Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2594 7. Wahlperiode 07.11.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Christoph Grimm, Fraktion der AfD Verfahren vor dem Schweriner Landgericht gegen frühere Geschäftsführer des CD-Werkes ODS Dassow und ANTWORT der Landesregierung Das Schweriner Landgericht hat das Verfahren gegen drei frühere Geschäftsführer des CD-Werks ODS in Dassow (Landkreis Nordwestmecklenburg ) eingestellt. Ein Teil der Vorwürfe sei inzwischen verjährt, andere Anklagepunkte wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen der zu erwartenden geringen Strafe eingestellt. 1. Wann wurden die Ermittlungen gegen die Angeklagten eingeleitet? Gegen die Angeklagten wurden mehrere Ermittlungsverfahren geführt. Die Ermittlungen in dem Verfahren, welches durch das Landgericht Schwerin nunmehr eingestellt worden ist, wurden am 22. Januar 2008 eingeleitet. 2. Wann wurde Anklage erhoben? Anklage wurde in dem in der Antwort zu Ziffer 1 bezeichneten Verfahren am 29. Juni 2012 erhoben. Drucksache 7/2594 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Welche verjährungshemmenden prozessualen Maßnahmen wurden a) durch das Gericht oder b) die Staatsanwaltschaft im Laufe des Verfahrens veranlasst? Zu 3 a) Seitens der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Schwerin wurde die Verjährung durch die Eröffnung des Hauptverfahrens und durch die Anberaumung der Hauptverhandlung in unverjährter Zeit unterbrochen. Zu 3 b) Seitens der Staatsanwaltschaft wurde die Verjährung durch die folgenden verjährungsunterbrechenden Maßnahmen unterbrochen: - Anträge auf Erlass von Durchsuchungsbeschlüssen vom 19. März 2009. Die Beschlüsse wurden am 24. März 2009 erlassen. - Anträge auf Erlass weiterer Durchsuchungsbeschlüsse vom 4. Juni 2009. Die Beschlüsse wurden am 15. Juni 2009 erlassen. - Antrag auf richterliche Bestätigung der erfolgten Beschlagnahmen vom 4. November 2009. Der Beschluss wurde am 25. November 2009 erlassen. - Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens an die Beschuldigten und Gewährung rechtlichen Gehörs durch Übersendung der Akten an die Verteidiger mit Verfügung vom 4. Februar 2011. - Erhebung der Anklage am 29. Juni 2012. 4. Warum wurde das Verfahren durch das Landgericht Schwerin nicht zeitnah gefördert? Die zuständige Strafkammer hatte zunächst vorrangig ältere, ebenfalls umfangreiche Wirtschaftsstrafverfahren und eilbedürftige Haftsachen zu bearbeiten. Zudem war bereits bei Eröffnung des Hauptverfahrens absehbar, dass eine Einstellung nach Paragraf 154 Absatz 2 der Strafprozessordnung im Hinblick auf die Verurteilung der Angeklagten in einem anderen Strafverfahren in Betracht kommen wird. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2594 3 5. Wann ist im Verfahren genau für welche Tatbestände Verjährung eingetreten? Während der am 28. Dezember 2017 begonnenen Hauptverhandlung ist mit Ablauf des 19. Februar 2018, 20. Februar 2018 und 1. April 2018 die absolute Verjährung von drei Taten der verspäteten Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Insolvenzverschleppung ) eingetreten. 6. Gab es Veränderungen in der Besetzung der zuständigen Strafkammer ? Nein. 7. Gab es einen Wechsel des Bearbeiters bei der Staatsanwaltschaft? Die Bearbeitung des Verfahrens wurde nach Anklageerhebung wegen einer zeitweisen Abordnung des ursprünglich und derzeit wieder zuständigen Staatsanwalts von einem anderen Staatsanwalt der Wirtschaftsstrafabteilung übernommen. 8. Gab es eine dienstliche Anweisung des zuständigen Abteilungsleiters oder des Leitenden Oberstaatsanwaltes zur Einstellung des gerichtlichen Verfahrens nach § 153 Absatz 2 Strafprozessordnung? Eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153 Absatz 2 Strafprozessordnung ist nicht erfolgt. Die Einstellung beruht auf Paragraf 154 Absatz 2 Strafprozessordnung im Hinblick auf die rechtskräftige Verurteilung der Angeklagten in einem anderen Strafverfahren. Eine dienstliche Weisung gab es insoweit nicht. 9. Wurden Verfahren gegen die Mitglieder der Strafkammer wegen Rechtsbeugung eingeleitet? Nein.