Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. Februar 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/262 7. Wahlperiode 24.02.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Ralf Borschke, Fraktion der AfD Gefahren durch Windkraftanlagen und ANTWORT der Landesregierung In einem Artikel der Ostsee-Zeitung vom 27.01.2017 wird durch einen Mitarbeiter des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt darauf hingewiesen, dass durch den Weiterbetrieb des Windparks Rakow Gefahr für Leib und Leben bestehe. Insgesamt scheinen die Vorfälle mit Windkraftanlagen zuzunehmen, in der vergangenen Landtagssitzung im Januar 2017 tätigte der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung die Aussage, es gäbe lediglich einige wenige Vorfälle. 1. Gehen die zuständigen Behörden bei einem Weiterbetrieb des Windparks Rakow von einer Gefahr für Leib und Leben aus? Im Windpark Rakow havarierte eine Windenergieanlage. Bis zu einer sachverständigen Klärung der Havarieursache wurde der Weiterbetrieb baugleicher Anlagen in diesem Windpark unverzüglich zur vorbeugenden Gefahrenabwehr ausgesetzt. Die Havarieursache ist derzeit noch nicht geklärt, sodass Aussagen für den Weiterbetrieb der Anlagen nicht getroffen werden können. Im Jahre 2015 gab es in ganz Mecklenburg-Vorpommern zwei Unfälle mit Windenergieanlagen, 2016 einen Unfall mit einer Windenergieanlage, eben diesen Unfall in Rakow. Drucksache 7/262 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie groß ist der Gefahrenradius einer Windkraftanlage? a) Wie wird dieser bemessen? b) Welche planungstechnischen Konsequenzen werden daraus gezogen? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Ein Gefahrenradius ist gesetzlich nicht vorgegeben. 3. Wie viele Vorfälle mit potenzieller Gefährdung von Personen durch havarierte Windkraftanlagen sind in Mecklenburg-Vorpommern seit dem Jahr 2000 bekannt? Seit dem Jahr 2000 ereigneten sich nach Kenntnis der Landesregierung elf Havarien an Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. 4. Gibt es ein Zentralregister zur Erfassung von Vorfällen mit Windkraftanlagen? Wenn nicht, warum nicht? Ein Zentralregister zur Erfassung von Vorfällen mit Windenergieanlagen gibt es mangels gesetzlicher Regelung nicht.