Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2610 7. Wahlperiode 19.10.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Beate Schlupp, Fraktion der CDU Entwicklungsmaßnahmen im Anklamer Stadtbruch und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) liegt seit Mitte September ein Förderantrag einschließlich einer Projektskizze des Antragstellers NABU-Stiftung Nationales Naturerbe (NABU) vor. Diese ist noch unvollständig. Ergänzend dazu hat der Antragsteller darauf hingewiesen, dass er derzeit noch verschiedene weitere Planungsvarianten vergleicht, die in der Projektskizze nicht enthalten sind. Insbesondere steht noch die Abstimmung mit einigen Flächeneigentümern und eventuell weiteren Betroffenen aus, in deren Ergebnis es zu wesentlichen inhaltlichen Änderungen kommen kann. Daher geben die folgenden Angaben nur den aktuellen Planungsstand wieder. Drucksache 7/2610 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Sind die zur naturschutzfachlichen Entwicklung des Anklamer Stadtbruchs durch die Stiftung des Naturschutzbundes geplanten Maßnahmen neu oder sollen nur ausstehende wasserbauliche Maßnahmen nach der nach dem Deichbruch erfolgten Renaturierungsmaßnahme nachgeholt werden? a) Wenn ja, warum wurden diese Maßnahmen nicht schon längst umgesetzt? b) Mit welchen Kosten ist bei Umsetzung der Maßnahmen zu rechnen ? Die in der Projektskizze geplanten Maßnahmen dienen der Optimierung der hydrologischen Situation im Anklamer Stadtbruch. Sie umfassen insbesondere den Verschluss des Zartenstroms , sodass nur noch im Hochwasserfall nährstoffreiches Wasser in die zentralen, nährstoffärmeren Bereiche des Anklamer Stadtbruches laufen kann. Zudem sollen durch den Verschluss die Wasserstandschwankungen gemindert werden. Beides soll sich positiv auf die Nährstoffverhältnisse und auf die Waldentwicklung im Anklamer Stadtbruch auswirken. Zu a) Für die Maßnahme am Zartenstrom lag bisher kein Einverständnis der Hansestadt Anklam vor. Weitere Teilmaßnahmen (Erhöhung des Lilienhorster Weges, Grabenverschluss im Regenmoor) haben sich aus dem Monitoring der aktuellen Entwicklung des Gebietes ergeben. Zu b) Die Kostenschätzung der vorliegenden Projektskizze wurde durch das LUNG noch nicht geprüft, da der Antrag noch unvollständig ist. 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung des NABU, dass sich die Anhebung der Stauziele nicht auf die Infrastruktur im umliegenden Bereich des Anklamer Stadtbruchs auswirken wird? a) Wenn ja, spricht etwas dagegen, dann die Haftung des NABU zu einer Förderbedingung zu machen bzw. kann eine solche Haftung rechtsverbindlich im Kaufvertrag festgeschrieben werden? b) Wenn nicht, wer haftet für eventuelle Schäden? c) Wenn nicht, bei wem wird die Beweislast liegen? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2610 3 Ja. Die Landesregierung wird ein entsprechendes Moorschutzprojekt nur fördern, wenn nachteilige Auswirkungen auf die Infrastruktur ausgeschlossen werden können. Der Antragsteller verpflichtet sich mit der Annahme des Förderbescheides, dementsprechende Folgekosten aus dem Projekt zu übernehmen. Mögliche Inhalte eines Kaufvertrages zwischen der Hansestadt Anklam und dem NABU sind der Landesregierung nicht bekannt. 3. Mit welchen mittelfristigen bzw. langfristigen Kosten ist bei den im Anklamer Stadtbruch vorgesehenen Wiedervernässungsmaßnahmen und Infrastrukturmaßnahmen zu rechnen? Da der NABU bereits erklärt haben soll, dass er für die Folgekosten nicht einstehen will, wer wird diese Kosten tragen? Eine Folgekostenbetrachtung liegt für die geplanten Maßnahmen noch nicht vor. Die Aussage, wonach der NABU die Folgekosten nicht tragen will, ist falsch. Er hat sich mit dem Förderantrag zur Übernahme der Folgekosten grundsätzlich bereit erklärt. 4. Liegt das Einverständnis der weiteren durch die Maßnahmen betroffenen Landeigentümer bereits vor? Wenn ja, in welcher Form? Die Abstimmung zwischen Projektträger und Eigentümern ist noch nicht vollständig abgeschlossen (siehe Vorbemerkung). 5. Ist geplant, im Zuge der Maßnahmen bzw. danach eine neue NSG- Verordnung auf den Weg zu bringen? Wenn ja, mit welchen Zielen? Für die Förderung des Moorschutzprojektes ist keine Schutzgebietsausweisung erforderlich. Davon unabhängig liegt die Projektfläche weitgehend in einem (nach DDR-Recht) ausgewiesenen Naturschutzgebiet (NSG). Über eine neue NSG-Verordnung, unter anderem auch für dieses Gebiet, ist noch nicht entschieden. Drucksache 7/2610 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Wird es vor Erhöhung der Stauziele und nach Erwerb von der Stadt Anklam zu Holzeinschlägen kommen? Wem stehen die Erlöse aus der Holzvermarktung dann zu? Nach Auffassung der Landesregierung sollte auf den mit Moorschutz-Fördermitteln gekauften Waldflächen im Anklamer Stadtbruch die forstliche Nutzung weitestgehend unterlassen werden.