Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2542 7. Wahlperiode 24.09.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Anzahl der aus Betreuungseinrichtungen verschwundenen Kinder und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Bezogen auf die Kleine Anfrage wird in der Jugendhilfe im Kontext der teil- und vollstationären Unterbringung im Sinne des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) von abgängigen Kindern und Jugendlichen und nicht von verschwundenen Kindern und Jugendlichen gesprochen. Die Abgängigkeit eines Kindes oder Jugendlichen impliziert nicht zwangsläufig eine Meldepflicht nach § 47 SGB VIII seitens des leistungserbringenden Jugendhilfeträgers an das zuständige Landesjugendamt, ansässig beim Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern. Der leistungserbringende Jugendhilfeträger entscheidet individuell anhand der Biografie der/des Abgängigen, ob es sich bei einer Abgängigkeit zum einen um ein für das Kind oder Jugendlichen untypisches Verhalten im Einrichtungsalltag oder zum anderen um ein entwicklungspsychologisch konformes Verhalten (Schulalter, Adoleszenz) handelt. Gemeldet nach § 47 SGB VIII werden daher der Einrichtungsaufsicht nur Abgängigkeiten, welche mittel- und langfristig Auswirkungen auf die Strukturen und den Einrichtungsalltag der Einrichtung haben könnten und dadurch das Kindeswohl aller Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung negativ beeinflussen. Die Daten einer Abgängigkeit sind erst ab dem Jahr 2017 evaluierbar. Eine Unterscheidung der Nationalitäten ist in der Datenbankerfassung nicht möglich. Drucksache 7/2542 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die aus Betreuungseinrichtungen der Hansestadt Rostock verschwunden sind, steigt weiter: Allein im Juni wurden 163 Fälle bei der Polizei angezeigt - Tendenz noch weiter steigend (Ostsee-Zeitung - Rostocker Zeitung vom 16. August 2018). 1. Sind der Landesregierung weitere Fälle aus anderen Landkreisen und Städten bekannt? a) Wenn ja, wo traten diese Vorfälle auf (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Landkreise und kreisfreien Städten)? b) Wenn ja, wann traten diese Vorfälle auf (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Landkreise und kreisfreien Städten)? Die Beantwortung der Fragen 1, a) und b) erfolgt zusammenhängend und ergibt sich aus der angefügten Tabelle. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Die Tabelle stellt die Abgängigkeiten von Minderjährigen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe dar, die im Jahr 2017 und bis zum 31. August 2018 dem Landesjugendamt beim Kommunalen Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern durch die Jugendhilfeträger im Rahmen ihrer Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII gemeldet wurden. Landkreise 2017 bis 31.08.2018 Hansestadt Rostock 0 1 Landkreis Rostock 1 0 Landkreis Ludwigslust-Parchim 9 2 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 2 1 Landkreis Nordwest-Mecklenburg 0 1 Landeshauptstadt Schwerin 0 1 Landkreis Vorpommern-Greifswald 14 2 Landkreis Vorpommern-Rügen 2 1 Summe: 28 9 2. Welche Nationalität haben die aus den Betreuungseinrichtungen verschwundenen Kinder (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2542 3 3. Unterstützt die Landesregierung die betroffenen Kommunen, um die Anzahl der verschwundenen Kinder aus Betreuungseinrichtungen zu reduzieren?? a) Wenn ja, welche organisatorischen und finanziellen Hilfen gibt es seitens der Landesregierung? b) Wenn ja, welche zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen sind darüber hinaus geplant? c) Wenn nicht, warum gibt es keine Unterstützung (bitte ausführlich erläutern)? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Die Jugendämter aus Mecklenburg-Vorpommern haben dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung gegenüber in den letzten Jahren keine Bedarfe an Unterstützung in organisatorischen und finanziellen Hilfen im Umgang mit abgängigen Kindern und Jugendlichen angezeigt.