Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/257 7. Wahlperiode 01.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Strohschein, Fraktion der AfD Explosionsereignisse in Jatznick im Januar 2017 und ANTWORT der Landesregierung Am 15. Januar 2017, kurz nach 19:30 Uhr, ereignete sich in Jatznick (Amt Uecker-Randow-Tal) eine Explosion. Wiederum am 23. Januar 2017, um circa 01:00 Uhr, waren erneut Explosionsgeräusche zu vernehmen. Sowohl die Anwohner des Pappelwegs als auch des Wohngebiets „An der Bullermühle“ berichten übereinstimmend, dass die Lautstärke und die Vibration der anliegenden Gebäude weder mit Feuerwerkskörpern noch mit dem Gebrauch von Jagdwaffen erklärbar seien. Darüber hinaus wurde von einer Anwohnerin ein Trümmerstück gefunden, das dem Explosionsereignis zugeordnet wird. Die Anwohnerin beobachtete im Übrigen Personen in weißer Schutzkleidung, die das Ereignisgebiet nach Tätigkeiten unbekannter Art verließen. Außerdem kam es zu ungewöhnlichem Fahrzeugverkehr. 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wer diese Explosionen verursacht hat? a) Wenn ja, welcher Organisation gehörten diese Personen an? b) Welche Tätigkeiten führten diese aus? Zu 1, a) und b) Nein. Drucksache 7/257 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Beabsichtigt die Landesregierung, sich bei Behörden des Bundes zu informieren, wenn sie keine eigenen Erkenntnisse über den Verursacher hat? Eine Anfrage bei Behörden des Bundes ist ohne Angabe des genauen Tatherganges nicht zielführend. Laut Pressebericht des Nordkuriers vom 2. Februar 2017 („Laute Detonationen und verdächtige Männer in Jatznick“) hat die Bundeswehr bereits eine Beteiligung am Tathergang ausgeschlossen. 3. Welcher Explosionskörper hat die wahrgenommenen Geräusche verursacht ? Der Explosionskörper, der die wahrgenommenen Geräusche verursacht hat, ist nicht bekannt. 4. Bestanden zu irgendeinem Zeitpunkt oder bestehen Risiken für die Anwohner? Ohne Vorliegen näherer Erkenntnisse zum Tathergang ist eine Beurteilung, ob Risiken für die Anwohner bestanden, nicht möglich. 5. Ist mit weiteren Ereignissen dieser Art im Altkreis Uecker-Randow zu rechnen? Eine Beurteilung, ob mit weiteren Ereignissen dieser Art im Altkreis Uecker-Randow zu rechnen ist, ist aufgrund der fehlenden Erkenntnisse zum Tathergang nicht möglich. 6. Wenn keine Erkenntnisse vorliegen, finden aufgrund der oben genannten Berichte der Anwohner Ermittlungen der Polizei statt? Ja, die Ermittlungen werden derzeit in der Kriminalkommissariat-Außenstelle Pasewalk geführt. In die Ermittlungen ist der Munitionszerlegungsbetrieb Mellenthiner Heide einbezogen .