Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2543 7. Wahlperiode 02.10.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Fachkräftebedarfsanalyse für pädagogische Fachkräfte und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die aktuelle Ausbildungsplatzbedarfsplanung ergibt sich aus der „Ausbildungsplatzplanung für Pädagogische Fachkräfte gemäß § 11 Absatz 2 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V) 2014 bis 2023“ vom 21. Februar 2014. Der Planungszeitraum der aktuellen Planung bezieht sich auf den Zeitraum von 2014 bis 2023. In den Antworten der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage vom 27. Februar 2017, Drucksache 7/147, wurde unter anderem zu den Fragen 1 und 5 nach dem Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern in den Jahren 2017 bis 2021 angekündigt, eine Fachkräftebedarfsanalyse anstellen zu wollen. Auf Nachfrage nach dem Stand der Umsetzung der geplanten Fachkräftebedarfsanalyse für Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg- Vorpommern in der Kleinen Anfrage vom 9. Februar 2018, Drucksache 7/1598, antwortete die Landesregierung: „Die Fachkräftebedarfsanalyse für Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern befindet sich derzeit in Planung.“ 1. Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung der geplanten Fachkräftebedarfsanalyse für Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg- Vorpommern? 2. Zu wann ist die Fertigstellung der Fachkräftebedarfsanalyse vorgesehen ? Drucksache 7/2543 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Leistungsbeschreibung der Fachkräfteanalyse befindet sich in der letzten Überarbeitung. Die Gespräche mit potenziellen Leistungserbringern sind weitestgehend abgeschlossen. Zur Umsetzung erforderlich ist jedoch eine aktuelle Bevölkerungsprognose. Mit einer Fertigstellung der 5. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung wird bis Ende 2018 gerechnet. Unmittelbar nach der Veröffentlichung werden die Arbeiten an der Fachkräfteanalyse begonnen. Für die Fertigstellung werden derzeit circa 1,5 Jahre veranschlagt. 3. In welcher Form wird die Fachkräftebedarfsanalyse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? Nach der Abnahme der Fachkräfteanalyse wird zu entscheiden sein, in welcher Form diese öffentlich zugänglich gemacht wird. 4. Welche Ressorts sowie externe Sachverständige sind an der Erstellung der Fachkräftebedarfsanalyse beteiligt? Derzeit ist das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung damit befasst. Soweit Zuarbeiten anderer Ressorts erforderlich sind, werden diese in den üblichen verwaltungsinternen Verfahren einbezogen. Da die Auftragsvergabe an externe Dienstleister noch nicht abschließend vorgenommen ist, kann zur Frage, welche externen Sachverständigen hinzugezogen werden sollen, wettbewerbsrechtlich derzeit keine Auskunft erteilt werden.