Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2547 7. Wahlperiode 14.09.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Strohschein, Fraktion der AfD Verfügbarkeit von Silomais und ANTWORT der Landesregierung 1. Ist bis zum 20. August 2018 eine Bestandsaufnahme über die Menge des eingelagerten Silomais erfolgt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2. Ist bis dato eine Schätzung erfolgt, mit wie viel Tonnen Mais in dieser Ernte zu rechnen ist? Wenn ja, welches Ergebnis liegt vor? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Im Rahmen der Besonderen Ernteermittlung liegt derzeit lediglich eine erste und nicht belastbare Schätzung über die zu erwartenden Erträge von Silomais im Jahr 2018 vor. Danach wird auf rund 162 Tha mit einem Ertrag von 200 dt/ha gerechnet. Das sind etwas weniger als 50 % im Vergleich zum Vorjahr und rund 55 % des Durchschnitts der letzten 6 Jahre. Drucksache 7/2547 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Was unternimmt die Landesregierung, damit sichergestellt ist, dass die Milchviehbestände ausreichend mit hochwertigem Futter versorgt werden können? Es ist eine einzelbetriebliche Aufgabe, die Versorgung der Tierbestände mit hochwertigem Futter abzusichern. Die Landwirte haben umfangreiche Erfahrungen im Handel und Transport von Futtermitteln. Der Bauernverband hat eine Futterbörse eingerichtet. Im Rahmen der vorgesehenen Dürreschadenshilfen sollen tierhaltende Betriebe bevorzugt bearbeitet werden, damit erforderliche Futterzukäufe abgesichert werden können. 4. Sollte nach Auffassung der Landesregierung Silomais, der für Biogasanlagen vorgesehen ist, als Tierfutter verwendet werden? Es sind einzelbetriebliche Entscheidungen, welche landwirtschaftliche Biomasse welchem Verwertungszweck zugeführt werden. 5. Sofern Silomais als Tierfutter verwendet wird, rechnet die Landesregierung dann damit, dass Biogasanlagen, die primär mit Silomais betrieben werden, mindestens temporär abgeschaltet werden müssen? Die Landesregierung rechnet damit nicht. 6. Sollten Abschaltungen von Biogasanlagen unvermeidlich sein, wie können betroffene Betreiber eine Entschädigung für den Ausfall erhalten ? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.