Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2630 7. Wahlperiode 12.10.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Förderung von gemeinnützigen Kinder- und Jugendübernachtungsstätten nach EU- Beihilferegeln und ANTWORT der Landesregierung Am 17. April 2018 führte der Wirtschaftsausschuss ein Expertengespräch zur Förderung des Kinder- und Jugendtourismus durch. Durch die anzuhörenden Experten wurde mehrmals auf Begrenzungen hinsichtlich der Förderung in Höhe von 200.000 Euro in drei Steuerjahren durch das EU-Beihilferecht hingewiesen. 1. In welchen Fällen bei der Förderung von gemeinnützigen Kinder- und Jugendübernachtungsstätten gelten diese Begrenzungen? Die Begrenzung bei der Förderung von gemeinnützigen Kinder- und Jugendübernachtungsstätten gelten in allen Fällen, die unter die De-minimis-Verordnung [Verordnung der Europäischen Union Nummer 1407/2013 (Verordnung EU Nr. 1407/2013)] der Europäischen Kommission vom 18. Dezember 2013 fallen. Drucksache 7/2630 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. In welchen Fällen kann bei der Förderung von gemeinnützigen Kinder- und Jugendübernachtungsstätten über die genannte Summe hinausgegangen werden? Über die genannte Summe kann bei der Förderung von gemeinnützigen Kinder- und Jugendübernachtungsstätten hinausgegangen werden, wenn es sich um keine Beihilfe im Sinne des EU-Beihilferechts handelt. 3. In wie vielen Fällen seit Inkrafttreten dieser EU-Beihilferegeln hat die Landesregierung gemeinnützige Kinder- und Jugendübernachtungsstätten über die genannte Summe gefördert (bitte Förderfälle mit Summe der Fördermittel über drei Steuerjahre, Förderempfänger und Fördergrund angeben)? In zwei Fällen (Jugendherberge Wismar, Jugendherberge Mirow) wurde über die Grenze hinaus gefördert (siehe Tabelle). Jugendherbergen Antrag Träger Fördergegenstand Beginn Ende Bewilligung (in Euro) LAGuS/MV- 6-S27- 0001/16-A01 Deutsches Jugendherbergswerk (DJH) Landesverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. Förderung von Baumaßnahmen in Jugendherbergen, Modernisierung und Umbau der Jugendherberge Wismar 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2016 01.10.2016 31.12.2016 130.000,00 LAGuS/MV- 6-S27- 0002/16-A02 Deutsches Jugendherbergswerk (DJH) Landesverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. Förderung von Baumaßnahmen in Jugendherbergen Erneuerung von Bodenbelägen und Mobiliar in der JH Warnemünde 1. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2016 01.10.2016 31.12.2016 88.000,00 LAGuS/MV- 6-S27- 0001/17-A03 Deutsches Jugendherbergswerk (DJH) Landesverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. Investition Jugendherberge Mirow 01.09.2017 31.05.2018 217.000,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2630 3 Jugendherbergen Antrag Träger Fördergegenstand Beginn Ende Bewilligung (in Euro) LAGuS/MV- 6-S27- 0001/18 Deutsches Jugendherbergswerk (DJH) Landesverband Mecklenburg- Vorpommern e. V. Modernisierung und Umbau der Jugendherberge Wismar 1. Oktober 2018 bis 31. Dezember 2018 10.07.2018 31.12.2018 218.000,00 Schullandheime Antrag Träger Fördergegenstand Beginn Ende Bewilligung (in Euro) LAGuS/MV- 6-S147- 0003/18 Caritas Mecklenburg e. V. Schullandheim , Bildungs- und Begegnungsstätte Sanierung und Neubau Sanitärzellen 1. November 2018 bis 31. März 2019 Schullandheim Schloss Dreilützow 01.11.2018 31.03.2019 25.000,00 4. Erwägt die Landesregierung, eine in dem Expertengespräch genannte Investitionsoffensive für gemeinnützige Kinder- und Jugendübernachtungsstätten zu initiieren? Eine Investitionsoffensive für gemeinnützige Kinder- und Jugendübernachtungsstätten wird durch die Landesregierung derzeit nicht erwogen. 5. Liegen der Landesregierung Untersuchungen über den baulichen Zustand inklusive der nötigen Investitionen aller Kinder- und Jugendübernachtungsstätten im Land vor? Der Landesregierung liegen derzeit keine Untersuchungen über den baulichen Zustand inklusive der nötigen Investitionen aller Kinder- und Jugendübernachtungsstätten im Land vor. Drucksache 7/2630 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Welche wesentlichen Maßnahmen wird die Landesregierung bis zum Ende der Legislatur ergreifen, um der Schließungswelle von Kinderund Jugendübernachtungsstätten entgegen zu wirken? Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein marktgerechtes Angebot im Kinder- und Jugendtourismus. Die Schließung von Kinder- und Jugendübernachtungsstätten ist Folge unwirtschaftlicher Betreibung und veränderter Marktbedingungen. Die Landesregierung stellt aus dem Strategiefonds des Landtages für fünf Jahre ab 2018 den Schullandheimen jährlich 100.000,00 Euro zur Verfügung, um eine qualitative Aufwertung der Einrichtungen vornehmen zu können. 7. Wie wird die Landesregierung die Vernetzung, die Weiterbildung und die Qualitätssteigerung im Bereich der gemeinnützigen Kinder- und Jugendübernachtungsstätten in den kommenden Jahren vorantreiben (bitte konkrete Maßnahmen und Verantwortliche für die Umsetzung der Maßnahmen benennen)? Beim Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. wird das Marketing im Bereich Kinder- und Jugendtourismus in der Urlaubswelt „Lifestyle & Trends“ geführt. Die Vernetzung der Angebote erfolgt über den Katalog „Auf nach Meck-Pomm“ 2018/2019 mit einer Auflage von 15.000 Katalogen. Zudem sind diese Angebote zusammen mit Angeboten für Individualreisende in die moderne Internetpräsentation des Tourismusverbandes aufgenommen. Das Qualitätsmanagement Kinder- und Jugendreisen durch das Bundesforum Kinder- und Jugendreisen wird fortgeführt und soll zur Qualitätssteigerung der Kinder- und Jugendübernachtungsstätten führen.