Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2544 7. Wahlperiode 24.09.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Gespräche zwischen Landesregierung und Bürgerinitiativen zur Abschaffung von kommunalen Straßenausbaubeiträgen und ANTWORT der Landesregierung In Mecklenburg-Vorpommern haben sich zahlreiche Bürgerinitiativen mit dem Ziel gegründet, die Pflicht zur Erhebung von kommunalen Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Nach den anhaltenden Protesten gegen die Beiträge hatte die Landesregierung am 25. April 2018 im Landtag reagiert (SVZ - 10.000 Unterschriften gegen Straßenausbaubeiträge gesammelt). Es wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, in der Vertreter von Ministerien und der Regierungsfraktionen vertreten sind. Offizielle Gespräche von Vertretern der Landesregierung mit Bürgerinitiativen hat es laut der Antwort auf Drucksache 7/2358 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD vom 24. Juli 2018 nicht gegeben. 1. Hat es inzwischen offizielle Gespräche mit Vertretern von Bürgerinitiativen zur Abschaffung der Pflicht von kommunalen Straßenausbaubeiträgen bis dato gegeben (bitte Zeitpunkt und Teilnehmer benennen sowie Inhalt und Ergebnis der Gespräche darstellen)? a) Wenn nicht, aus welchen Gründen haben keine Gespräche stattgefunden ? b) Beabsichtigt die Landesregierung, offizielle Gespräche mit diesen Initiativen zu führen? c) Wenn ja, bitte das Forum und Datum sowie die Bürgerinitiative benennen? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat bisher keine Gespräche mit Vertretern von Bürgerinitiativen geführt. Zur Begründung wird auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD, vom 23. Juli 2018 auf Drucksache 7/2358 verwiesen. Drucksache 7/2544 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Haben Bürgerinitiativen der Landesregierung beziehungsweise den Behörden Gespräche angeboten (bitte Zeitpunkt und Anfragende benennen)? Wenn es Gesprächsangebote gegeben hat, wie entschied sich die Landesregierung (bitte jeweils begründen)? Der Landesregierung wurden keine diesbezüglichen Gespräche angeboten. 3. Welche Anregungen dieser Initiativen zur Abschaffung der Pflicht von kommunalen Straßenausbaubeiträgen, wie aus Drucksache 7/2358 hervorgeht, hat die Landesregierung zur Kenntnis genommen (bitte Anregungen der Initiative zuordnen und nach Datum aufschlüsseln)? a) Welche dieser Anregungen fließen in die Prüfung als mögliche Änderungsbedarfe an der bestehenden Gesetzgebung zur Erhebung von kommunalen Straßenausbaubeiträgen ein (bitte jeweils begründen)? b) Welche dieser Anregungen wurden zur Kenntnis genommen und fließen nicht in diese Prüfung ein (bitte jeweils begründen)? c) Welche von der Landesregierung ausgearbeiteten Änderungsbedarfe an der bestehenden Gesetzgebung zur Erhebung von kommunalen Straßenausbaubeiträgen prüft die Landesregierung (bitte jedem Änderungsbedarf das Ergebnis zuordnen)? Die Fragen 3, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Die interne Meinungsbildung der Landesregierung unterfällt dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung im Sinne von Artikel 40 Absatz 3 Satz 1 dritte Alternative der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.