Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2609 7. Wahlperiode 18.09.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion der BMV Investitionsstau in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Auf welchen Betrag schätzt die Landesregierung den Investitionsstau der öffentlichen Infrastruktur a) der Kommunen, b) der Landkreise und c) der Landesebene? Die Fragen a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Als Investitionsstau wird üblicherweise ein Zustand bezeichnet, in dem notwendige Investitionen über einen längeren Zeitraum unterlassen wurden. Die Notwendigkeit von Investitionen in die von der Landesebene vorzuhaltende öffentliche Infrastruktur wird regelmäßig im Rahmen der Verhandlungen zu den Landeshaushaltsplänen erörtert. Das Ergebnis dieser Verhandlungen wird vom Landtag Mecklenburg-Vorpommern in den jeweiligen Haushaltsplänen - zuletzt mit dem Haushaltsplan 2018/2019 - beschlossen. Der Landtag hat mit dem Haushaltsplan 2018/2019 rund 352,4 Millionen Euro für das Jahr 2018 und 342,0 Millionen Euro für das Jahr 2019 für die vom Land vorzuhaltende öffentliche Infrastruktur bewilligt (Hauptgruppe 7 und die Obergruppen 81 und 82 nach dem Gruppierungsplan , siehe Gesamtplan zum Haushaltsplan 2018/2019, Seite 92). Drucksache 7/2609 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Nach Angaben der Zentralen Datenstelle der Landesfinanzminister zu den Haushaltsplänen der Länder 2018 liegt Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich sämtlicher bundesdeutscher Flächenländer damit im Jahr 2018 gemessen an der Einwohnerzahl mit rund 219 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner an erster Stelle vor Sachsen-Anhalt (180 Euro), Thüringen (169 Euro) und Bayern (163 Euro). Aus Sicht der Landesregierung besteht somit kein Investitionsstau bei der vom Land vorzuhaltenden öffentlichen Infrastruktur. Für die Kommunen und Landkreise liegen der Landesregierung keine belastbaren Daten vor, die eine Einschätzung zu einem etwaigen Investitionsstau ermöglichen würden. Das Land stellt den Kommunen allerdings umfangreiche Zuweisungen für Investitionen zur Verfügung. Der Landtag hat mit dem Haushaltsplan 2018/2019 hierfür rund 436,8 Millionen Euro für das Jahr 2018 und 404,6 Millionen Euro für das Jahr 2019 bewilligt (Gruppierung 883, siehe Gesamtplan zum Haushaltsplan 2018/2019, Seite 93). Im Vergleich sämtlicher bundesdeutscher Flächenländer liegt Mecklenburg-Vorpommern damit bei den investiven Zuweisungen an die Kommunen im Jahr 2018 gemessen an der Einwohnerzahl mit rund 271 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner an zweiter Stelle hinter Sachsen-Anhalt (325 Euro) und vor Thüringen (264 Euro) und Sachsen (249 Euro).