Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 3. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2527 7. Wahlperiode 04.09.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Kategorisierung der antisemitischen Straftaten in der PMK und ANTWORT der Landesregierung Politisch motivierte Kriminalität wird in den Kategorien PMK „links“, PMK „rechts“, PMK „ausländische Ideologie“ oder PMK „religiöse Ideologie “ erfasst. Ist der Sachverhalt nicht unter die Phänomenbereiche PMK „links“, PMK „rechts“, PMK „ausländische Ideologie“ oder PMK „religiöse Ideologie“ zu subsumieren, so ist er im Phänomenbereich PMK „nicht zuzuordnen“ aufzunehmen. Nach dieser Kategorisierung werden grundsätzlich auch antisemitische Straftaten erfasst. Dabei wird eine antisemitische Straftat, zu der keine hinreichenden Erkenntnisse über Täter und Tatmotive vorliegen, in der Regel dem Bereich PMK „rechts“ zugeschlagen, wodurch „möglicherweise ein nach rechts verzerrtes Bild über die Tatmotivation und den Täterkreis entsteht “, wie einem Bericht des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (Bundestags-Drucksache 18/11970, abrufbar unter http://dipbt. bundestag.de/doc/btd/18/119/1811970.pdf) auf Seite 34 zu entnehmen ist. Der Bericht veranlasste das Nachrichtenmagazin watson unter https://www.watson.de/deutschland/941125735 (abgerufen am 15. August 2018) zur Nachfrage bei verschiedenen Landeskriminalämtern, inwieweit dort in der beschriebenen Weise verfahren werde. Die LKA Hessen, Niedersachsen, Berlin und Sachsen-Anhalt antworteten, dass dort eine antisemitische Straftat dem Bereich PMK „rechts“ zugeordnet werden würde, wenn die Umstände keinen Rückschluss auf einen anderen Phänomenbereich ergäben. Drucksache 7/2527 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele antisemitische Straftaten sind in Mecklenburg-Vorpommern 2015, 2016, 2017 und 2018 in der PMK erfasst worden (bitte aufschlüsseln nach den Kategorien „rechts“, „links“, „ausländische Ideologie “, „religiöse Ideologie“ und „nicht zuzuordnen“ bzw. für die Zeit vor 2017 ebenfalls die Kategorie „politisch motivierte Ausländerkriminalität “ berücksichtigen)? Die Anzahl der antisemitischen Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. PMKrechts PMKlinks PMK- Ausländer PMKauslän - dische Ideologie PMKreligiöse Ideologie PMKnicht zuzuordnen PMKgesamt 2015 19 0 0 - - 0 19 2016 37 0 1 - - 1 39 2017 44 0 - 1 0 1 46 2018 (Stand: 01.08.2018) 30 0 - 2 0 0 32 2. Nach welchen Kriterien ordnet das LKA Mecklenburg-Vorpommern antisemitische Straftaten den verschiedenen PMK-Kategorien zu? Die Bewertung und Einstufung der polizeilich bekannt gewordenen Fälle der Politisch motivierten Kriminalität wird nach dem bundeseinheitlichen Definitionssystem des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) und den entsprechenden Definitionen der Phänomenbereiche vorgenommen. Demnach werden die Umstände der Tat und/oder die Einstellung des Täters zur Betrachtung herangezogen. 3. Wie ordnet das LKA Mecklenburg-Vorpommern antisemitische Straftaten in die PMK-Kategorien ein, wenn keine näheren Angaben zu Täter, Tatmotiv und Tatumstand bekannt sind? Liegen keine näheren Angaben zu Täter, Tatmotiv, Tatumstände oder der Einstellung des Täters vor, richtet sich die Zuordnung nach der bundeseinheitlichen Ausfüllanleitung zur Kriminaltaktischen Anfrage in Fällen Politisch motivierter Kriminalität. Demnach sind derzeit „fremdenfeindliche sowie antisemitische Straftaten dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen, wenn keine gegenteiligen Tatsachen zur Tätermotivation vorliegen“.