Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/252 7. Wahlperiode 28.02.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in den Schuljahren 2013/2014 bis 2016/2017 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Fragestellung auf die Verordnung über die Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2013/2014, die Verordnung für die Unterrichtsversorgung für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 sowie auf die Verordnung über die Unterrichtsversorgung für die Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 bezieht. Die Landesregierung sieht die vorrangige Aufgabe der Schulen in der pädagogischen Arbeit und ist deshalb bestrebt, den Aufwand bezüglich Verwaltung und Statistik auf das Maß zu beschränken, welches für die Steuerung und Aufsicht der Schulverwaltungsprozesse unabdingbar ist. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur weist den einzelnen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern keine Lehrerwochenstunden des Grundbudgets und des Zusatzbedarfes zu. Die Zuweisungen des Grundbudgets und des Zusatzbedarfes an die Schulen erfolgen durch die Schulbehörden. Die in den nachfolgenden Tabellen aufgeführten Stundenzuweisungen entsprechen der Zuweisung zum ersten Schultag der genannten Schuljahre. Da die Stundenzuweisungen sowohl für den Grundbedarf, als auch für den Zusatzbedarf einzelschulbezogen erfolgt sind, wurden die zugewiesenen Stunden entsprechend des Grundtyps der Schule zusammengefasst. Eine schulartbezogene Stundenzuweisung erfolgt nicht. Drucksache 7/252 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Bezugnehmend auf die Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/192 „Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in den Schuljahren 2013/2014 bis 2016/2017“ ergibt sich eine Nachfrage. Welche Anzahl von Unterrichtsstunden wurde den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Mecklengurg-Vorpommern in den Schuljahren 2013/2014 bis 2016/2017 im Rahmen der Unterrichtsversorgung aufgrund der Unterrichtsversorgungsverordnungen (UntVersVO 2013/2014 und 2015/2016 M-V sowie UntVersVO 2016/2017 und 2017/2018 M-V) a) im Grundbedarf und b) im Zusatzbedarf zugewiesen? (Bitte getrennt nach Schuljahren, Schularten und Schulamtsbereichen angeben!) Zu a) Die den Schulen zur Verfügung gestellten Stunden des Grundbedarfes beziehungsweise Grundbudgets sind in der nachfolgenden Tabelle nach Schulämtern und Schuljahren dargestellt. S ch u lj a h r Grundtyp der Schule Grundbedarf Schulbehörde Staatliches Schulamt Berufliche Schulen Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin 2 0 1 3 /2 0 1 4 Grundschule 14.889,2 8.242,9 10.890,9 13.253,3 Förderschule 6.081,2 4.233,4 7.044,6 7.158,2 Gesamtschule 4.784,7 6.186,5 9.172,1 7.041,4 Regionale Schule 21.041,4 9.430,1 13.368,1 22.664,1 Gymnasium 9.247,0 6.572,3 7.550,3 11.967,4 Berufliche Schulen 24.956,6 2 0 1 4 /2 0 1 5 Grundschule 14.730,0 8.147,0 11.072,3 12.988,0 Förderschule 5.695,0 4.147,0 6.976,2 7.050,0 Gesamtschule 4.958,0 6.201,0 8.898,5 6.974,5 Regionale Schule 20.809,5 9.252,0 13.904,5 22.539,5 Gymnasium 9.367,0 6.482,0 7.823,5 12.080,0 Berufliche Schulen 24.199,5 2 0 1 5 /2 0 1 6 Grundschule 15.276,0 8.386,0 11.253,0 13.254,0 Förderschule 5.974,0 4.257,0 7.004,0 7.093,0 Gesamtschule 5.005,0 6.315,0 9. 133,0 7.010,5 Regionale Schule 21.034,0 9.330,0 13.962,5 22.703,5 Gymnasium 9.576,0 6.429,0 7.882,0 12.164,0 Berufliche Schulen 24.461,0 2 0 1 6 /2 0 1 7 Grundschule 15.483,0 8.440,5 11.518,0 13.467,5 Förderschule 5.878,0 3.808,0 6.816,0 6.992,5 Gesamtschule 5.058,0 6.292,0 9.207,0 7.045,5 Regionale Schule 21.345,5 9.206,0 13.974,0 22.869,5 Gymnasium 9.836,0 6.570,0 8.198,5 12.523,5 Berufliche Schulen 25.452,0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/252 3 Zu b) Die nachfolgend angegebenen Zuweisungen des Zusatzbedarfes übersteigen die in § 6 Absatz 1 der Unterrichtsversorgungsverordnung 2013/2014, und in § 4 Absatz 1 und § 7 Absatz 1 der Unterrichtsversorgungsverordnung 2014/2015 und 2015/2016 sowie in § 3 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 der Unterrichtsversorgungsverordnung 2016/2017 und 2017/2018 angegebenen Lehrerwochenstunden, da über die in den genannten Vorschriften aufgeführten Zwecke hinaus eine Zuweisung, zum Beispiel für die Förderung von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache, für die Unterricht ergänzenden Angebote im Bereich des Ganztägigen Lernens, unter anderem auf der Grundlage von § 9 der Unterrichtsversorgungsverordnung 2013/2014, von §§ 5 und 10 der Unterrichtsversorgungsverordnung 2014/2015 und 2015/2016 sowie von §§ 4 und 9 der Unterrichtsversorgungsverordnung 2016/2017 und 2017/2018 erfolgte. S ch u lj a h r Grundtyp der Schule Zusatzbedarf Schulbehörde Staatliches Schulamt Beruflich e Schulen Greifswald Neubrandenburg Rostock Schwerin 2 0 1 3 /2 0 1 4 Grundschule 2.369,0 505,0 791,0 879,7 Förderschule 106,7 252,0 400,0 347,0 Gesamtschule 431,0 376,0 689,5 376,0 Regionale Schule 2.033,5 601,0 1.134,0 1.350,5 Gymnasium 547,0 573,0 399,5 839,5 Berufliche Schulen 1.005,0 2 0 1 4 /2 0 1 5 Grundschule 2.274,0 634,5 1.164,0 1.150,0 Förderschule 550,2 276,0 727,5 732,0 Gesamtschule 591,0 510,5 869,5 610,5 Regionale Schule 2.385,0 766,5 1.555,0 2.008,0 Gymnasium 842,0 648,5 609,0 1.141,0 Berufliche Schulen 1.046,6 2 0 1 5 /2 0 1 6 Grundschule 2.651,5 647,5 1.164,5 1.201,5 Förderschule 112,2 248,0 451,0 672,5 Gesamtschule 596,5 626,5 1.122,0 644,0 Regionale Schule 2.987,5 931,0 1.850,5 2.429,5 Gymnasium 919,5 785,5 631,5 1.154,0 Berufliche Schulen 1.092,4 2 0 1 6 /2 0 1 7 Grundschule 2.772,5 787,5 1.409,0 1.287,5 Förderschule 147,0 232,0 492,0 758,5 Gesamtschule 674,5 762,5 1.273,0 728,5 Regionale Schule 3.388,5 1.059,5 2.166,5 2.873,0 Gymnasium 1.100,0 822,0 674,5 1.127,0 Berufliche Schulen 1.080,7