Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2550 7. Wahlperiode 20.09.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Thomas de Jesus Fernandes, Fraktion der AfD Kindergeld an im Ausland lebende Kinder in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes sind grundsätzlich die bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelten Familienkassen zuständig. Ausnahmsweise können öffentlich-rechtliche Arbeitgeber Familienkasse sein. Für Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes an ausländische Berechtigte ist ausschließlich die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die abgefragten Daten liegen der Landesregierung daher nicht vor. Die BA konnte auf Nachfrage nicht alle erbetenen Angaben melden, da diese dort nicht in dieser Differenzierung erfasst und auch nicht rückwirkend bis 2008 vorgehalten werden. 1. Wie viel Kindergeld wurde in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum von 2008 bis 2018 an wie viele im Ausland lebenden Kinder von EU-Bürgern bezahlt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Nationalität des Kindes und der Eltern, Betrag und den Kommunen)? Ausgewertet wurden durch die Bundesagentur für Arbeit die Daten derjenigen Berechtigten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Daten der Bundesagentur für Arbeit sind aus der Anlage ersichtlich. Drucksache 7/2550 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Bundesagentur für Arbeit kann Daten der Familienkasse auf Länderebene erst ab Dezember 2015 statistisch zuverlässig abbilden. Davor ist eine eindeutige Zuordnung der Berechtigten zum Wohnsitz-Bundesland nicht möglich. Bis einschließlich 2014 erfolgte die statistische Zuordnung gemäß Standort der bearbeitenden Familienkasse. Vor allem im Zusammenhang mit der Strukturreform in den Familienkassen im Jahr 2013 wurden in größerem Umfang Belastungsausgleiche durchgeführt. Insbesondere wurden an Standorten in Mecklenburg-Vorpommern Hamburger Fälle bearbeitet. Diese Fälle wurden für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern gezählt. Seit Januar 2015 wird nach Wohnsitz des Berechtigten differenziert. Vorstellungen über die Dimensionen von Zahlungen an Kindergeldempfänger vor 2015 vermitteln die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Uwe Witt, Jürgen Pohl sowie weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/754 sowie auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Sebastian Münzenmaier, Jörg Schneider, Uwe Witt und der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/1275. Beide Anfragen bezogen sich auf Zahlungen an ausländische Kindergeldempfänger. Aus den Antworten der Bundesregierung ergibt sich, dass in den Statistiken auch Kindergeldzahlungen an deutsche Kindergeldberechtigte mit einem Konto im Ausland enthalten sind. Umgekehrt können Zahlungen für Kinder, die im EU-Ausland leben, auf deutsche Konten erfolgen. Es besteht also keine absolute Deckung zwischen der Berücksichtigung im Ausland lebender Kinder und Zahlungen auf Auslandskonten. Weiter heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/754: „Die Wohnsitzstaaten der Kinder werden unter der Staatsangehörigkeit der Kindergeldberechtigten lediglich wie folgt differenziert ausgewiesen: Deutschland, restliche europäische Union, restlicher europäischer Wirtschaftsraum, Türkei, ehemaliges Jugoslawien und „übrige Staaten“. Hierunter sind auch im Ausland lebende Kinder von deutschen Kindergeldberechtigten erfasst. Es ist nicht bekannt, in welchem konkreten Mitgliedstaat der EU die Kinder ihren Wohnsitz haben. Eine Auswertung der Zahlbeträge nach einzelnen Ländern innerhalb der EU ist daher nicht möglich.“ Zahlungen an Kindergeldberechtigte differenziert nach Staatsangehörigkeit können der Bundestagsdrucksache 19/1275 und ihren Anlagen entnommen werden (http://dip21. bundestag.de/ dip21/btd/19/012/1901275.pdf). 2. Welche konkreten Kindergeldzahlungen flossen dabei in welche EU- Staaten? Eine Differenzierung der Zahlungen auf Auslandskonten ist nach Staatsangehörigkeit des Berechtigten, nicht jedoch nach Empfänger-Staat des Zahlungsflusses verfügbar. Die Differenzierung nach Staatsangehörigkeit des Berechtigten ist der Anlage zu entnehmen. Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2550 3 3. Sind Missbrauchsfälle in Mecklenburg-Vorpommern bekannt (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Nationalität des Kindes und der Eltern sowie den Kommunen)? Missbrauchsfälle sind der Landesregierung nicht bekannt. Die Bundesagentur für Arbeit teilte mit, dass dort keine statistischen Daten zu Missbrauchsfällen vorliegen. 4. Setzt sich die Landesregierung in Anbetracht des festgestellten Missbrauches auf Bundesebene und EU-Ebene für eine Indexierung des Kindergeldes ein? a) Wenn ja, was hat die Landesregierung auf Landesebene, Bundesebene und EU-Ebene bisher konkret unternommen, um den Missbrauch dieser Sozialleistung einzudämmen? b) Wenn ja, welche konkreten Verfahrensschritte in Abstimmung mit der Bundesregierung sind vorgesehen? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Ob sich die Landesregierung auf Bundesebene oder EU-Ebene für eine Indexierung des Kindergeldes einsetzen soll, ist Gegenstand der parlamentarischen Beratungen zum Antrag der Fraktion der BMV auf Drucksache 7/2151. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, das Ergebnis dieser Beratungen vorwegzunehmen.