Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 1. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/261 7. Wahlperiode 01.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Holger Arppe, Fraktion der AfD Bewertung des Internetportals „Indymedia“ durch das Ministerium für Inneres und Europa und ANTWORT der Landesregierung Die Seite „de.indymedia.org“ ist ein international aufgestelltes, auch in Deutschland stark frequentiertes Internetportal, das laut Einschätzung verschiedener Verfassungsschutzberichte einer linksextremistischen Agenda dient. Im Jahr 2008 kam es zur Abspaltung einer verwandten Domain, „linksunten.indymedia.org“, auf der im Vergleich zur Ursprungsdomain verstärkt militante Aktionen veröffentlicht werden. Im Bundesverfassungsschutzbericht des Jahres 2015 wird dementsprechend die Seite „linksunten.indymedia.org“ als ein zentrales Medium linksextremer Agitation und Dokumentation vor dem Hintergrund personen- und objektbezogener Gewalt beschrieben. 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wer der Betreiber des Internetportals „linksunten.indymedia.org“ und „de.indymedia.org“ ist bzw. wer die Betreiber sind? Wenn nicht, finden diesbezüglich Ermittlungen statt oder sind solche geplant? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse darüber vor, dass die maßgebliche technische Infrastruktur der genannten Internetportale im Ausland betrieben wird und damit dem Zugriff deutscher Behörden grundsätzlich entzogen ist. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass es in personeller Hinsicht Verbindungen der Betreiber des Internetportals zum linksextremistischen Spektrum Mecklenburg-Vorpommerns gibt. Insofern werden hier derzeit auch keine Ermittlungen geführt. Drucksache 7/261 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, in wie viele Straftaten der/die Betreiber des Internetportals „linksunten. indymedia.org“ und „de.indymedia.org“ bisher verwickelt war/waren? Wenn ja, wie viele davon haben einen Bezug zu Mecklenburg- Vorpommern? In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang keine Verfahren gegen die Betreiber der genannten Internetportale geführt. 3. Gibt es vor dem Hintergrund illegaler, extremistischer oder verfassungsfeindlicher Inhalte oder aus Gründen des Jugendschutzes Erwägungen der Landesregierung, die Abrufbarkeit von „linksunten. indymedia.org“ und „de.indymedia.org“ zu unterbinden? Die Prüfung, ob eine Abrufbarkeit der Seiten „linksunten.indymedia.org“ und „de.indymedia .org“ aus rechtlichen Gründen unterbunden werden kann, obliegt den Behörden, in deren Zuständigkeit entsprechende Ermittlungsverfahren geführt werden. 4. Könnten - für den Fall, dass die Landesregierung trotz vorhandener Straftaten keine rechtliche Möglichkeit hat, gegen das Internetportal „linksunten.indymedia.org“ und „de.indymedia.org“ vorzugehen - andere staatliche Behörden aktiv werden? Wenn ja, welche sind das? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 5. Gibt es Bestrebungen, etwaige Verbindungsdaten von ausländischen Behörden abzufragen, damit Straftaten im Kontext des Internetportals in Deutschland aufgedeckt werden können? Wenn nicht, werden deutsche Provider abgefragt? Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern äußert sich grundsätzlich nicht öffentlich zu operativen Maßnahmen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/261 3 6. Sind Verbindungen zwischen dem Internetportal „linksunten. indymedia.org“ und „de.indymedia.org“ mit Parteien, Verbänden, Institutionen oder Projekten bekannt? Wenn ja, fließen Steuergelder über Umwege an das Internetportal? Der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor. 7. Welche Erkenntnisse gibt es über eine Spendenfinanzierung des Indymedia -Netzwerkes? Sofern eine Spendenfinanzierung vorliegt, welche Finanzströme sind bekannt? Der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern liegen hierzu keine belastbaren Erkenntnisse vor. 8. Welche Bestrebungen gibt es, die Öffentlichkeit über die Verbreitung von Falschmeldungen (sogenannte „Fake News“) durch „linksunten.- indymedia.org“ und „de.indymedia.org“ zu informieren und zu warnen? Sofern es keine Bestrebungen gibt, hält die Landesregierung es für notwendig, sogenannte „Fake News“ zu bekämpfen? Die Sicherheitsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern sichten und werten auch die auf relevanten Internetplattformen eingestellten Beiträge unter dem Gesichtspunkt möglicher Gefährdungen aus. Hinweise auf gewalttätige Aktionen fließen in die Lagebeurteilung mit ein und führen gegebenenfalls zu weiteren polizeilichen Maßnahmen. Die Öffentlichkeit wird insbesondere im Rahmen der Verfassungsschutzberichte und sonstiger Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit informiert. Die Bekämpfung sogenannter „Fake News“ fällt, soweit durch diese Nachrichten Straftatbestände verwirklicht werden, in die Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden. Eine darüberhinausgehende Bekämpfung von „Fake News“ fällt nicht in die Zuständigkeit der Landesregierung. Auf die durch Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes eingezogenen Schranken für staatliches Handeln auf diesem Gebiet wird verwiesen.