Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 28. September 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2628 7. Wahlperiode 04.10.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jürgen Strohschein, Fraktion der AfD Grundschule Penkun und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie entwickelte sich die Zahl der Schüler seit 1990 an der Grundschule Penkun (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Jahrgangsstufe, Klasse und Schülerzahl)? Die Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler seit 1990 an der Grundschule Penkun kann der folgenden Übersicht entnommen werden. Angaben für die Schuljahre 1990/1991 bis 1996/1997 liegen für einzelne Schulen nicht vor. Schuljahr Gesamt Jahrgangsstufe 1 Jahrgangsstufe 2 Jahrgangsstufe 3 Jahrgangsstufe 4 Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler 2017/ 2018 5 100 1 23 1 23 1 25 2 29 2016/ 2017 5 99 1 27 1 24 2 30 1 18 2015/ 2016 6 120 1 29 2 34 1 20 2 37 2014/ 2015 6 126 2 35 1 24 2 38 1 29 2013/ 2014 5 121 1 26 2 42 1 26 1 27 2012/ 2013 5 117 2 42 1 24 1 26 1 25 2011/ 2012 4 106 1 28 1 26 1 22 1 30 Drucksache 7/2628 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Schuljahr Gesamt Jahrgangsstufe 1 Jahrgangsstufe 2 Jahrgangsstufe 3 Jahrgangsstufe 4 Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler Klassen Schüler 2010/ 2011 4 103 1 26 1 25 1 26 1 26 2009// 2010 5 108 1 25 1 24 1 24 2 35 2008/ 2009 6 119 1 27 1 23 2 33 2 36 2007/ 2008 6 116 1 23 2 32 2 37 1 24 2006/ 2007 6 114 2 30 2 39 1 27 1 18 2005/ 2006 5 116 2 43 1 28 1 21 1 24 2004/ 2005 4 89 1 26 1 19 1 23 1 21 2003/ 2004 4 88 1 21 1 25 1 23 1 19 2002/ 2003 6 104 2 29 1 25 1 19 2 31 2001/ 2002 6 118 1 28 1 21 2 30 2 39 2000/ 2001 7 134 1 21 2 31 2 42 2 40 1999/ 2000 8 162 2 35 2 42 2 42 2 43 1998/ 1999 9 187 2 44 2 43 2 44 3 56 1997/ 1998 9 192 2 45 2 48 3 59 2 40 2. Wie entwickelte sich die Zahl der Lehrkräfte und der Betreuungsschlüssel pro Klasse seit 1990 an der Grundschule Penkun? Die Entwicklung der Zahl der Lehrkräfte an der Grundschule Penkun seit 1990 kann der folgenden Übersicht entnommen werden. Angaben für die Schuljahre 1990/1991 bis 2004/2005 sowie für das Schuljahr 2012/2013 liegen für einzelne Schulen nicht vor. Der Begriff „Betreuungsschlüssel“ ist für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen nicht definiert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2628 3 Schuljahr Anzahl der Lehrkräfte mit Stammschule Grundschule Penkun 2017/2018 9 2016/2017 8 2015/2016 9 2014/2015 8 2013/2014 7 2012/2013 - 2011/2012 7 2010/2011 7 2009/2010 6 2008/2009 7 2007/2008 7 2006/2007 7 2005/2006 6 3. Welche umliegenden Ortschaften fallen in das Einzugsgebiet der Grundschule Penkun? Gemäß der Schuleinzugsbereichssatzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald, für die mit Schreiben des Staatlichen Schulamtes Greifswald vom 16. Juli 2018 eine Teilgenehmigung erteilt wurde, fallen folgende Gemeinden mit folgenden Ortsteilen in den Einzugsbereich der Grundschule Penkun: Gemeinde Glasow Krackow Nadrensee Penkun Ortsteile Glasow Streithof Battinsthal Hohenholz Krackow Kyritz Lebehn Schuckmannshöhe Nadrensee Pomellen Büssow Friedefeld Grünz Neuhof Penkun Radewitz Sommersdorf Storkow Wollin Drucksache 7/2628 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie viele Grundschüler des Amtes Löcknitz-Penkun eine Grundschule des Bundeslandes Brandenburg besuchen? a) Welche Gründe liegen vor, dass diese Schüler eine brandenburgische Schule besuchen? b) Wie wird die Beförderung dieser Schüler sichergestellt? Im Schuljahr 2018/2019 besuchen drei Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 des Amtes Löcknitz-Penkun eine Grundschule des Bundeslandes Brandenburg. Zu a) Die Gründe für einen Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 bis 4 des Amtes Löcknitz-Penkun