Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2599 7. Wahlperiode 04.10.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Sandro Hersel, Fraktion der AfD Schweinehaltung in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Nach dem Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz - AgrStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1975) geändert worden ist, sind die Erfassungsgrenzen der Agrarstatistiken für die auskunftspflichtigen Landwirtschaftsbetriebe wie folgt festgelegt: - Mindestens 6 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche oder - mindestens jeweils 10 Rinder oder 50 Schweine oder 10 Zuchtsauen oder 20 Schafe oder 20 Ziegen oder 1000 Stück Geflügel oder - jeweils 0,5 Hektar Hopfen oder Tabak oder 1,0 Hektar Dauerkulturen im Freiland oder je 0,5 Hektar Obstanbau-, Reb- oder Baumschulfläche oder 0,5 Hektar Gemüse oder Erdbeeren im Freiland oder 0,3 Hektar Blumen oder Zierpflanzen im Freiland oder 0,1 Hektar Kulturen unter Glas oder anderen begehbaren Schutzabdeckungen oder 0,1 Hektar Speisepilze. Jedes der aufgeführten Kriterien begründet für sich die Auskunftspflicht als Landwirtschaftsbetrieb . Die Fragen 1 bis 3 sind auf dieser Grundlage beantwortet. Drucksache 7/2599 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Schweinemastbetriebe gibt es in Mecklenburg- Vorpommern? Wie hat sich diese Zahl seit 2010 verändert? 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Schweinehaltungsbetriebe insgesamt 200 210 201 201 180 171 168 170 Schweinemastbetriebe k. A.* 166 159 163 146 135 129 141 * keine Angaben Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistischer Bericht C313 2010-2017 22 2. Wie viele Sauenhalter bzw. Ferkelproduzenten gibt es in Mecklenburg -Vorpommern? Wie hat sich diese Zahl seit 2010 verändert? 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Schweinehaltungsbetriebe insgesamt 200 210 201 201 180 171 168 170 Sauenhalter/Ferkelproduzenten k. A.* 121 118 109 104 100 90 90 * keine Angaben Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistischer Bericht C313 2010-2017 22 3. Wie viele Mastschweine bzw. Ferkel wurden seit 2010 jeweils jährlich produziert? Die jährlich erzeugten Mastschweine beziehungsweise Ferkel werden nicht statistisch erfasst. Stattdessen wird die jährliche Bestandsentwicklung dargestellt. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Schweine insges. 780.700 820.055 864.005 895.697 853.460 748.455 828.592 844.219 Ferkel 248.900 279.162 326.722 330.450 310.302 301.647 323.260 291.621 Jungschweine bis unter 50 kg Lebendgewicht 176.100 179.487 157.607 185.220 173.255 152.631 141.891 192.570 Mastschweine 273.600 278.386 281.476 279.549 278.966 205.923 271.040 269.686 Zuchtschweine einschließlich Eber 82.200 83.020 98.200 100.801 90.937 88.254 92.401 90.342 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Statistischer Bericht C313 2010-2017 22 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2599 3 4. Welche Auswirkungen hätte ein Verbot der betäubungslosen Kastration auf die Ferkelproduktion in Mecklenburg-Vorpommern? Der einzelne Ferkelerzeuger muss sich unter Berücksichtigung seiner betrieblichen Gegebenheiten und der Wünsche seiner Abnehmer beziehungsweise Kunden für eine der Alternativen (Ebermast, Immunokastration - Impfung gegen Ebergeruch, Kastration unter Vollnarkose oder Lokalanästhesie) entscheiden. Bei der Impfung gegen Ebergeruch liegen die Mehrkosten bei ca. 4,00 Euro je Eber. Hier können die Mehrkosten aber aufgrund der verbesserten Leistung in der Mast sowie unter anderem durch Einsparungen (z. B. Kastrationsverzicht, bessere Futterverwertung der Tiere) teilweise kompensiert werden. Aus wirtschaftlicher Sicht hat die Jungebermast die günstigsten Voraussetzungen, jedoch ist das Absatzpotential begrenzt. Es muss erwartet werden, dass kleinere Betriebe diese notwendigen Veränderungen unter Berücksichtigung der übrigen Rahmenbedingungen zum Anlass nehmen, die Produktion einzustellen. Da der Ferkelmarkt ein europäischer Markt ist, birgt das Verbot für die Ferkelproduzenten in Mecklenburg-Vorpommern und Deutschland das Risiko, Marktanteile zu verlieren, wenn deren Abnehmer vermehrt auf betäubungslos oder auf unter Schmerzausschaltung durch Landwirte kastrierte Ferkel aus dem Ausland (Holland, Dänemark) zurückgreifen. 5. Welche der Alternativen (Ebermast, Immunokastration, Kastration unter Vollnarkose oder Lokalanästhesie) werden derzeit von der Landesregierung favorisiert? Die Landesregierung favorisiert keine Alternative. Die Landesregierung hat sich für eine Verschiebung des Inkrafttretens des Verbotes der betäubungslosen Kastration eingesetzt. Diese Zeit sollte genutzt werden, um die Ergebnisse der laufenden Studien für die Umsetzung der derzeit diskutierten Alternativen in die Praxis abzuwarten und gleichzeitig durch gemeinsame Anstrengungen von Vertreterinnen und Vertretern der Erzeugung, des Handels, der Verarbeitung, der Politik und von Verbraucherverbänden eine breite Akzeptanz für die Immunokastration zu erreichen. Drucksache 7/2599 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Wird es noch in 2018 eine Entscheidung über das Verfahren zur Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2019 geben? Wenn nicht, welche Konsequenzen hätte dies für die Ferkelproduzenten in Mecklenburg-Vorpommern? Ob es noch in 2018 eine Entscheidung über das Verfahren zur Ferkelkastration ab dem 1. Januar 2019 geben wird, hängt von Entscheidungen des Bundesrates und des Bundestages ab. Kommt keine Verschiebung des Inkrafttretens des Verbotes der betäubungslosen Kastration zustande, kommen für den Ferkelproduzenten in Deutschland die unter Antwort zu Frage 4 genannten Alternativen in Frage. Das erfordert betriebsindividuelle Konzepte und verlässliche Vereinbarungen in der Wertschöpfungskette.