Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2540 7. Wahlperiode 04.10.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Piraten in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Am 19. Oktober 2012 wurden zehn Piraten aus Somalia durch das Landgericht Hamburg zu verschiedenen Freiheitsstrafen verurteilt (Az. 603 KLs 17/10). In wiederkehrenden Meldungen wurde in diesem Jahr darüber berichtet. Zuletzt wurde durch die „Welt“ am 7. August 2018 dargelegt, dass die Freibeuter mittlerweile verstreut in Deutschland leben. Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren bundesweit Personen aus Somalia angeklagt, am Überfall auf die „Marida Marguerite“ oder die „Susan K.“ beteiligt gewesen zu sein. 1. Wie viele verurteilte Seeräuber leben nach Kenntnis der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern? a) Wie viele Seeräuber empfangen Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder andere Sozialleistungen? b) Wie viele Seeräuber gelten als Islamisten? c) Wie viele der Seeräuber in Mecklenburg-Vorpommern sind ausreisepflichtig? 2. Welche Datensätze stehen dem Ministerium für Inneres und Europa zur Verfügung, um überhaupt gesuchte Seeräuber zu identifizieren? Welche Stelle des Bundes ist dafür zuständig? Die Fragen 1, a), b), c) und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/2540 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zur aufgeführten Personen in Frage 1 vor. Der Landesregierung stehen keine Datenbanken zu Verfügung, die den Speichersachverhalt „Pirat“ beziehungsweise „Seeräuber“ vorhalten. Dem damaligen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg lagen die Erkenntnisse aus den Ermittlungen durch die Bundespolizei zugrunde. Landesbehörden aus Mecklenburg- Vorpommern waren nicht beteiligt. 3. Wurden in Mecklenburg-Vorpommern Asylbewerber aus Somalia, Dschibuti, Eritrea oder Jemen mit Datenbanken abgeglichen, die Piraterie-Verbrechen untersuchen? Der Landesregierung stehen keine Datenbanken zur Verfügung, die den Speichersachverhalt „Pirat“ beziehungsweise „Seeräuber“ vorhalten. 4. Wie viele Asylbewerber aus Somalia leben derzeit in Mecklenburg- Vorpommern? a) Welche Gründe wurden während des Asylverfahrens genannt, um Asyl zu beantragen (bitte auflisten nach Grund und Anzahl der Nennungen)? b) Wie viele somalische Asylbewerber behaupteten, Piraten gewesen zu sein? Zum Stichtag 31. Juli 2018 lebten laut Angaben des Ausländerzentralregisters in Mecklenburg-Vorpommern 172 somalische Asylbewerber. Zu a) Auf Anfrage an das hierfür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat dies mitgeteilt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Asylverfahren als Einzelfallprüfung durchführt. In der Gesamtschau der Anhörung, der vorgelegten Unterlagen und sonstigen Hinweise wird die Entscheidung über das Asylverfahren getroffen. Aus diesem Grund können Asylgründe durch das Bundesamt statistisch nicht erfasst werden und ist eine solche Erfassung nicht erfolgt. Zu b) Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.