Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2593 7. Wahlperiode 20.09.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Christoph Grimm, Fraktion der AfD Privatschulen in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) ergänzen das Schulwesen des Landes durch besondere Formen und Inhalte der Erziehung und des Unterrichts. Den Trägern obliegt die Schulgestaltung, insbesondere die Entscheidung über eine besondere pädagogische, religiöse oder weltanschauliche Prägung, die Festlegung der Lehr- und Unterrichtsmethoden , der Lehrinhalte und die Organisation des Unterrichts. 1. Wie viele Privatschulen wurden seit 1995 errichtet (bitte pro Jahr tabellarisch aufschlüsseln)? Da gemäß der Aktenordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der Nummer 4.7.5 der Verwaltungsvorschrift zu den §§ 70 bis 80 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Mecklenburg-Vorpommern die Aufbewahrung der Bücher und Rechnungsunterlagen 10 Jahre umfasst, sind nachfolgend die Angaben für die Jahre 2008 bis 2018 (Stand 10.09.2018) aufgeführt: Schuljahr Anzahl der Neugründungen Schulen in freier Trägerschaft Schuljahr Anzahl der Neugründungen Schulen in freier Trägerschaft 2008/2009 7 2013/2014 2 2009/2010 1 2014/2015 2 2010/2011 1 2015/2016 1 2011/2012 6 2016/2017 3 2012/2013 1 2017/2018 2 2018/2019 4 Drucksache 7/2593 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie viele Privatschulen haben seit 1995 ihre Arbeit wieder eingestellt (bitte pro Jahr tabellarisch aufschlüsseln)? Da gemäß der Aktenordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der Nummer 4.7.5 der Verwaltungsvorschrift zu den §§ 70 bis 80 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Mecklenburg-Vorpommern die Aufbewahrung der Bücher und Rechnungsunterlagen 10 Jahre umfasst, sind nachfolgend die Angaben für die Jahre 2008 bis 2018 (Stand 10.09.2018) aufgeführt: Schuljahr Anzahl der Schließungen Schulen in freier Trägerschaft Schuljahr Anzahl der Schließungen Schulen in freier Trägerschaft 2008/2009 0 2013/2014 0 2009/2010 0 2014/2015 1 2010/2011 0 2015/2016 2 2011/2012 6 2016/2017 1 2012/2013 1 2017/2018 2 2018/2019 0 3. Wie viele Schüler werden in Privatschulen unterrichtet (bitte Anzahl seit 1995 pro Jahr tabellarisch aufschlüsseln)? Jahr Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft Jahr Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft 1995 2.565 2007 13.891 1996 3.029 2008 14.919 1997 3.908 2009 15.678 1998 4.869 2010 16.231 1999 5.919 2011 17.066 2000 6.597 2012 17.504 2001 7.189 2013 18.501 2002 8.691 2014 18.989 2003 9.652 2015 19.654 2004 10.507 2016 20.325 2005 11.502 2017 21.082 2006 12.625 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2593 3 4. Wie viele Anträge auf Neuzulassung als Privatschule liegen seit 2016 vor? Seit dem Jahr 2016 lagen 30 Anträge auf Neuzulassung eines Bildungsganges oder einer Schulart vor. 5. Wie hoch sind die Zuwendungen des Landes für alle Privatschulen jährlich seit 1995 (bitte pro Jahr tabellarisch aufschlüsseln)? Da gemäß der Aktenordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit der Nummer 4.7.5 der Verwaltungsvorschrift zu den §§ 70 bis 80 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Mecklenburg-Vorpommern die Aufbewahrung der Bücher und Rechnungsunterlagen 10 Jahre umfasst, sind nachfolgend die Angaben für die Jahre 2008 bis 2018 (Stand 10.09.2018) aufgeführt: Jahr Summe der ausgezahlten Finanzhilfen für berufliche und allgemeinbildende Schulen in freier Trägerschaft pro Jahr 2008 46.590.856,07 Euro 2009 53.084.892,38 Euro 2010 61.232.757,26 Euro 2011 61.295.102,87 Euro 2012 69.371.175,85 Euro 2013 71.259.633,10 Euro 2014 70.817.448,71 Euro 2015 84.218.249,36 Euro 2016 87.541.575,20 Euro 2017 92.187.504,62 Euro 2018 (per 10.09.2018) 72.461.504,69 Euro 6. Wie viele weltanschaulich oder konfessionell gebundene Privatschulen gibt es im Land? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule gemäß Artikel 7 Absatz 5 des Grundgesetzes. Drucksache 7/2593 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Ist es beabsichtigt, ein Privatschulgesetz seitens der Landesregierung für Mecklenburg-Vorpommern zu erlassen? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Es ist nicht beabsichtigt, ein separates Privatschulgesetz zu erlassen. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und des Sachzusammenhanges wurden die Regelungen für Schulen in staatlicher und freier Trägerschaft in das Schulgesetz aufgenommen. Gemäß § 131 Schulgesetz ist die oberste Schulbehörde ermächtigt, zu einzelnen Themengebieten, speziell die Schulen in freier Trägerschaft betreffend, nähere Bestimmungen durch Rechtsverordnung zu erlassen. Dies ist in der Verordnung für Schulen in freier Trägerschaft erfolgt.