Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2633 7. Wahlperiode 14.11.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Krankenstand und Mehrarbeit in der Landesverwaltung und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit erfolgt die von der Fragestellerin gewünschte Unterteilung der erfragten Daten nach Geschäftsbereichen einschließlich nachgeordneter Behörden und Institutionen entsprechend der Unterteilung in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/4188, in der die Fragestellerin dieselben Angaben für die Zeiträume 2011 bis 2014 erfragte. Zu den verwendeten Begriffen werden folgende Hinweise gegeben: 1. Krankenstand Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/4188 dargestellt, wird für die Ministerien eine einheitliche Krankenstatistik nach vorgegebenen Kriterien erstellt. Diese Statistik wird nach Arbeitstagen erfasst. In den nachgeordneten Behörden und Institutionen erfolgt die Erfassung nach behörden- beziehungsweise ressortspezifischen Besonderheiten. Die Krankenstatistik für 2018 wird erst nach Jahresende und damit in 2019 ausgewertet. 2. Mehrarbeit Nur Beamtinnen und Beamte können gemäß § 10 der Arbeitszeitverordnung Mehrarbeit leisten, wenn sie aufgrund dienstlicher Anordnung oder Genehmigung über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus Dienst verrichten. Drucksache 7/2633 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Mehrarbeit bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind gemäß § 7 Absatz 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) hingegen die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Absatz 1 Satz 1) leisten. Insofern wurde bei der Beantwortung der Frage im Bereich der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von der in § 7 Absatz 7 TV-L enthaltenen Definition von Überstunden ausgegangen. Dies sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten (§ 6 Absatz 1) für die Woche dienstplanmäßig beziehungsweise üblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Die Abfrage zur Mehrarbeit wurde wegen des noch nicht beendeten Jahres auf den 30. Juni 2018 begrenzt. 1. Wie hat sich der Gesamtbestand an Mehrarbeitsstunden in der Landesverwaltung in den Jahren 2015 bis 2018 entwickelt (bitte in der Antwort auch unterteilen nach Geschäftsbereichen einschließlich nachgeordneter Behörden und Institutionen)? Die Entwicklung der Mehrarbeitsstunden in der Landesverwaltung in den Jahren 2015 bis 2018 (zum Stichtag 30.06.2018) ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Tabelle 1: Mehrarbeitsstunden 2015 bis 30. Juni 2018 Ressort Dienststelle 2015 2016 2017 2018 (30.06.) Staatskanzlei Staatskanzlei - 62 843 923 Ministerium für Inneres und Europa Ministerium - - - - Polizei 146.793 131.652 61.383 -1) Fachhochschule für öffentliche Verwaltung , Polizei und Rechtspflege - - 596,55 -1) übriger nachgeordneter Bereich - - - - Justizministerium Ministerium - - - - nachgeordneter Bereich -2) -2) -2) -2) Finanzministerium Ministerium - - - - nachgeordneter Bereich - - - - Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2633 3 Ressort Dienststelle Mehrarbeitsstunden 2015 2016 2017 2018 (30.06.) Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Ministerium - - - - Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Ministerium3) 8.129 9.120 7.678 1.132 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Ministerium - - - - Öffentliche Schulen4) 136.629 150.647 145.515 -4) Universität Greifswald6) - - - - Universität Rostock6)7) 200 200 200 200 Hochschule für Musik und Theater Rostock 109 - 169 - Hochschule Neubrandenburg6)7) 120 80 210 150 Hochschule Stralsund - - - - Hochschule Wismar6) - - - - Universitätsmedizin Rostock8) 40.844 26.047 22.459 10.373 Universitätsmedizin Greifswald8) 67.611 67.449 77.499 -1) übriger nachgeordneter