrafttreten des Gesetzes gegen Doping im Sport am 18. Dezember 2015 wurde ein neuer Maßstab zur Bekämpfung des Dopings im Sport eingeführt. Danach ist die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler zu schützen, die Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben zu sichern und damit ein Beitrag zur Erhaltung der Integrität des Sports zu leisten. In Anbetracht des Artikels „Neue Dopingvorwürfe gegen Diskuswurftrainer Kollark“ im Nordkurier vom 8. August 2018 ergeben sich Nachfragen . 1. Welche Vorwürfe von Doping im Sport sind der Landesregierung bekannt? 2. Wie viele Ermittlungen wurden aufgrund solcher Vorwürfe schon eingeleitet (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Landkreisen, kreisfreien Städten, Art der Doping Substanz, Sportart und Sportverein)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. In den Jahren 2015 bis 2017 wurden insgesamt 39 Fälle des Dopings im Sport beziehungsweise Straftaten nach dem Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) registriert. Drucksache 7/2511 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Anzahl erfasste Fälle Jahr Doping im Sport (71641) ST nach dem AntiDopG (7165) Summe Mecklenburg-Vorpommern 2017 0 10 10 2016 14 0 14 2015 15 0 15 Schwerin (kreisfrei) 2017 0 1 1 2016 3 0 3 2015 2 0 2 Rostock (kreisfrei) 2017 0 2 2 2016 3 0 3 2015 6 0 6 Nordwestmecklenburg (LK) 2017 0 1 1 2016 1 0 1 2015 3 0 3 Landkreis Rostock (LK) 2017 0 1 1 2016 1 0 1 2015 0 0 0 Ludwigslust-Parchim (LK) 2017 0 4 4 2016 1 0 1 2015 2 0 2 Mecklenburgische Seenplatte (LK) 2017 0 1 1 2016 2 0 2 2015 0 0 0 Vorpommern-Rügen (LK) 2017 0 0 0 2016 1 0 1 2015 1 0 1 Vorpommern-Greifswald (LK) 2017 0 0 0 2016 2 0 2 2015 1 0 1 Für die PKS-Berichtsjahre 2015 und 2016 fielen die strafbaren Handlungen im Rahmen von Doping im Sport, in der Erfassung der PKS, unter das Arzneimittelgesetz (AMG). Am 18. Dezember 2015 trat das Anti-Doping-Gesetz in Kraft. Ab dem PKS-Berichtsjahr 2017 werden strafbare Handlungen im Zusammenhang mit Doping im Sport unter dem Schlüssel 716500 [Straftaten nach dem Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG)] erfasst. Die Art der Doping-Substanzen sowie Sportarten und Sportvereine werden statistisch nicht erfasst. Für die Ermittlung dieser Parameter müssten die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten zusammengetragen und vollständig ausgewertet werden, weil sich mögliche Informationen , insbesondere zu Sportarten und Sportvereinen, sofern sie überhaupt im Rahmen der Ermittlungen bekannt geworden sind, an jeder Stelle der Ermittlungsakten befinden können. Die Akten müssten daher Seite für Seite ausgewertet werden. Bei den 36 staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren würde dies eine Arbeitszeit von mindesten 72 Stunden in Anspruch nehmen. Dieser Aufwand ist nicht zuletzt aufgrund der sich aus Artikel 40 Absatz 1 des Landesverfassungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ergebenden Verpflichtung der Landesregierung zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu leisten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2511 3 3. Bei wie vielen der in Frage 1 angezeigten Vorwürfen kam es zu einem Gerichtsverfahren und zu einer Verurteilung des Dopingsünders oder der Dopingsünder? Eine strafrechtliche Verurteilung ist in fünf Fällen erfolgt. 4. Wie steht die Landesregierung zum Doping im Sport? Doping beinhaltet den Versuch der Leistungssteigerung durch Anwendung von Substanzen der verbotenen Wirkstoffgruppen oder durch Anwendung verbotener Methoden. Die verschiedenen Dopingmittel beinhalten alle mehr oder weniger stark ausgeprägte Gefährdungsmomente. Die Landesregierung lehnt deshalb Doping nicht nur aus ethisch-moralischen Gründen strikt ab (der gedopte Sportler ist ein Betrüger, der sich unerlaubte Vorteile verschafft und damit gegen die Grundsätze der sportlichen Fairness verstößt), sondern auch aus Gründen der Gesundheitsgefährdung . 5. Was unternimmt die Landesregierung, um Doping zurückzudrängen und einen sauberen Sport zu gewährleisten? Der Dopingkampf wird in Deutschland in der Nationalen Anti-Doping Agentur gebündelt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich an der Finanzierung der Nationalen Anti- Doping Agentur und damit am Kampf gegen Doping. Die Förderung des Sports in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Sportförderung in Mecklenburg-Vorpommern vom 9. September 2002. Danach haben die Zuwendungsempfänger geeignete Maßnahmen zum Schutz des Sports, insbesondere gegen den Einsatz von Dopingmitteln und den Missbrauch des Sports zu ergreifen. Zusätzlich machen nachfolgend angeführte Maßnahmen beispielgebend deutlich, wie im Land die Voraussetzungen für einen sauberen Sport geschaffen werden: - Der Landessportbund (LSB) Mecklenburg-Vorpommern e. V. distanziert sich in seinem Ehrenkodex von jeglicher Form des Dopings. Dieser Ehrenkodex ist Handlungsgrundlage für alle dem Landessportbund angeschlossenen Sportvereine und -verbände. - Die Förderung der Mitglieder der Sportfördergruppe des Landes sowie des Olympia- und Juniorteams ist an die strikte Einhaltung der geltenden Anti-Doping-Bestimmungen des Deutschen Olympischen Sportbundes gebunden. - Trainer und Arbeitnehmer der LSB Personalmanagement gGmbH sowie des Olympiastützpunktes Mecklenburg-Vorpommern haben vor Einstellung eine Anti-Doping-Erklärung abzugeben. - In den Zuwendungsbescheiden der Landesregierung an den Landessportbund wird den Mitgliedsverbänden auferlegt, sich konsequent an der Dopingbekämpfung zu beteiligen. Drucksache 7/2511 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Wie evaluiert die Landesregierung die Maßnahmen in Frage 4? Die Anti-Doping-Maßnahmen der Länder werden im Rahmen der Konferenz der Sportreferenten der Länder regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und gegebenenfalls entsprechend den Erfordernissen neu ausgerichtet.