Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2525 7. Wahlperiode 07.09.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Imame und ANTWORT der Landesregierung Nach dem sogenannten Diyanet-Verfahren wird für Imame aus der Türkei ein Diyanet-Referenzschreiben (= Präsidium für religiöse Angelegenheiten der Türkei) im Visumverfahren als ausreichendes Dokument für die Ernsthaftigkeit der beabsichtigten Erwerbstätigkeit in Deutschland anerkannt (vgl. Bundestags-Drucksache 18/11851). 1. Wie viele der insgesamt 350 Imame, die nach dem sogenannten Diyanet-Verfahren im Jahr 2017 ein Visum für die Bundesrepublik Deutschland erhalten haben, haben sich in Mecklenburg-Vorpommern aufgehalten? 2. An welchen Moscheen oder Koranschulen in Mecklenburg- Vorpommern sind diese Imame tätig gewesen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegt hierzu kein entsprechendes Datenmaterial vor.