Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2618 7. Wahlperiode 19.10.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke und Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Ausbauplanungen für kommunale Radwege und Fördermöglichkeiten und ANTWORT der Landesregierung Das Regionale Radwegekonzept Westmecklenburg stammt aus dem Jahr 2009 und ist Grundlage für den Ausbau von Radwegen und Förderung auf Grundlage der Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte (ILEK) für die Landkreise Ludwigslust-Parchim sowie Nordwestmecklenburg. Gemäß Antwort auf die Kleine Anfrage „Förderung fahrradfreundlicher Kommunen im Land und kommunaler Radwege“ auf Drucksache 7/2320 liegen aktuell Anträge auf Förderung für den Neu- und Ausbau kommunaler Radwege für 90 Kilometer mit einem Investitionsvolumen von rund 32 Mio. Euro vor. 1. Inwieweit hält die Landesregierung eine Evaluierung/Fortschreibung des Regionalen Radwegekonzeptes Westmecklenburg für notwendig? Für welchen Regelzeitraum sollte solch ein Konzept gelten und gegebenenfalls überarbeitet werden? Von den vier Regionalen Planungsverbänden verfügt lediglich der Regionale Planungsverband Westmecklenburg über ein Radwegekonzept. Der Regionale Planungsverband Westmecklenburg entscheidet dabei im Rahmen seiner Planungshoheit selbst, ob und wann das Radwegekonzept zu überarbeiten ist. Seitens der Landesregierung werden daher keine Überlegungen angestellt, nach welchem Zeitraum ein solches Konzept zu überarbeiten wäre. Drucksache 7/2618 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Inwieweit sind das Regionale Radwegekonzept Westmecklenburg 2009 sowie gegebenenfalls weitere vorhandene regionale und kommunale Radwegekonzepte Grundlagen für oder werden in die Erarbeitung eines Landeskonzeptes zur Entwicklung eines durchgängigen, bedarfsgerechten , abgestimmten und sicheren Gesamtnetzes Radverkehr einbezogen ? 3. Wie weit ist der Stand der Erarbeitung eines Landeskonzeptes für ein Gesamtnetz Radverkehr? Die Fragen 2 und 3 werden zusammenhängend beantwortet. Ob ein Radnetz durchgängig, bedarfsgerecht, abgestimmt und sicher ist, hängt stets von den Nutzungsanforderungen der Radfahrenden (Schülerverkehr, Einkauf, Sport, Freizeit und Tourismus) ab. Ein diesen Kriterien entsprechendes Landeskonzept für ein Gesamtnetz Radverkehr wäre lediglich theoretischer Natur. Ohne staatliches Zutun läuft der Radverkehr auf allen von den Radfahrenden hierfür als nutzbar erachteten Straßen, Wegen und Radwegen. Aus Sicht der Landesregierung ist daher die Erarbeitung eines Landeskonzeptes nicht erforderlich. Im Übrigen definiert die Raumordnung Anforderungen an die Fachplanung Verkehr, um eine nachvollziehbare Netzstruktur zur Erreichbarkeit der Zentralen Orte durch den Radverkehr zu etablieren. Dieses raumordnerische „Hauptnetz Radverkehr“ ist eine Teilmenge des realen Radverkehrs . Weitere Teilmengen sind vorhandene bauliche Radwege des Alltagsverkehrs oder auch touristische Radrouten. 4. Welche Fördermöglichkeiten bestehen auf Landesebene für Vorhaben, die derzeit nicht Bestandteil der kreislichen ILEKs sind, um kommunale Vorstellungen für touristische Radinfrastruktur umzusetzen? Die Kommunen entscheiden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, ob und für welche Vorhaben eine Landesförderung beantragt wird. Es bestehen folgende Fördermöglichkeiten: Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Der Neu- und Ausbau von Radwegen in kommunaler Baulast kann gefördert werden, wenn die Maßnahme Teil eines kommunalen Radwegekonzeptes, eines Straßenbauprogramms oder eines anderen Konzeptes ist und mit den Planungen der Ämter für Raumordnung und Landesplanung übereinstimmt (Nummer 4 Buchstaben c und d der Kommunalen Radbaurichtlinie vom 17. Dezember 2015, AmtsBl. M-V S. 899). Seit dem 1. Januar 2018 kann auch der Neuund Ausbau touristischer Radwege gefördert werden. