Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2604 7. Wahlperiode 24.09.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE 5. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung und ANTWORT der Landesregierung Vor drei Jahren wurde in der Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage des damaligen Abgeordneten Helmut Holter mitgeteilt, dass die fünfte Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung derzeit vorbereit wird und 2016 vorliegen soll. Aufgrund der immer noch ausstehenden Veröffentlichung sind Unternehmen und Institutionen aller Art, die Daten der Bevölkerungsentwicklung benötigen, gezwungen, auf eigene Datenerhebungen zurückzugreifen bzw. greifen auf Prognosen etwa der Bertelsmann -Stiftung zurück. 1. Wann wird die 5. Landesprognose zur Bevölkerungsentwicklung vorliegen ? Unter Berücksichtigung aktueller Daten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2016 und einer notwendigen Aktualisierung der Prognoseberechnung wird mit der Fertigstellung der 5. Landesprognose für Ende 2018 gerechnet. 2. Was sind die Gründe dafür, dass sich die Veröffentlichung herauszögert ? Zielstellung für die 5. Landesprognose ist unter anderem eine kleinräumige Prognose unterhalb der Kreisgrenzen. Drucksache 7/2604 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Dazu waren Abstimmungen mit den regionalen Vertretern in den einzelnen Planungsregionen notwendig, die erheblichen Zeitaufwand verursachten. Neben den Abstimmungsergebnissen liegen dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung seit dem 30. August 2018 aktualisierte Basisdaten des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern für 2016 vor, die ebenfalls in der Prognoseberechnung zu berücksichtigen sind. 3. Welche grundlegenden Veränderungen werden zur aktualisierten 4. Landesprognose vom Dezember 2012 voraussichtlich zu erwarten sein? Im Ergebnis soll die 5. Landesprognose neben den Berechnungen für das Land, die Landkreise und kreisfreien Städte auch Berechnungen für die Mittelbereiche der zentralen Orte enthalten. Als Basisjahr werden das Jahr 2016 sowie - soweit verfügbar - Daten des Jahres 2017 verwendet . Im Übrigen sind die Ergebnisse der zu aktualisierenden Prognoseberechnung abzuwarten. 4. Gibt es gegenüber der zu erwartenden Bevölkerungsprognose 2017 des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung Abstimmungen in den Annahmen und Ergebnissen? a) Wenn ja, welche sind das? b) Wenn nicht, welche Konsequenzen hat das für die Landesprognose? Zu 4 und a) Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung entwickelt derzeit eine kleinräumige Bevölkerungsprognose auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich Mitte 2019 publiziert. Eine Abstimmung der Annahmen und Ergebnisse erfolgte nicht. Zu b) Konsequenzen sind nicht zu erwarten. Die 5. Landesprognose orientiert sich an der 13. Koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes mit bundeseinheitlichen Annahme und einer Bund-Länder-Abstimmung. 5. Gibt es eine gesetzliche oder anderweitige Grundlage, nach der verpflichtend und in regelmäßigen Abständen Prognosen der Bevölkerungsentwicklung zu stellen sind? Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Gleichwohl hat die Landesregierung bereits 1993 entschieden , Bevölkerungsprognosen für das Land zu erarbeiten und hierzu eine Arbeitsgruppe einzurichten.