Die Ministerin für Soziales Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2548 7. Wahlperiode 24.09.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Förderungen von Frauenverbänden und Männerverbänden und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung geht bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass nach der Förderung von Institutionen gefragt ist, die sich für Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern im Land Mecklenburg-Vorpommern engagieren. Solche Institutionen sind der Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. sowie der Landfrauenverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. Der Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist ein Dachverband von 48 Frauenvereinen, gemischten Verbänden und Organisationen. Andere Institutionen in diesem verstandenen Sinne fördert die Landesregierung nicht. Die Abfrage bei den Kommunen hat keine Förderung nach diesen Gesichtspunkten ergeben. Hinsichtlich der Förderung solcher Institutionen seitens der Bundesregierung und der UN liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Drucksache 7/2548 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie haben sich die Förderungen von Frauenverbänden und Männerverbänden , Fraueninitiativen und Männerinitiativen sowie Frauenvereinigungen und Männervereinigungen von 2013 bis 2018 entwickelt [bitte aufschlüsseln nach Name, Art der Förderung, Projekte, Höhe der Förderung und Akteur (Kommune, Landesregierung, Bundesregierung , EU und UN)]? Förderung Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e. V.: Jahr Art der Förderung Projekt Höhe (in Euro) Zuwendungsgeber 2013 institutionelle Förderung Personal- und Sachaufwendungen 86.200,00 Land 2014 institutionelle Förderung Personal- und Sachaufwendungen 87.600,00 Land 2015 institutionelle Förderung Personal- und Sachaufwendungen 89.000,00 Land 2016 institutionelle Förderung Personal- und Sachaufwendungen 92.500,00 Land 2017 institutionelle Förderung Personal- und Sachaufwendungen 94.000,00 Land 2018 institutionelle Förderung Personal- und Sachaufwendungen 84.100,00 Land Förderung Landfrauenverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.: Jahr Art der Förderung Projekt Höhe (in Euro) Zuwendungsgeber 2013 Projektförderung Beratung zur Strukturentwicklung im ländlichen Raum unter dem Gesichtspunkt des Gender Mainstreaming 66.600,00 Land 2013 Projektförderung Bildung und Öffentlichkeitsarbeit 43.400,00 Land 2014 Projektförderung Beratung zur Strukturentwicklung im ländlichen Raum unter dem Gesichtspunkt des Gender Mainstreaming 66.600,00 Land 2014 Projektförderung Bildung und Öffentlichkeitsarbeit 43.400,00 Land 2015 Projektförderung Beratung zur Strukturentwicklung im ländlichen Raum unter dem Gesichtspunkt des Gender Mainstreaming 66.600,00 Land 2015 Projektförderung Bildung und Öffentlichkeitsarbeit 43.400,00 Land 2016 Projektförderung Beratung zur Strukturentwicklung im ländlichen Raum unter dem Gesichtspunkt des Gender Mainstreaming 66.600,00 Land 2016 Projektförderung Bildung und Öffentlichkeitsarbeit 43.400,00 Land Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2548 3 Jahr Art der Förderung Projekt Höhe (in Euro) Zuwendungsgeber 2017 Projektförderung Beratung zur Strukturentwicklung im ländlichen Raum unter dem Gesichtspunkt des Gender Mainstreaming 66.600,00 Land 2017 Projektförderung Bildung und Öffentlichkeitsarbeit 43.400,00 Land 2018 Projektförderung Beratung zur Strukturentwicklung im ländlichen Raum unter dem Gesichtspunkt des Gender Mainstreaming 66.600,00 Land 2018 Projektförderung Bildung und Öffentlichkeitsarbeit 43.400,00 Land Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Wie evaluiert die Landesregierung die Förderungen von Frauenverbänden /Männerverbänden, Fraueninitiativen/Männerinitiativen und Frauenvereinigungen/Männervereinigungen? Es handelt sich um Zuwendungen nach §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung M-V. Die Verwendung der Zuwendung ist durch den Zuwendungsempfänger nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Die Prüfung erfolgt durch die jeweilige Bewilligungsbehörde. 3. Hat die Landesregierung Hinweise auf Missbrauch der Fördergelder? a) Wenn ja, welche Verstöße gegen die Förderrichtlinien gab es wann? b) Wenn ja, welche Verstöße gegen die Förderrichtlinien gab es durch wen? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen keine Hinweise auf einen Missbrauch von Fördergeldern vor. Drucksache 7/2548 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Plant die Landesregierung, die Gelder für Frauenverbände /Männerverbände, Fraueninitiativen/Männerinitiativen und Frauenvereinigungen/Männervereinigungen zu erhöhen? a) Wenn ja, ab wann sollen die Förderungen erhöht werden? b) Wenn ja, wie hoch sollen die Förderungen sein? c) Wenn nicht, warum nicht (bitte ausführlich begründen)? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Es ist vorgesehen, dass der Landesfrauenrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. im Jahr 2019 eine institutionelle Förderung in Höhe von 87.500,00 Euro erhält. Die Haushaltsmittel sind bereits im Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt. Eine Entscheidung über zukünftige Förderungen bleibt den Haushaltsverhandlungen für die Jahre 2020/2021 vorbehalten.