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2618 3 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Darüber hinaus kann nach der Richtlinie für die Förderung der lokalen Entwicklung LEADER (LEADER-RL M-V) vom 6. Mai 2015 (AmtsBl. M-V S. 249), geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 6. November 2016 (AmtsBl. M-V S. 1100), die Durchführung von Vorhaben zur Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung gefördert werden. Soweit mithin eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) beschließt, aus ihrem Budget ein Vorhaben die touristische Radinfrastruktur betreffend mitzufinanzieren und dient das Vorhaben der Umsetzung der Strategie für lokale Entwicklung dieser LAG, so kann auf Antrag des Vorhabenträgers eine Zuwendung nach der LEADER-RL M-V gewährt werden. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Teilstücke des Ostseeküstenradweges und Radwege auf der Insel Rügen können auf der Grundlage des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur gefördert werden. Ministerium für Inneres und Europa Seitens des Ministeriums für Inneres und Europa bestehen folgende Fördermöglichkeiten für kommunale Radwegevorhaben, die nicht Bestandteil der kreislichen ILEKs sind: - Richtlinie für die Gewährung von Sonderbedarfszuweisungen vom 6. August 2010 (AmtsBl. M-V S. 516) Sonderbedarfszuweisungen werden Kommunen vorrangig zur anteiligen Finanzierung von Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises gewährt, die zu einer Erhaltung, Erneuerung bzw. Erweiterung der kommunalen Infrastruktur beitragen. Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Abhängigkeit der finanziellen Leistungsfähigkeit des kommunalen Antragstellers. - Richtlinie für die Gewährung von Kofinanzierungshilfen vom 1. März 2018 (AmtsBl. M-V S. 310) Zweck der Förderung ist es, kommunalen Körperschaften in Abhängigkeit von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit die Teilnahme an den verschiedenen Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der Europäischen Union durch eine Zuwendung zur Finanzierung des Eigenanteils zu ermöglichen. Es sind insgesamt 24 Förderrichtlinien kofinanzierungsfähig. Über die Vergabe der Förderungen entscheidet ein interministerieller Vergaberat. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Höhe von bis zu 75 Prozent gewährt. Drucksache 7/2618 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin - Staatskanzlei - Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus den Förderfonds der Metropolregion Hamburg vom 4. Juli 2017 (AmtsBl. M-V S. 492) Die Zuwendungen werden für Projekte vergeben, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche , soziale und kulturelle Entwicklung der Metropolregion Hamburg als gemeinsamen Wirtschafts - und Lebensraum vorantreiben. Touristische Radwege können diesem Zuwendungszweck dienen und sind daher grundsätzlich förderfähig. Die Zuwendung wird als Projektförderung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Sie dient vorrangig der Ergänzung anderer Zuwendungen von Land, Bund und Europäischer Union. 5. Für welchen Zeitraum ist die Überarbeitung der ILEKs für die kommende EU-Förderperiode vorgesehen? Wie wird das im Einzelnen ablaufen? Träger Integrierter Ländlicher Entwicklungskonzepte sind die Landkreise. Sie entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang für die kommende EU-Förderperiode eine Überarbeitung notwendig sein wird. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 6. Inwieweit ist vorgesehen bzw. angestrebt, mit dem nächsten Landesdoppelhaushalt bzw. der Mittelfristigen Finanzplanung kommunalen Radwegebau - sowohl straßenbegleitend an Kreisstraßen als auch touristische Radinfrastruktur - stärker durch Landesmittel zu unterstützen ? Die Abstimmungen und Entscheidungen, inwieweit im nächsten Doppelhaushalt Landesmittel zur Verfügung gestellt werden, erfolgen im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplan- Entwurfs 2020/2021 und der korrespondierenden Mittelfristigen Finanzplanung. Die endgültige Entscheidung ist dem Landtag durch Beschluss des Haushaltsgesetzes vorbehalten.