Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2518 7. Wahlperiode 14.09.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Befristete Arbeitsverhältnisse und Arbeitslosigkeit von Lehrkräften und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Weiterführende Angaben wären nur mit einem erheblichen Mehraufwand für die Schulen leistbar. Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind ein unabdingbares, wirksames und grundsätzlich positives Instrument, um Unterrichtsausfall, der zum Beispiel durch Krankheit, Schwangerschaft , Erziehungsurlaub und andere gesetzlich und tariflich bedingte Abwesenheiten entstehen würde, zu minimieren. Eine höhere Anzahl befristet beschäftigter Vertretungs- und Aushilfskräfte wird auch weiterhin erforderlich sein, um die Unterrichtsabsicherung auf hohem Niveau zu gewährleisten. Für eben solche Fälle werden im Landeshaushalt planmäßig im Kapitel 0750, Maßnahmegruppe 04 Mittel für Vertretungs- und Aushilfskräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft bereitgestellt . Obwohl der Gesetzgeber den Abschluss befristeter Arbeitsverträge zulässt, ist die Landesregierung nach wie vor bestrebt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigungen allen tätigen Lehrkräften eine unbefristete Übernahme in den Schuldienst zu ermöglichen, auch wenn zu Beginn ihrer Tätigkeit im Landesdienst zunächst eine befristete Beschäftigung stehen kann. Die personalführenden Dienststellen wurden durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur angehalten, die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen für Stellenbesetzungen konsequent zu nutzen. Drucksache 7/2518 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Das bedeutet, dass in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob anstatt eines befristet zu schließenden Arbeitsverhältnisses eine unbefristete Beschäftigung im Landesdienst zum Einstellungszeitpunkt möglich ist. Ist dies zunächst nicht möglich, prüfen die personalführenden Dienststellen fortlaufend die Möglichkeiten, befristet beschäftigte Lehrkräfte im Laufe des befristeten Beschäftigungsverhältnisses auf frei werdende, unbefristet besetzbare Stellen zu übernehmen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vollständige Daten für das Schuljahr 2018/2019 in plausibilisierter Form erst für den Stichtag der amtlichen Schulstatistik zum Ende des Schuljahres 2018/2019 zur Verfügung stehen. Um die Fragen für das Schuljahr 2018/2019 dennoch zu beantworten, wurde als Bezug der 20. August 2018 (1. Unterrichtstag) gewählt. Des Weiteren werden durch die Landesregierung nur personenbezogene Daten erfasst, die zur Erfüllung der Anforderungen der Landeshaushaltsordnung, im Besonderen des § 49 Landeshaushaltsordnung und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften, sowie § 8 der Haushaltsgesetze 2015, 2016, 2017 und 2018 erforderlich sind. Die Landesregierung erfasst keine personenbezogenen Daten, die nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem bestehenden Beschäftigungs- beziehungsweise Dienstverhältnis einer Person stehen. Damit trägt die Landesregierung dem Schutz personenbezogener Daten - insbesondere vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung - Rechnung. 1. Welche Anzahl von Lehrerinnen und Lehrern war am 1. August 2018 in Mecklenburg-Vorpommern arbeitslos gemeldet? Im August 2018 waren 185 Personen der Berufsgruppe Lehrtätigkeit an allgemeinbildenden Schulen arbeitslos gemeldet. Diese Zahl beruht auf Angaben der Bundesagentur für Arbeit; Arbeitsmarktdaten nach Zielberufen: Arbeitslose, Arbeitssuchende und gemeldete Arbeitsstellen für den Monat August 2018. Statistische Daten, die von der Bundesagentur für Arbeit im Bereich der Arbeitsmarktstatistik erhoben und verarbeitet werden, werden an vorgegebenen Statistikstichtagen erhoben. Stichtag für die Daten vom August 2018 war der 13. August. Eine taggenaue Auswertung für den 1. August 2018 ist daher nicht möglich. 