Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27 September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2522 7. Wahlperiode 04.10.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Schadensbilanz der Zoos, Tier- und Wildparks in Mecklenburg-Vorpommern durch die Schneefälle Ostern 2018 und ANTWORT der Landesregierung In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/1960 „Schäden in Zoos, Tier- und Wildparks durch Schneefälle zu Ostern 2018“ konnte die Landesregierung nur auf vorläufige und geschätzte Angaben verweisen. Ebenso konnte nicht konkret mitgeteilt werden, ob, wann, wie und in welcher Höhe das Land die Zoos, Tier- und Wildparks unterstützt. 1. Welche Zoos, Tier- und Wildparks in Mecklenburg-Vorpommern erlitten Schäden in welcher Höhe an ihrer Infrastruktur (bitte tabellarisch darstellen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1960 verwiesen. Der Landesregierung liegt kein entsprechendes Datenmaterial vor. 2. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Einnahmeverluste der betroffenen Einrichtungen durch die notwendigen Schließungen ein (bitte tabellarisch darstellen)? Der Landesregierung liegt kein entsprechendes Datenmaterial vor. Drucksache 7/2522 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche Zoos, Tier- und Wildparks werden in welcher Höhe finanziell durch das Land bei der Beseitigung der entstandenen Schäden unterstützt (bitte tabellarisch darstellen)? Die Landesregierung beabsichtigt, folgende Einrichtungen zur Behebung der entstandenen Unwetterschäden zu fördern: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit (die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Zuschussbeträge beziehen sich auf die bislang ausgereichten Zusicherungen nach Paragraph 38 Verwaltungsverfahrensgesetz Mecklenburg- Vorpommern) Natur- und Umweltpark Güstrow 360.000,00 Euro Zoologischer Garten Rostock 270.000,00 Euro Vogelpark Marlow 1.786.500,00 Euro Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Zur Reduzierung der Eigenanteile zur Behebung der Unwetterschäden des Rostocker Zoos, des Vogelparks Marlow und des Wildparks Güstrow sind im Strategiefonds 150.000,00 Euro vorgesehen . 4. Gibt es Anträge der betroffenen Einrichtungen zur Unterstützung bei der Beseitigung der Schäden, die abgelehnt wurden? Wenn ja, bitte nach Einzelfällen darstellen. Nein. Der Landesregierung sind keine Anträge von betroffenen Einrichtungen zur Unterstützung bei der Beseitigung der Schäden, die abgelehnt wurden, bekannt. 5. Aus welchen Einzeltiteln welcher Haushalte erfolgt die angestrebte Unterstützung der Landesregierung in welcher Höhe? Bei den in der Tabelle zu Frage 3 ausgewiesenen Zuschüssen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit handelt sich um den Einsatz von Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regulären Wirtschaftsstruktur (Titel 0603-883.02). Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2522 3 6. Sind für die finanzielle Unterstützung des Landes Eigenmittel der betroffenen Einrichtungen erforderlich? Ja. Für die finanzielle Unterstützung des Landes sind Eigenmittel der betroffenen Einrichtungen erforderlich. 7. Bis wann können nach Einschätzung der Landesregierung die Schäden an den betroffenen Einrichtungen abschließend ausgeglichen werden? Grundsätzlich sollen die Schäden in diesem Haushaltsjahr ausgeglichen werden, eine Übertragung der Mittel ist aber möglich. 8. Welche Unterstützungsmaßnahmen der Landkreise und Kommunen für die betroffenen Einrichtungen sind der Landesregierung bekannt? Der Landesregierung sind keine Maßnahmen der Landkreise und Gemeinden bekannt.