Bereich - - - - Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Ministerium - - - - nachgeordneter Bereich - - - - Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Ministerium - - - - nachgeordneter Bereich - - - - 1) noch nicht erfasst 2) In den Justizvollzugsanstalten des Landes sind vom 1. Januar 2015 bis 30. Juni 2018 insgesamt 269.035 dienstplanmäßig ausgewiesene Überstunden, die mangels schriftlicher Anordnung jedoch nicht der Mehrarbeitsdefinition entsprechen, geleistet worden (2015: 74.461 Stunden, 2016: 83.556 Stunden, 2017: 80.579 Stunden, 1. Januar - 30. Juni 2018: 30.439 Stunden). 3) einschließlich nachgeordneter Bereich 4) Diese Daten werden nur im Rahmen der Unterrichtsausfallstatistik erfasst. Bei den Angaben handelt es sich um die im Berichtszeitraum geleisteten Mehrarbeitsstunden. Das bedeutet einerseits, dass sich die Angaben jeweils auf ein Schuljahr beziehen (z. B. 2015/2016). Eine Aufteilung auf die einzelnen Kalenderjahre ist nicht möglich. Zudem wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Angaben um Lehrwochenstunden und nicht um Zeitstunden handelt. 5) Angaben für das Schuljahr 2017/2018 können noch nicht gemacht werden, da die Plausibilisierung der erhobenen Daten noch nicht abgeschlossen ist. 6) Die Anzahl der ausgewiesenen Mehrarbeitsstunden werden an den Universitäten Greifswald und Rostock und der Hochschule Wismar statistisch nicht erfasst. 7) Bei den Mehrarbeitsstunden der Universität Rostock und der Hochschule Neubrandenburg handelt es sich um Schätzungen. 8) Die Daten umfassen das Gesamtpersonal der Universitätsmedizinen (nicht nur Verwaltung). Drucksache 7/2633 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 2. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung des Gesamtbestandes an Mehrarbeitsstunden? Welche Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Arbeitsspitzen in der Landesverwaltung werden auch weiterhin im Rahmen der Gleitenden Arbeitszeit beziehungsweise durch die Einrichtung von Arbeitszeitkonten abgefangen. Durch Sondersituationen, die einen erhöhten Personalbedarf verursachen, wie beispielsweise nicht planbare Polizeieinsätze oder unvorhersehbare Krisensituationen (zum Beispiel die Geflügelpest 2016/2017) sowie zur Vermeidung von Unterrichtsausfällen können Mehrarbeitsstunden temporär entstehen. Diese Mehrarbeitsstunden werden grundsätzlich durch Dienstbefreiung zeitnah abgegolten. Trotz intensiver Bemühungen gelingt ein vollständiger Abbau, insbesondere im Polizeivollzug, noch nicht immer. Es ist jedoch Ziel der Landesregierung, den Gesamtbestand an Mehrarbeitsstunden kontinuierlich zu verringern. 3. Wie haben sich die Anzahl der Krankentage und der prozentuale Krankenstand in der Landesverwaltung in den Jahren 2015 bis 2018 entwickelt (bitte in der Antwort auch unterteilen nach Geschäftsbereichen einschließlich nachgeordneter Behörden und Institutionen)? Die Entwicklung der Krankentage und prozentualen Krankenstände in der Landesverwaltung in den Jahren 2015 bis 2017 ist aus nachfolgenden Tabellen ersichtlich. Die Daten für 2018 liegen noch nicht vor. Tabelle 2: Krankentage und Krankenstand 2015 und 2016 Ressort Dienststelle 2015 2016 Krankentage 1) Krankenstand in % Krankentage 1) Krankenstand in % Staatskanzlei Staatskanzlei 2.318 7,69 2.236 7,31 Ministerium für Inneres und Europa Ministerium 6.485 8,22 5.753 7,58 Polizei 170.458 9,57 203.357 10,20 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege - - 4.929 11,39 Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung - - 488 7,86 Landesschule für Brand und Katastrophenschutz - - 950 20,65 übriger nachgeordneter Bereich - - - - Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2633 5 Ressort Dienststelle 2015 2016 Krankentage 1) Krankenstand in % Krankentage 1) Krankenstand in % Justizministerium