Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 27. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2619 7. Wahlperiode 04.10.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Dauer für die Bearbeitung einer Steuererklärung (Durchlaufzeit) ermittelt sich für statistische Auswertungen aus der Zeitspanne zwischen dem Datum des Eingangs der Steuererklärung im Finanzamt und dem Datum des Steuerbescheides in Kalendertagen. In die Durchlaufzeitenermittlung des jeweiligen Kalenderjahres fließen alle Einkommensteuerbescheide , die für den aktuellen und den vorhergehenden Veranlagungszeitraum erstellt wurden. 1. Wie hat sich die Bearbeitungsdauer für eine abgegebene Einkommensteuererklärung im Landesdurchschnitt in den Jahren 2014 bis 2018 entwickelt (bitte unterteilen nach Arbeitnehmern, sonstigen natürlichen Personen und Einkommensteuer insgesamt)? Die Entwicklung der Durchlaufzeiten der Einkommensteuerveranlagungen in Mecklenburg- Vorpommern veranschaulicht die nachstehende Tabelle (Angabe in Kalendertagen). Jahr 2014 2015 2016 2017 2018* Arbeitnehmer 44 51 49 44 42 Sonstige natürliche Personen 66 66 65 59 56 Einkommensteuer insgesamt 51 56 54 49 46 * 1. Halbjahr 2018 Drucksache 7/2619 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie lang war bzw. ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den jeweiligen Finanzämtern in den Jahren 2014 bis 2018 (bitte unterteilen nach Arbeitnehmern, sonstigen natürlichen Personen und Einkommensteuer insgesamt)? Die Entwicklung der Durchlaufzeiten in den einzelnen Finanzämtern zeigen nachstehende Übersichten (Angaben in Kalendertagen). Arbeitnehmer Finanzamt 2014 2015 2016 2017 2018* Greifswald 42 52 51 43 38 Güstrow 38 54 54 56 45 Hagenow 53 88 48 48 40 Neubrandenburg 38 47 46 39 37 Ribnitz-Damgarten 41 47 54 42 43 Rostock 44 48 46 37 46 Schwerin 48 49 49 48 44 Stralsund 46 45 46 49 41 Waren 36 47 45 44 43 Wismar 47 41 49 39 42 Sonstige natürliche Personen Finanzamt 2014 2015 2016 2017 2018* Greifswald 68 75 67 60 54 Güstrow 54 45 46 39 41 Hagenow 58 71 66 64 70 Neubrandenburg 60 53 60 50 58 Ribnitz-Damgarten 64 56 61 61 49 Rostock 93 80 80 67 56 Schwerin 61 58 56 58 59 Stralsund 65 65 70 64 61 Waren 60 86 64 56 58 Wismar 48 53 59 56 56 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2619 3 Einkommensteuer insgesamt Finanzamt 2014 2015 2016 2017 2018* Greifswald 51 60 56 49 43 Güstrow 43 51 51 50 43 Hagenow 55 83 53 52 47 Neubrandenburg 44 49 50 43 42 Ribnitz-Damgarten 49 50 56 48 45 Rostock 60 59 57 47 49 Schwerin 52 52 51 51 48 Stralsund 52 51 53 53 47 Waren 44 60 52 48 48 Wismar 47 45 52 44 46 * 1. Halbjahr 2018 Die in den Gesamtzahlen genannten Durchlaufzeiten für Einkommensteuererklärungen werden maßgeblich durch die Bearbeitungsdauer für Erklärungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beeinflusst, da diese etwa zwei Drittel aller Einkommensteuererklärungen ausmachen. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Bearbeitungszeiten bei der Einkommensteuerveranlagung? Dem Erreichen bürgerfreundlicher Durchlaufzeiten misst die Landesregierung eine hohe Bedeutung bei. Die Durchlaufzeiten haben sich in den vergangenen fünf Jahren verkürzt und die Spannbreiten der einzelnen Finanzamtswerte reduziert. Dies bewertet die Landesregierung positiv. 4. Sind nach Auffassung der Landesregierung Maßnahmen zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten bei der Einkommensteuerveranlagung geboten? Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Landesregierung gegebenenfalls bereits eingeleitet bzw. beabsichtigt, dies zu tun? Nein. Die vom Finanzministerium angestrebten Bearbeitungszeiten werden von den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern überwiegend erreicht.