Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2554 7. Wahlperiode 14.09.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion der BMV Staatlich anerkannte Gütestellen und Schiedsstellen in Mecklenburg- Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Hat die Landesregierung von der Befugnis aus § 15a des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung (EGZPO) Gebrauch gemacht und Gütestellen eingerichtet oder anerkannt? a) Wenn ja, wie viele staatlich anerkannte Gütestellen gibt es zurzeit in Mecklenburg-Vorpommern? b) Wenn nicht, welche Gründe liegen dafür vor? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Mit dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG M-V) in der Fassung vom 1. Juli 2010 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern von der sich aus § 15a des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung (EGZPO) ergebenden Befugnis, die Zulässigkeit der Erhebung einer Klage an einen vorangegangenen erfolglosen Einigungsversuch vor einer Gütestelle zu knüpfen, Gebrauch gemacht. Gemäß § 1 Absatz 4 SchstG M-V sind die bei den Gemeinden eingerichteten Schiedsstellen Gütestellen im Sinne von § 15a EGZPO. Drucksache 7/2554 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Schiedsstellen auf der Grundlage des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (SchStG M-V) haben die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet? Zum 31. Dezember 2017 waren im Land Mecklenburg-Vorpommern 125 Schiedsstellen eingerichtet . 3. Wie viele Personen bekleideten in den Jahren von 2013 bis 2017 das Amt der Schiedsperson (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? Die Zahl der Schiedspersonen zum Jahresschluss wird erst seit 2016 erfasst. Zum 31. Dezember 2016 bekleideten 243 und zum 31. Dezember 2017 239 Personen das Amt einer Schiedsperson. 4. Wie viele Streitigkeiten wurden von diesen Schiedsstellen in den Jahren von 2013 bis 2017 bearbeitet (bitte aufschlüsseln nach Jahren)? In dem abgefragten Zeitraum haben die Schiedspersonen in Mecklenburg-Vorpommern folgende Anzahl von Streitigkeiten im Rahmen eines förmlichen Verfahrens bearbeitet: 2017: 273 2016. 233 2015: 228 2014: 255 2013: 215 Daneben kommt es zu sonstigen Inanspruchnahmen der Schiedspersonen außerhalb eines förmlichen Verfahrens beispielsweise durch Auskünfte über Zuständigkeiten oder Streitigkeiten, bei denen Schiedspersonen ein Gespräch zwischen den Parteien vermitteln, ohne dass ein förmlicher Schlichtungsantrag gestellt wird, oder in denen die Antragstellung aufgrund des zwischen Schiedspersonen und Bürgern geführten Gesprächs über den Streit unterbleibt. Zu diesen Tätigkeiten liegen folgende Zahlen vor: 2017: 211 2016: 220 2015: 268 2014: 242 2013: 222