Ministerium 1.192 6,10 1.318 5,97 Justizvollzug2) (27.882) (10,10) (30.445) (10,70) Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit 4.443 14,90 2.994 10,30 Gerichte und Staatsanwaltschaften 41.068 7,95 41.702 8,10 Finanzministerium Ministerium 2.341 4,26 3.296 5,87 nachgeordneter Bereich 63.334 7,67 66.361 8,06 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Ministerium 3.578 7,48 3.538 7,77 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Ministerium 4.155 7,23 3.931 6,86 nachgeordneter Bereich 33.951 7,78 35.357 8,14 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Ministerium 5.230 9,40 6.494 8,4 Landesamt für Kultur und Denkmalpflege 1.354 5,21 1.687 6,23 Staatliche Schulämter 2.784 7,47 2.940 7,61 Öffentliche Schulen3) 252.717 5,70 274.651 6,10 Universität Greifswald 10.184 2,91 9.446 2,85 Universität Rostock 14.359 6,70 15.242 7,30 Ressort Dienststelle 2015 2016 Krankentage 1) Krankenstand in % Krankentage 1) Krankenstand in % Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Hochschule für Musik und Theater Rostock 108 0,43 272 1,08 Hochschule Neubrandenburg 3.229 4,60 2.987 4,40 Hochschule Stralsund 2.325 3,66 2.121 3,21 Hochschule Wismar 4.843 5,04 3.859 4,05 Universitätsmedizin Rostock4) 65.865 6,58 68.408 6,76 Universitätsmedizin Greifswald4) 62.316 7,04 61.379 6,97 Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Ministerium 1.393 5,36 2.040 6,43 nachgeordneter Bereich5) 3.032 5,97 7.672 7,29 Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Ministerium 5.303 11,47 4.571 9,20 nachgeordneter Bereich (10.546) (22,58) (6.384) (13,8) Drucksache 7/2633 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Tabelle 3: Krankentage und Krankenstand 2017 Ressort Dienststelle 2017 Krankentage 1) Krankenstand in % Staatskanzlei Staatskanzlei 1.916 6,61 Ministerium für Inneres und Europa Ministerium 5.077 6,67 Polizei 198.634 9,78 Landesamt für innere Verwaltung 9.221 9,01 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege 5.383 12,45 Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung 530 8,53 Landesschule für Brand und Katastrophenschutz 376 7,43 Justizministerium Ministerium 1.204 5,63 Justizvollzug2) (32.625) (11,80) Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit 2.810 9,70 Gerichte und Staatsanwaltschaften 42.543 8,31 Finanzministerium Ministerium 3.526 6,31 nachgeordneter Bereich 63.723 7,77 Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Ministerium 4.613 8,53 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Ministerium 4.457 7,81 nachgeordneter Bereich 36.765 8,39 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Ministerium 5.982 7,72 Landesamt für Kultur und Denkmalpflege 1.590 6,06 Staatliche Schulämter 2.804 7,40 Öffentliche Schulen3) 295.817 6,40 Universität Greifswald 9.413 2,83 Universität Rostock 15.561 7,40 Hochschule für Musik und Theater Rostock 146 0,58 Hochschule Neubrandenburg 2.678 3,90 Hochschule Stralsund 2.993 3,36 Hochschule Wismar 4.002 4,20 Universitätsmedizin Rostock4) 74.426 7,21 Universitätsmedizin Greifswald4) 61.580 7,05 Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Ministerium 3.352 6,94 nachgeordneter Bereich5) 7.593 7,27 Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Ministerium 3.189 11,65 nachgeordneter Bereich (8.960) (19,10) 1) Die Angabe der Krankentage erfolgt als Arbeitstage. Bei den Angaben in Klammern handelt es sich davon abweichend um Kalendertage. 2) Als Krankentage (Kalendertage) zählen auch Ausfalltage infolge von Dienstunfällen. 3) Für das Kalenderjahr 2015 wurden die Daten des Schuljahres 2014/2015, für das Kalenderjahr 2016 die Daten des Schuljahres 2015/2016 und so fort abgebildet. Eine Aufteilung auf die einzelnen Kalenderjahre ist nicht möglich. 4) Die Daten umfassen das Gesamtpersonal der Universitätsmedizinen (nicht nur Verwaltung). 