Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2587 7. Wahlperiode 18.09.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Beantwortung von Kleinen Anfragen durch die Landesregierung und Einstellung von Lehrkräften zum Schuljahr 2018/2019 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Da die in Bezug genommene Kleine Anfrage im Wesentlichen auf einen in der Zukunft liegenden Stichtag abgestellt hat, ist von grundsätzlicher Bedeutung, dass die Einstellungen für den Schuldienst zwar weiterhin im Schwerpunkt zu den Schulhalbjahren organisiert werden, aber das Gesamtsystem seit Jahren erheblich flexibler arbeitet und ständig, also ganzjährig Ausschreibungen und Einstellungen nicht nur möglich sind, sondern auch erfolgen. Daher war es gar nicht möglich, eine gefragte konkrete Zahl zukünftiger Einstellungen darzustellen. Nach dem Stichtag, also retroperspektivisch, ist das natürlich möglich. Drucksache 7/2587 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Aus der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2351 ergeben sich Nachfragen. 1. Wie erklärt die Landesregierung die Tatsache, dass die Stellen für Lehrkräfte zum Schuljahr 2018/2019 ausweislich der Pressemeldung Nr. 135 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 21. August 2018 bereits am 23. Februar ausgeschrieben wurden, die Landesregierung in der Antwort zur Kleinen Anfrage (Drucksache 7/2351) am 25. Juli 2018 mitteilte, dass die Zahl der ausgeschriebenen Stellen noch nicht bekannt sei? Bei den Arbeitsplätzen, die am 23. Februar 2018 ausgeschrieben wurden, handelte es sich um Arbeitsplätze mit Einstellungsdatum 13. August 2018 für allgemeinbildende Schulen und mit Einstellungsdatum 27. August 2018 für berufliche Schulen. In der Kleinen Anfrage Drucksache 7/2351 wurde gefragt, wie viele Stellen beziehungsweise Planstellen zum Beginn des Schuljahres 2018/19 ausgeschrieben wurden. Das Schuljahr 2018/2019 begann am 1. August 2018. 2. Wie erklärt die Landesregierung die Tatsache, dass die Landesregierung am 25. Juli 2018 mitteilte, dass die Zahl der zum Schuljahr 2018/2019 eingestellten Lehrkräfte noch nicht bekannt sei, in der Pressemeldung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 21. August 2018 jedoch mitgeteilt wird, dass 643 Lehrkräfte zum Schuljahr 2018/2019 eingestellt worden sind? Die Einstellungen in den öffentlichen Schuldienst erfolgen in der Regel zeitnah zum Unterrichtsbeginn eines Schuljahres und nicht, wie in der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2351 nachgefragt, „per 1. Juli 2018“. 3. Wie bewertet die Landesregierung auch im Hinblick auf Artikel 40 Absatz 1 der Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2351, die offensichtlich nicht auf die jeweiligen Fragestellungen eingehen? Die Fragen 1 bis 3 der Kleinen Anfrage Drucksache 7/2351 wurden korrekt beantwortet. „Per 1. Juli 2018“ erfolgten keine Neueinstellungen auf zu besetzende Arbeitsplätze des Schuljahres 2018/19. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vorbemerkungen zur Antwort auf die Kleine Anfrage Drucksache 7/2504 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2587 3 4. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, damit künftig die Fragestellungen in Kleinen Anfragen ordnungsgemäß und im Sinne der Fragestellung umfassend und richtig beantwortet werden und so das Fragerecht der Abgeordneten nach der Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns gewährleistet ist? Die Landesregierung erteilt die Antworten nach bestem Wissen und Gewissen. 5. Zu welchem Zeitpunkt wurden die neu eingestellten Lehrkräfte in den Schuldienst eingestellt (bitte Datum der einzelnen Arbeitsverträge und des Dienstbeginns mitteilen)? Die Einstellungen erfolgten in der Regel am 13. August 2018 an allgemeinbildenden Schulen bzw. am 27. August 2018 an beruflichen Schulen. Für übernommene Referendare in der Regel zum 1. August 2018. Da zu diesen Zeitpunkten nicht alle Besetzungsverfahren abgeschlossen waren, wurden/werden auch nach den genannten Terminen Lehrkräfte neu eingestellt. Die Anzahl der Einstellungen wird summarisch abgefragt. Detaillierte Einstellungsinformationen für Einstellungszahlen sind nicht Teil des Berichtswesens. Für eine Auswertung der einzelnen Arbeitsverträge und Dienstverhältnisse müssten 639 Personalakten kontrolliert werden, dieser Rechercheaufwand ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Er wäre mit einem unzumutbaren Aufwand verbunden, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist. 6. Welche Zahl der zum Schuljahr 2018/2019 eingestellten Lehrkräfte war bereits im Schuljahr 2017/2018 oder vorher im Schuldienst von Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt? Bei den in der Pressemeldung Nr. 135 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 21. August 2018 genannten 639 Einstellungen von Lehrkräften waren 25 Lehrkräfte, die im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens nach Mecklenburg-Vorpommern gewechselt sind. Diese Lehrkräfte waren bereits unbefristet in anderen Bundesländern tätig. 475 Lehrkräfte wurden unbefristet eingestellt. Diese Lehrkräfte waren vorher nicht unbefristet im Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. Ob eventuell vorher eine befristete Beschäftigung ausgeübt wurde, wurde nicht erhoben. Für die 139 befristet eingestellten Lehrkräften gilt dies ebenso. Für eine exakte Analyse der vorherigen Tätigkeiten müssten händisch 614 Personalakten kontrolliert werden, was mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren ist.