Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. August 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2512 7. Wahlperiode 27.08.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Anzahl der Ausländer in den Justizvollzugsanstalten und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hat sich die Anzahl der Häftlinge in der Zeit von 2010 bis 2018 in den JVA´s in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, der jeweiligen JVA und Häftlingen mit und ohne Migrationshintergrund; bei Migrationshintergrund bitte die ursprüngliche Herkunft angeben)? Ein möglicher Migrationshintergrund der Insassen der Justizvollzugsanstalten wird nicht erhoben. Es wird lediglich auf Grundlage der Angaben der Gefangenen bzw. aufgrund der vorliegenden Personaldokumente die jeweilige Nationalität erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten daher sämtliche Personalakten ausländischer Gefangener für den Zeitraum ab 2010 händisch ausgewertet werden. Dies beträfe circa 3.000 Gefangenenpersonalakten . Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen , der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Jährlich sind ca. 250 bis 300 Insassen mit nichtdeutscher Nationalität inhaftiert . Drucksache 7/2512 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Statistisch werden die Belegungen und die Anzahl der Nichtdeutschen mit Nationalität erfasst und sind den folgenden Tabellen zu entnehmen: Durchschnittliche Jahresbelegungen (Ø) mit durchschnittlicher Anzahl von Nichtdeutschen (Ø Anzahl) Justizvollzugsanstalt (JVA) Jahr Ø Deutsche Ø Nichtdeutsche Jahr Ø Deutsche Ø Nichtdeutsche Bützow 2010 479 53 2011 432 47 Waldeck 345 20 325 28 Stralsund 167 11 162 12 Neubrandenburg 104 25 129 23 Jugendanstalt (JA) Neustrelitz 206 8 214 10 Gesamt 1.301 117 1.262 120 JVA Jahr Ø Deutsche Ø Nichtdeutsche Jahr Ø Deutsche Ø Nichtdeutsche Bützow 2012 420 43 2013 399 44 Waldeck 323 30 302 31 Stralsund 155 15 160 12 Neubrandenburg 107 24 117 21 JA Neustrelitz 206 8 178 8 Gesamt 1.211 120 1.156 116 JVA Jahr Ø Deutsche Ø Nichtdeutsche Jahr Ø Deutsche Ø Nichtdeutsche Bützow 2014 373 34 2015 371 40 Waldeck 274 29 241 22 Stralsund 145 11 148 14 Neubrandenburg 109 22 89 17 JA Neustrelitz 164 11 135 14 Gesamt 1.065 107 984 107 JVA Jahr Ø Deutsche Ø Nichtdeutsche Jahr Ø Deutsche Ø Nichtdeutsche Bützow 2016 363 53 2017 370 54 Waldeck 197 15 184 19 Stralsund 143 16 150 17 Neubrandenburg 93 20 80 25 JA Neustrelitz 127 18 127 17 Gesamt 923 122 911 132 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2512 3 JVA Jahr Ø Deutsche Ø Nichtdeutsche Bützow bis 31.07.2018 345 63 Waldeck 244 27 Stralsund 160 21 Neubrandenburg 61 23 JA Neustrelitz 96 21 Gesamt 906 155 2. Für welche Straftaten wurden die Häftlinge in Frage 1 verurteilt? Wie lang ist ihre Haftdauer (bitte aufschlüsseln nach Straftaten, Haftdauer , Migrationshintergrund und ursprüngliche Herkunft)? Wie in der Antwort zu Frage 1 erläutert, findet keine personenbezogene Verlaufsdokumentation bezüglich der erbetenen Auskünfte statt. Statistische Erhebungen erfolgen dazu nicht. Die Länge der Haftdauern und die Verteilung der Straftaten wird nur über die Gesamtpopulation der Strafgefangenen und Verwahrten in den Justizvollzugsanstalten erfasst und in Jahresscheiben vom Statistischen Landesamt ausgewertet und in den Statistischen Berichten (Rechtspflege - Strafvollzug in Mecklenburg-Vorpommern, Teil 2 - Strafgefangene und Verwahrte in den Justizvollzugsanstalten) veröffentlicht [https://www.laiv-mv.de/Statistik/ Publikationen/Statistische-Berichte/]. Auf die dort bekanntgemachten Daten wird Bezug genommen. 3. Hat die Landesregierung Informationen, wie sich die Anzahl der Häftlinge entwickeln wird? Wenn ja, um wie viel wird der prozentuale Anteil der jeweiligen Personengruppe voraussichtlich steigen? Die erwartete Entwicklung der Anzahl der Häftlinge wird von der Bevölkerungsprognose des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Variante 2, die durch das Statistische Landesamt erstellt wird, abgeleitet. Diese unterscheidet Personen nur nach Altersgruppen. Die letzte Prognose der Gefangenenzahlen erfolgte auf der Basis der Altersstruktur der Gefangenen zum 31. März 2016. