Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2514 7. Wahlperiode 07.09.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Geschlechtseinteilung von Gefährderinnen und Gefährdern und ANTWORT der Landesregierung In der Antwort der Landesregierung vom 19. Juli 2018 (Drucksache 7/2260) ist von Gefährderinnen und Gefährdern sowie von Islamistinnen und Islamisten die Rede. Zum Anteil weiblicher Gefährder bzw. Islamisten verhält sich die Antwort nicht. 1. Beruht die Doppelbenennung von Gefährderinnen und Gefährdern sowie Islamistinnen und Islamisten auf einer vorgebebenen, gendergemäßen Sprachregelung? Falls ja, gilt diese verbindlich für alle Ministerien? Ja. Gemäß § 4 Absatz 2 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (GlG M-V) sollen Rechts- und Verwaltungsvorschriften die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch für den dienstlichen Schriftverkehr. 2. Wie viele der genannten Islamisten mit Schutzstatus sind weiblichen Geschlechts? Seit 2015 hat eine Frau, die in Mecklenburg-Vorpommern als Islamistin erfasst ist, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Schutzstatus nach dem Asylgesetz erhalten.