2. Bei welcher Anzahl von befristet angestellten Lehrkräften endete das Arbeitsverhältnis fristgerecht im Juli 2018? Für 433 Lehrkräfte war das befristete Arbeitsvertragsende für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 31. Juli 2018 datiert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2518 3 3. Welche Anzahl der in Frage 2 erfragten Lehrkräfte hat oder wird zum Schuljahr 2018/2019 eine a) befristete, b) unbefristete Tätigkeit im Schuldienst von Mecklenburg-Vorpommern aufnehmen? Zu 3, a) und b) Von den in der Antwort zu Frage 2 ausgewiesenen Lehrkräften haben 105 eine Anschlussbeschäftigung bereits zum Beginn der Sommerferien aufgenommen, davon 61 in einem unbefristeten und 44 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Weitere 32 Lehrkräfte wurden mit einer zeitlichen Unterbrechung zwischen den befristeten Beschäftigungsverhältnissen weiter beschäftigt. 4. Bei welcher Anzahl von Lehrkräften endete in den Schuljahren 2015/ 2016, 2016/2017 und 2017/2018 jeweils fristgerecht das Arbeitsverhältnis zum Beginn der Sommerferien (bitte getrennt nach Schuljahren aufführen)? Die Anzahl der befristet beschäftigten Lehrkräfte, bei denen das Arbeitsverhältnis zum Beginn der Sommerferien endete, ist nachfolgend nach Schuljahren aufgelistet: 2015/2016 203 Lehrkräfte 2016/2017 198 Lehrkräfte 2017/2018 253 Lehrkräfte. 5. Welche Anzahl der in Frage 4 erfragten Lehrkräfte hat im unmittelbar folgenden Schuljahr eine a) befristete, b) unbefristete Tätigkeit im Schuldienst von Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen oder wird sie aufnehmen (bitte nach Schuljahren des erneuten Dienstantrittes im Schuldienst aufführen)? Zu 5, a) und b) Von den in der Antwort zu Frage 4 ausgewiesenen Lehrkräften haben in den Schuljahren 2016/2017 51, 2017/2018 48 und 2018/2019 5 Lehrkräfte eine unbefristete Tätigkeit im Schuldienst von Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen. Davon wurden im Schuljahr 2016/2017 35, im Schuljahr 2017/2018 34 und im Schuljahr 2018/2019 entsprechend der gegenwärtigen Datenlage 5 Lehrkräfte ohne zeitliche Unterbrechung weiter beschäftigt. Drucksache 7/2518 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Des Weiteren wurden von den in der Antwort zu Frage 4 ausgewiesenen Lehrkräften 60 Lehrkräfte im Schuljahr 2016/2017, 61 Lehrkräfte im Schuljahr 2017/2018 und entsprechend der gegenwärtigen Datenlage 30 Lehrkräfte im Schuljahr 2018/2019 befristet weiter beschäftigt. 6. Welche Anzahl von Referendarinnen und Referendare bzw. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter war nach dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes in den Jahren 2017 und 2018 arbeitslos gemeldet (bitte nach Jahren getrennt angeben)? In der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit erfolgt keine entsprechende Erfassung. Der Landesregierung liegen hierzu ebenfalls keine Angaben vor. 7. Welche Ansprüche auf Zahlung von Leistungen haben ehemalige Referendarinnen und Referendare bzw. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar in die Arbeitslosigkeit gehen? Nach Abschluss des Referendariats bestehen für ehemalige Referendarinnen und Referendare beziehungsweise Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter aus dem arbeitsvertraglichen Verhältnis beziehungsweise dem Beamtenverhältnis auf Widerruf keine weiteren Ansprüche auf Zahlung etwaiger Leistungen. Welche Sozialleistungen - im Besonderen Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sowie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder dem Sozialgesetzbuch XII - nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes zu gewähren sind, hängt maßgeblich von den persönlichen Voraussetzungen der Antragstellerin/des Antragstellers ab. Eine Gewährung erfolgt auf Antrag durch Entscheidung der jeweils zuständigen Sozialbehörden (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldstelle) und nicht durch die Landesregierung. Zu Fragen des Schutzes personenbezogener Daten wird auf die Vorbemerkungen zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen.