Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2590 7. Wahlperiode 18.10.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE Ende der Vereinbarung über die Beteiligung des Landes an den kommunalen Kosten der Integration geflüchteter Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortung für eine nachhaltige Bewältigung der Folgen des erhöhten Flüchtlingszugangs seit 2015 die Fortsetzung der Bundesmittel zur Entlastung der Länder und Gemeinden beschlossen. Vorgesehen ist insbesondere die Fortführung der Integrationspauschale zunächst bis Ende 2019 in Höhe von 2 Milliarden Euro und ihre Ergänzung um einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 435 Millionen Euro für flüchtlingsbedingte Bedarfe im Bereich der Kinderbetreuung zur weiteren Entlastung der Länder. Am 2. August 2016 haben die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände eine Vereinbarung über die Beteiligung des Landes an den kommunalen Integrationskosten für Geflüchtete abgeschlossen, die am 31. Dezember 2018 endet. Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg- Vorpommern befürchtet ein Wegbrechen von notwendigen Projekten sowie die Abwanderung von Personal auf andere Arbeitsplätze, je später es zu einer neuen Vereinbarung kommt. Drucksache 7/2590 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wann will die Landesregierung mit den kommunalen Landesverbänden in Gespräche über eine neue Vereinbarung über die Finanzierung der kommunalen Kosten für die Integration von Migrantinnen und Migranten ab 2019 eintreten, da die bisher bestehende Vereinbarung am 31. Dezember 2018 endet? Eine neue Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden über die Finanzierung flüchtlingsbedingter Mehrbelastungen ist derzeit nicht geplant. Zur Umsetzung des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und der Regierungschefs der Länder über die Verstetigung der Bundeserstattungen zur Flüchtlingsfinanzierung für das Jahr 2019 ist seitens der Landesregierung eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) beabsichtigt. Der entsprechende Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortanhörung und wurde auch den kommunalen Landesverbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Aufgrund der Fortsetzung der Integrationspauschale für flüchtlingsbedingte Mehraufwendungen der Länder und Kommunen erhält das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Bundesmitteln über die Erhöhung von Umsatzsteueranteilen für das Jahr 2019 37,8 Millionen Euro. Wie in den Jahren 2016 bis 2018 entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Land und den Kommunen über die Flüchtlingsfinanzierung vom 2. August 2016 praktiziert, sollen die Mittel weiterhin zielgerichtet und belastungsorientiert zwischen dem Land und den Kommunen und innerhalb der kommunalen Ebene verteilt werden. Mit der geplanten Änderung werden daher die bisher in § 7 Absatz 2 Satz 7 und Absatz 6 Sätze 9 bis 11 FAG M-V geltenden Verteilungsregelungen entsprechend fortgeschrieben. Weiterhin ist vorgesehen, dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern 1,0 Million Euro zur Finanzierung von Integrationsprojekten außerhalb des FAG M-V zur Verfügung zu stellen. Von den zusätzlich zur Verfügung gestellten Bundesmitteln in Höhe von 435 Millionen Euro für flüchtlingsbedingte Bedarfe im Bereich der Kinderbetreuung entfallen in 2019 auf das Land Mecklenburg-Vorpommern 8,2 Millionen Euro. Um weiterhin eine fachgerechte Zuweisung dieser Mittel zu erhalten, sollen diese Bundesmittel, wie schon in den Jahren 2016 bis 2018 erfolgt, auch im Jahr 2019 zu 30 Prozent an das Land und zu 70 Prozent an die Kommunen verteilt werden. Hierfür ist eine Änderung in § 7 Absatz 2 Satz 4 und Satz 5 FAG M-V vorgesehen . 2. Inwieweit wird dabei lediglich eine einfache Fortschreibung im Sinne einer Verlängerung oder eine tatsächliche inhaltliche Weiterentwicklung angestrebt? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die bisher geltenden gesetzlichen Verteilungsregelungen in § 7 Absatz 2 und Absatz 6 FAG M-V werden entsprechend fortgeschrieben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2590 3 3. In welchen Punkten sieht die Landesregierung die bestehende Vereinbarung als erfüllt und erfolgreich an? Die Vereinbarung wurde seitens des Landes erfüllt und erfolgreich umgesetzt. Die in den Nummern 3a und 3b der Vereinbarung zugesagten Zahlungen des Landes an die kommunale Ebene für die Jahre 2016 und 2017 sind erfolgt. Die Anweisung der Mittel für 2018 erfolgt demnächst. Der Integrationsfonds nach Nummer 3c wurde vereinbarungsgemäß ausgestattet. Der vollständige Mittelabruf für die Jahre 2016 bis 2018 belegt, dass der Integrationsfonds gut angenommen wurde. Entsprechend der Nummer 4 erfolgte eine Anpassung des FAG M-V. In Umsetzung der Nummer 4 finden regelmäßig, mehrmals jährlich Arbeitsgespräche mit den kommunalen Ausländerbehörden sowie den Leistungsbehörden des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) - statt. An den Treffen mit den Leistungsbehörden werden auch die kommunalen Landesverbände beteiligt. Es findet mithin ein stetiger fachlicher Austausch mit den Landkreisen und kreisfreien Städten statt. 4. In welchen Punkten soll die bisherige Vereinbarung ergänzt, korrigiert oder weiterentwickelt werden? Aus fachlicher Sicht ist eine Ergänzung, Korrektur oder Weiterentwicklung der Vereinbarung nicht notwendig. 5. Bis wann will die Landesregierung die Gespräche über eine neue Vereinbarung zur Finanzierung der kommunalen Kosten für die Integration von Migrantinnen und Migranten ab 2019 beenden und die neue Vereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden abschließen? Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. 6. Inwieweit ist die Landesregierung bereit, in die Gespräche über eine neue Vereinbarung zur Finanzierung der kommunalen Kosten für die Integration von Migrantinnen und Migranten ab 2019 einzutreten und diese ggf. auch ohne Beschlusslage der Bundesregierung zu dem Thema abzuschließen oder beabsichtigt die Landeregierung, die Beschlusslage der Bundesregierung abzuwarten? Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Drucksache 7/2590 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Welche Kenntnisse über den Stand und den geplanten Zeitpunkt des Abschlusses der Beratungen bezüglich der Beteiligung der Bundesregierung an den kommunalen Kosten für die Integration von Migrantinnen und Migranten ab 2019 hat die Landesregierung? Es wird auf die Ausführung in der Vorbemerkung und auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen . 8. Inwieweit teilt die Landesregierung die Bedenken des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern, der den Abbruch von Projekten und die Abwanderung von Fachkräften auf andere Arbeitsplätze befürchtet, je später eine neue Vereinbarung zustande kommt? In Anbetracht der geplanten Gesetzesänderung, die zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, werden diese Bedenken nicht geteilt. 9. Welche Initiativen plant die Landesregierung, um die Bundesregierung zu einer schnellstmöglichen Entscheidung zu bewegen? Initiativen des Landes sind in Anbetracht des vorliegenden Umlaufbeschlusses nicht erforderlich .