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 Bezug genommen . Drucksache 7/2512 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Anzahl der Häftlinge der jeweiligen Personengruppen in den Justizvollzugsanstalten? Wie in der Antwort zu Frage 3 dargestellt, wird nur die Entwicklung der Altersstruktur beurteilt. Die Anzahl der Gefangenen der Gruppe der 21- bis unter 24-jährigen wird nach der oben genannten Prognose von tatsächlichen 114 Personen im Jahr 2015 auf 137 Personen im Jahr 2026 steigen. Bei der Gruppe der 24- bis unter 30jährigen Gefangenen ist nach der Berechnung zum 31.03.2016 bis zum Jahr 2020 ein deutlicher Rückgang zu erkennen: von 224 Personen im Jahr 2015 auf prognostizierte 121 Personen im Jahr 2020. Bis zum Jahr 2026 wird bei dieser Personengruppe wieder ein Anstieg bis zu prognostizierten 156 Personen im Jahr 2026 erwartet. Die Altersgruppe der 30- bis unter 50jährigen Gefangenen geht im Zeitraum der Jahre 2015 bis 2026 von 474 Personen auf prognostizierte 422 Personen zurück. Die anderen Altersgruppen der Gefangenen von 14 bis unter 18 Jahre (Jahr 2015: 8 Personen; Jahr 2026: 9 Personen), 18 bis unter 21 Jahre (Jahr 2015: 38 Personen; Jahr 2026: 42 Personen) sowie 50 Jahre und älter (Jahr 2015: 106 Personen; Jahr 2026: 104 Personen) bleiben nach der Prognose nahezu konstant. Die dargestellten Prognosen wurden dem Organisationskonzept 2020 zugrunde gelegt. 5. Was kostet die Unterbringung und die Verpflegung pro Häftling (bitte pro Tag und pro Jahr aufschlüsseln)? Der Haftkostensatz pro Gefangenem und Kalendertag betrug 2017 in Mecklenburg- Vorpommern 161,62 Euro. Der Verpflegungssatz pro Gefangenem und Kalendertag betrug 2017 in Mecklenburg-Vorpommern 3,33 Euro. 6. Arbeiten Häftlinge in den JVA´s (bitte aufschlüsseln nach Arbeit, Verdienst, Personengruppen und Arbeitgeber)? Gefangene haben grundsätzlich die Möglichkeit, gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen der Vollzugsgesetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern einer Beschäftigung nachzugehen. Dazu zählen die Arbeit in Eigenbetrieben, Unternehmerbetrieben, in freien Beschäftigungsverhältnissen , in Haus- oder Wirtschaftsbetrieben sowie die Teilnahme an beruflichen und schulischen Bildungsmaßnahmen und arbeitstherapeutischen Maßnahmen. Lediglich in der Beschäftigungsform „freies Beschäftigungsverhältnis“ geht der Gefangene einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen ein. In allen übrigen Beschäftigungsformen handelt es sich um ein öffentlich-rechtliches Beschäftigungsverhältnis zwischen der jeweiligen Justizvollzugsanstalt/Jugendanstalt (JVA/JA) und den Gefangenen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2512 5 Im Jahr 2017 waren von den durchschnittlich 1.046 Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten durchschnittlich 604 beschäftigt. Eine Unterscheidung in Personengruppen findet dabei nicht statt. Die Höhe des Arbeitsentgeltes richtet sich nach der Beschäftigungsform und der individuellen Einstufung in Lohngruppen durch die Justizvollzugsanstalt. Lediglich bei der Beschäftigungsform „Freies Beschäftigungsverhältnis“ handelt es sich um eine Tätigkeit auf Grundlage eines Arbeitsvertrages zwischen dem Gefangenen als Arbeitnehmer und einem Unternehmen als Arbeitgeber. Über die Lohnhöhe werden keine statistischen Angaben erhoben. Die Arbeitgeber sind kleine und mittelständische lokale Unternehmen im Raum Stralsund und im Raum Rostock. Die Anzahl der durchschnittlich in den unterschiedlichen Beschäftigungsformen beschäftigten Gefangenen (2017), der jeweilige Verdienst (Stand 2018) sowie die Arbeitgeber lassen sich der nachfolgenden Tabelle entnehmen: Beschäftigungsform Anzahl Verdienst (Euro/Tag) Arbeitgeber Eigenbetriebe 31 8,73 - 14,55 JVA/JA Unternehmerbetriebe 33 8,73 - 14,55 JVA/JA Freie Beschäftigungsverhältnisse 18 k. A. k. A. Hausbetriebe/Wirtschaftsbetriebe 241 8,73 - 14,55 JVA/JA schulische/berufliche Bildung 234 10,25 - 11,64 JVA/JA arbeitstherapeutische Maßnahmen 47 6,99 - 8,73 JVA/JA 7. Wie wird mit Häftlingen mit Migrationshintergrund und ohne Arbeitserlaubnis verfahren, wenn diese arbeiten wollen? Allen Gefangenen stehen Arbeits- und Beschäftigungsangebote gleichermaßen offen. Fragen zum ausländerrechtlichen Status oder zur Arbeitserlaubnis sind dabei nicht von Belang.