Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2555 7. Wahlperiode 18.09.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Freiwillige Feuerwehr Fahrbinde und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes sowie die Sicherung der Technischen Hilfeleistung durch die Gemeinden eine hohe Priorität. Den Kommunen ist der Brandschutz gemäß § 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern als pflichtige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis übertragen. Derzeit stellen die Gemeinden im Land ihre Brandschutzbedarfsplanungen auf, um eine belastbare Übersicht zur Ist-Situation bei den Feuerwehren zu erstellen und die künftigen Bedarfe konkret auszuweisen. Die Gemeinden tätigen - in Abhängigkeit von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit - Investitionen in den Brandschutz. Dies hat über die Jahre hinweg zu einem sehr differenzierten Stand bei der Technik, bei den Fahrzeugen und bei den Gebäuden der Feuerwehren geführt. Die Landkreise (mit anteiligen Mittel der Feuerschutzsteuer) sowie das Land (aus Mitteln diverser Förderprogramme) unterstützen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Gemeinden bei der Finanzierung von Investitionsvorhaben durch Zuwendungen. Das Ministerium für Inneres und Europa gewährt insbesondere Sonderbedarfszuweisungen und Kofinanzierungshilfen. Die Anträge auf Zuwendungen übersteigen regelmäßig die zur Verfügung stehenden Finanzmittel, sodass die jährlichen Förderungen in der Regel am Anfang eines jeden Jahres zwischen Gemeinden, Landkreisen und dem Ministerium abgestimmt werden. Schwerpunkt der Förderung bilden Feuerwehren, die überörtlich zum Einsatz kommen, die Gefahrenschwerpunkte abdecken sowie die tägliche Einsatzbereitschaft gewährleisten können. Drucksache 7/2555 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Bezugnehmend auf den SVZ-Artikel vom 6. August 2018 „Zustand nicht mehr haltbar“ frage ich die Landesregierung: 1. Vor welchem Hintergrund schätzt das Ministerium für Inneres und Europa den Fall der Freiwilligen Feuerwehr Fahrbinde als recht speziell ein? Die Erfüllung der Aufgaben im Brandschutz durch die Freiwillige Feuerwehr Fahrbinde ist infolge des Ausfalls des einzigen Einsatzfahrzeuges nicht mehr möglich. Da die Feuerwehr der Gemeinde Fahrbinde nicht zu den ausgewählten Zuwendungsempfängern des Jahres 2018 gehörte, ist nunmehr beabsichtigt, in einem gemeinsamen Gespräch mit der Gemeinde und dem Landkreis Anfang September 2018 den Ausfall des Fahrzeuges im laufenden Haushaltsjahr zu erörtern und mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen . In diesem Zusammenhang wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen. 2. Fand das in dem Artikel in Aussicht gestellte kurzfristige Sondierungsgespräch statt? Das gemeinsame Sondierungsgespräch mit der Gemeinde hat noch nicht stattgefunden. Zunächst fand am 29. August 2018 ein Abstimmungsgespräch mit dem Leiter des Fachdienstes Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Ludwigslust-Parchim statt, in dem die Möglichkeiten einer kreislichen und/oder landesseitigen Förderung der Gemeinden im Landkreis im Jahr 2018 allgemein und die der Gemeinde Fahrbinde speziell eruiert wurden. 3. Welche Lösungsmöglichkeiten kommen im Fall des Feuerwehrautos der Freiwilligen Feuerwehr Fahrbinde in Betracht? Um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Fahrbinde kurzfristig zu gewährleisten, ist - vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung - beabsichtigt, dass die Gemeinde Rastow für einen Übergangszeitraum ein Löschgruppenfahrzeug ausleiht. Zeitgleich sollte die Möglichkeit einer letztmaligen Reparatur geprüft und diese gegebenenfalls veranlasst werden. Als zukunftsorientierte Lösung kommt die Beschaffung eines neuen Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSFW) in Betracht. Diese Beschaffungsmaßnahme wird erfahrungsgemäß 18 bis 24 Monate in Anspruch nehmen. Im Abstimmungsgespräch am 29. August 2018 mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde deutlich, dass der Landkreis sich kurzfristig nicht an einer Förderung beteiligen kann. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2555 3 Daher wird seitens des Ministeriums für Inneres und Europa nunmehr beabsichtigt, der Gemeinde Fahrbinde noch für das Haushaltsjahr 2018 den Vorschlag für eine Zuwendung aus Mitteln der Sonderbedarfszuweisung nach § 20 Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (FAG M-V) in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten zu unterbreiten. Die abschließende Entscheidung liegt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bei der Gemeinde.