Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2589 7. Wahlperiode 08.10.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Larisch und Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE „Spurwechsel“ in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Seit einigen Wochen wird bundesweit über die Frage diskutiert, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive, die dennoch gut integriert sind, weil sie deutsch sprechen und ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, durch einen so genannten „Spurwechsel“ ein dauerhaftes Bleiberecht eingeräumt werden soll. Vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen machen sich vor dem Hintergrund der schwieriger zu deckenden Fachkräftebedarfe dafür stark. So haben zum Beispiel 114 Unternehmen in Baden-Württemberg eine Initiative gegründet, die ein Bleiberecht für Menschen fordert, die von Abschiebungen bedroht sind, obwohl sie dem Staat nicht zur Last fallen und ihr eigenes Geld verdienen. 1. Wie viele potenziell für einen solchen „Spurwechsel“ infrage kommende Personen gibt es aktuell in Mecklenburg-Vorpommern? Diese Angaben werden nicht statistisch erfasst. Der Landesregierung liegt damit kein entsprechendes Datenmaterial vor. Drucksache 7/2589 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. In welchen Branchen sind die potenziell für einen „Spurwechsel“ infrage kommenden Personen in Mecklenburg-Vorpommern aktuell beschäftigt? 3. In Betrieben welcher Größe sind die potenziell für einen „Spurwechsel “ infrage kommenden Personen in Mecklenburg-Vorpommern aktuell beschäftigt? 4. Welche Erkenntnisse zum durchschnittlichen erzielten Bruttoeinkommen hat die Landesregierung bezüglich der für einen „Spurwechsel “ aktuell infrage kommenden Personen in Mecklenburg- Vorpommern? Die Fragen 2 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung liegen zu den erfragten Sachverhalten keine Erkenntnisse vor. Der Personenkreis, auf den sich die Kleine Anfrage bezieht, ist in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit nicht identifizierbar. Unterschieden wird lediglich nach Staatsangehörigkeit der erfassten Personen, nicht aber nach deren Aufenthaltsstatus. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung, diesem Personenkreis durch einen sogenannten „Spurwechsel“ ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland einzuräumen? Für die Regelungen des Asyl- und Aufenthaltsrechtes obliegt dem Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz beziehungsweise hat der Bund Gebrauch von seiner Gesetzgebungszuständigkeit im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung gemacht (Artikel 73 Absatz 1 Nummer 3 des Grundgesetzes, Artikel 74 Absatz 1 Nummer 4 des Grundgesetzes). Regelungsinhalte im Sinne der Fragestellung liegen dementsprechend in der Zuständigkeit des Bundes. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Landesregierung den aktuellen Beschluss des Bundeskabinetts vom 2. Oktober 2018 über „Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten“.