5) Die Daten in der Tabelle beziehen sich für das Jahr 2015 auf das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, einschließlich Autobahnamt Güstrow. Ab dem Jahr 2016 sind zusätzlich 7 Autobahnmeistereien enthalten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2633 7 4. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung des Krankenstandes ? Welche Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Im Bereich der Ministerien sowie in den nachgeordneten Behörden und Institutionen ist dienststellen - oder gruppenbezogen sowohl ein Anstieg als auch eine Verringerung des Krankenstandes zu verzeichnen. Als ausschlaggebende Faktoren für den Krankenstand werden, wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/4188 beschrieben, die Beschäftigtenstruktur (Zusammensetzung nach Alter, Geschlecht und Laufbahn) und die Dauererkrankungen gesehen. Auf diese Hauptfaktoren bestehen seitens der Landesregierung nur geringfügige Einflussmöglichkeiten. Ebenso sind jährlich unterschiedliche Schweregrade der saisonalen Grippeerkrankungen zu berücksichtigen. Gleichwohl hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren die Anstrengungen intensiviert, ein wirksames Betriebliches Gesundheitsmanagement in der Landesverwaltung zu etablieren. Durch regelmäßige Aktionen in den Behörden (beispielsweise Durchführung von Gesundheitstagen , Teilnahme an physiotherapeutischen Kursen), präventive Maßnahmen (zum Beispiel Impfungen) sowie umfangreiche Fortbildungen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung , Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden sowohl die Führungskräfte als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise an die Themen Stressvermeidung, Work-Life-Balance und Gesundes Führen herangeführt und so an ihre Verpflichtung zur Eigenvorsorge appelliert. Im Bereich des Polizeivollzugsdienstes besteht darüber hinaus die Möglichkeit, alle vier Jahre an einer kostenlosen erweiterten Reihenvorsorgeuntersuchung teilzunehmen. Daneben wird in den Dienststellen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gezielt überprüft, ob arbeitsorganisatorische Maßnahmen und die Optimierung der Arbeitsplatzausstattung dazu beitragen können, bestehende Arbeitsunfähigkeiten zu überwinden und künftigen Arbeitsunfähigkeiten entgegenzuwirken. 5. Inwiefern ist es nach Auffassung der Landesregierung im Hinblick auf das Personalkonzept für die Landesverwaltung einerseits und die Anzahl von Mehrarbeitsstunden und Krankentagen andererseits geboten zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie die pauschale Einsparquote zu modifizieren ist (bitte in der Antwort auch unterteilen nach Geschäftsbereichen einschließlich nachgeordneter Behörden und Institutionen )? Mit Blick auf die Gesundheitsreports verschiedener Krankenkassen (zum Beispiel die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK)) und die Annahme, dass sich die Entwicklungen zum Krankenstand und zu den Mehrarbeitsstunden in anderen Bundesländern ähnlich darstellen, ist zu vermuten, dass sich diese Parameter nur unwesentlich von denen des Landes Mecklenburg- Vorpommern unterscheiden. Drucksache 7/2633 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Die Landesregierung trägt dafür Sorge, dass die Umsetzung des Personalkonzeptes 2010 mit flankierenden Maßnahmen begleitet wird. So werden unter anderem mit Hilfe von Aufgabenkritik und Geschäftsprozessoptimierung, dem Einsatz moderner IT-Verfahren sowie durch Flexibilisierungsmaßnahmen in der Stellenbewirtschaftung (beispielsweise die Möglichkeit der Stellendoppelbesetzung bei Projekten) bestehende Prozesse begleitet. Zur Steigerung der Motivation und der langfristigen Bindung des Personals wurden zudem neue Möglichkeiten der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen.