Die Ministerin für Soziales, Gleichstellung und Integration hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2549 7. Wahlperiode 24.09.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Erziehungsberatungen und ANTWORT der Landesregierung Eltern im Land setzen bei der Erziehung ihrer Kinder immer häufiger auf die Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle. Rund 13.500 Kinder, Jugendliche und Familien lassen sich dort im Jahr beraten (Antenne Mecklenburg-Vorpommern, 21. August 2018). 1. Wie hat sich der Anteil der beim Jugendamt beratenen Familien, Kinder und Jugendlichen von 2013 bis 2018 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Kinder/Jugendliche und Familien, Grund, Jahr, Landkreise und kreisfreie Städte sowie Kosten)? Da nicht erkennbar ist, auf welche Datenquelle die angeführte Zahl (13.500, Quelle: Antenne Mecklenburg-Vorpommern am 21. August 2018) zurückzuführen und wie diese im Einzelnen untersetzt ist, wird in der Beantwortung auf Beratungen nach § 28 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Bezug genommen. Dort ist die Erziehungsberatung geregelt. Vor diesem Hintergrund wird auf die Daten des Statistischen Amtes zurückgegriffen. Das Statistische Amt hat aktuell Daten zum Jahr 2016 zur Verfügung gestellt. In der Statistik werden alle von Beratungsdiensten und -einrichtungen durchgeführten Erziehungs- und Familienberatungen erfasst. Diese zeichnen sich unter anderem durch folgende Merkmale aus: - Beratung erfolgt durch Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen, die mit unterschiedlichen Methoden vertraut sind. - Es besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe. - Die Beratung ist kostenfrei. - Das Beratungsangebot richtet sich auch an junge Volljährige. Drucksache 7/2549 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Darüber hinaus werden nur die Inanspruchnahmen von Beratungsstellen durch einzelne Ratsuchende oder Familien betrachtet, jedoch keine präventiven Aktivitäten, die über den Einzelfall hinausgehen. Bei der Nennung der Gründe für einen Hilfebedarf sind Mehrfachnennungen möglich. Beratungen nach § 28 SGB VIII Jahr 2016 Kreisfreie Stadt/ Landkreis Insgesamt männlich weiblich unter 6 Jahre 6 - 12 Jahre 18 Jahre und mehr Rostock 94 55 39 32 34 22 Schwerin 151 79 72 50 73 27 Mecklenburgische Seenplatte 72 42 30 8 38 26 Landkreis Rostock 203 104 99 50 82 68 Vorpommern-Rügen 206 113 93 44 78 77 Nordwestmecklenburg 35 20 15 6 11 14 Vorpommern-Greifswald 366 191 175 65 146 135 Ludwigslust-Parchim 157 84 73 46 67 41 Mecklenburg- Vorpommern 1.284 688 596 301 529 410 Beratungen nach § 28 SGB VIII Jahr 2015 Kreisfreie Stadt/ Landkreis Insgesamt männlich weiblich unter 6 Jahre 6 - 12 Jahre 18 Jahre und mehr Rostock 113 56 57 31 52 25 Schwerin 84 36 48 32 29 20 Mecklenburgische Seenplatte 48 31 17 8 26 14 Landkreis Rostock 146 82 64 37 63 44 Vorpommern-Rügen 244 142 102 60 93 83 Nordwestmecklenburg 35 22 13 8 11 11 Vorpommern-Greifswald 336 175 161 43 146 132 Ludwigslust-Parchim 160 88 72 45 64 50 Mecklenburg- Vorpommern 1.166 632 534 264 484 379 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2549 3 Beratungen nach § 28 SGB VIII Jahr 2014 Kreisfreie Stadt/ Landkreis Insgesamt männlich weiblich unter 6 Jahre 6-12 Jahre 18 Jahre und mehr Rostock 81 37 44 15 35 23 Schwerin 56 34 22 25 16 . Mecklenburgische Seenplatte 126 67 59 26 68 . Landkreis Rostock 170 90 80 38 78 50 Vorpommern-Rügen 289 140 149 77 122 81 Nordwestmecklenburg 42 22 20 . 13 22 Vorpommern-Greifswald 314 174 140 51 109 136 Ludwigslust-Parchim 89 47 42 . 39 28 Mecklenburg- Vorpommern 1.167 611 556 258 480 384 Beratungen nach § 28 SGB VIII Jahr 2013 Kreisfreie Stadt/ Landkreis Insgesamt männlich weiblich unter 6 Jahre 6 - 12 Jahre 18 Jahre und mehr Rostock 72 26 46 19 28 25 Schwerin 63 32 31 26 26 11 Mecklenburgische Seenplatte 154 85 69 . 80 41 Landkreis Rostock 254 121 133 60 99 84 Vorpommern-Rügen 310 166 144 75 128 95 Nordwestmecklenburg 29 10 19 . 9 15 Vorpommern- Greifswald 301 157 144 54 116 119 Ludwigslust-Parchim 18 13 5 - 8 10 Mecklenburg- Vorpommern 1.201 610 591 269 494 400 2. Welche Hauptursachen für Hilfsgewährung liegen vor? Haben sich diese Gründe in den letzten fünf Jahren verändert? Das Statistische Amt hat aktuell Daten zum Jahr 2016 zur Verfügung gestellt. Die Gründe für die Hilfsgewährung haben sich in den vergangenen 5 Jahren nicht wesentlich verändert. Hinsichtlich der Ursachen für die Hilfsgewährung wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen. Drucksache 7/2549 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Jahr 2016 2015 2014 2013 Unversorgtheit des jungen Menschen 8 7 17 12 Unzureichende Förderung des jungen Menschen 40 29 36 62 Gefährdung des Kindeswohls 43 39 43 54 Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern 436 386 402 445 Belastung des jungen Menschen durch Problemlagen der Elter 439 379 275 312 Belastung des jungen Menschen durch Familiäre Konflikte 550 548 548 505 Auffälligkeiten im sozialen Verhalten des jungen Menschen 366 282 284 314 Entwicklungsauffälligkeiten 435 421 338 329 Schulische Probleme 204 216 172 161 Übernahme durch ein anderes Jugendamt 2 3 4 2 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung des Anteils an zu beratenen Familien, Kindern und Jugendlichen aus den in der Antwort zu Frage 1 gemachten Angaben? Die Anzahl der Beratungen ist im Verlauf der letzten Jahre relativ konstant gewesen und hat sich zuletzt verringert. 4. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Anzahl der Beratungen beim Jugendamt zu reduzieren? Die Aufgabe nach § 28 SGB VIII ist die Unterstützung der Kinder, Jugendlichen, Eltern und anderer Erziehungsberechtigter bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung. Die Jugendämter aus Mecklenburg-Vorpommern haben dem Sozialministerium gegenüber in den letzten Jahren keine Bedarfe an Unterstützung bei der Reduzierung der Anzahl an Beratungen nach §28 SGB VIII angezeigt.