an einer brandenburgischen Schule werden durch die Landesregierung nicht erfasst. Zu b) Gemäß § 113 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern haben die Landkreise und kreisfreien Städte für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler eine öffentliche Beförderung an die örtlich zuständigen Schulen durchzuführen oder für den Fall, dass eine solche nicht durchgeführt wird, die notwendigen Aufwendungen dieser Schülerinnen und Schüler oder ihrer Erziehungsberechtigten für den Schulweg zur örtlich zuständigen Schule zu tragen. Da es sich bei einer brandenburgischen Grundschule nicht um die örtlich zuständige Grundschule handelt, besteht keine Verpflichtung zur Sicherstellung der Schülerbeförderung. 5. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie viele Grundschüler aus dem Bundesland Brandenburg die Grundschule Penkun besuchen? a) Welche Gründe liegen vor, dass diese Schüler die Grundschule Penkun besuchen? b) Wie wird die Beförderung dieser Schüler sichergestellt? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Im Schuljahr 2018/2019 besuchen keine Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 aus dem Bundesland Brandenburg die Grundschule Penkun. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2628 5 6. Gibt es Pläne, die Grundschule in Penkun zu schließen? a) Wenn ja, welche Gründe dafür gibt es? b) Auf welche Grundschulen könnten die Schüler im Falle einer Schließung verteilt werden? c) Wie wird im Falle einer Schließung die Beförderung der Schüler sichergestellt? Der Bestand von öffentlichen Schulen richtet sich in Mecklenburg-Vorpommern nach dem jeweils gültigen Schulentwicklungsplan der Landkreise und der kreisfreien Städte. Nach § 107 Absatz 1 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern sind die Landkreise und die kreisfreien Städte für die Schulentwicklungsplanung zuständig. Sie haben als Planungsträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen sowie fortzuschreiben. Die Grundschule Penkun betreffend sieht der Landkreis Vorpommern-Greifswald im gegenwärtig genehmigten Schulentwicklungsplan für den Planungszeitraum 2015/2016 bis 2019/2020 keine Aufhebung der Schule vor. Zu a) Es wird auf die Antwort zur Frage 6 verwiesen. Zu b) Die diesbezügliche Planung obliegt gemäß den Vorschriften in § 107 Absatz 5 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern dem Landkreis Vorpommern- Greifswald als Träger der Schulentwicklungsplanung. Da der Schulentwicklungsplan des Landkreises Vorpommern-Greifswald keine Aufhebung der Grundschule Penkun vorsieht, ist eine Planung zur Aufteilung des Einzugsbereiches auch noch nicht im Schulentwicklungsplan dargestellt. Zu c) Gemäß § 113 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern sind die Landkreise Träger der Schülerbeförderung. Die Schülerbeförderung zählt zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Die Landkreise haben für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler eine öffentliche Beförderung zur örtlich zuständigen Schule durchzuführen oder die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu tragen. Im Falle der Aufhebung einer Schule muss der zuständige Landkreis die Schülerbeförderung insofern neu planen und ausrichten. Drucksache 7/2628 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 7. Gibt es Pläne, die Grundschule Penkun mit der dortigen Regionalschule zusammenzulegen? Die Zusammenlegung einer Grundschule und einer Regionalen Schule ist eine Organisationsänderung gemäß § 108 Absatz 1 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern und erfolgt auf der Grundlage eines genehmigten Schulentwicklungsplanes. Der Schulentwicklungsplan des zuständigen Landkreises Vorpommern-Greifswald sieht eine organisatorische Verbindung der Grundschule und der Regionalen Schule in Penkun nicht vor.