Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2637 7. Wahlperiode 10.10.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dirk Lerche, Fraktion der AfD Wasserpfeifengaststätten (Shishabars) in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Wasserpfeifengaststätten werden im Gebiet Mecklenburg- Vorpommerns betrieben (bitte auflisten nach Anzahl und Landkreis /kreisfreie Stadt)? Auf der Grundlage einer Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten stellt sich die Anzahl der Wasserpfeifengaststätten wie folgt dar: Anzahl Wasserpfeifengaststätten 2018 Rostock 5 Schwerin 3 Nordwestmecklenburg 1 Ludwigslust-Parchim 1 Landkreis Rostock 0 Mecklenburgische Seenplatte 3 Vorpommern-Rügen 3 Vorpommern-Greifswald 3 Drucksache 7/2637 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie entwickelte sich die Anzahl an Wasserpfeifengaststätten in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen zehn Jahren? Auf der Grundlage einer Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten stellt sich die Anzahl der Wasserpfeifengaststätten in den vergangenen Jahren wie folgt dar: 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 0 1 1 1 5 7 7 8 12 17 3. Welche Voraussetzungen müssen nach dem Gaststättengesetz und dem Nichtraucherschutzgesetz erfüllt werden, um eine Wasserpfeifengaststätte in Mecklenburg-Vorpommern zu betreiben? In Mecklenburg-Vorpommern ist der Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank erlaubnispflichtig (§ 2 Absatz 1 Gaststätten-Gesetz). Wasserpfeifen, die sogenannten Shishas, unterfallen nicht dem Anwendungsbereich des Nichtraucherschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns. 4. Welche Vorschriften haben Betreiber solcher Lokale bezüglich a) des Verbraucherschutzes, b) der Giftstoffdichte im Raum, c) der Lüftung zu beachten? Die Anfrage wird aus Sicht der zu vertretenden Belange des Arbeitnehmerschutzes beantwortet, Anforderungen an Dritte werden hier nicht betrachtet. Das Nachfolgende gilt, soweit in den Shisha-Bars Arbeitnehmer beschäftigt werden. Zu a) Alle für die Vorbereitung der Wasserpfeifen eingesetzten Arbeitsmittel (Gasflammen, Kocher, Ventilator oder Fön) müssen den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) entsprechen und bestimmungsgemäß verwendet werden. Dies gilt insbesondere für Gerätschaften zur Entzündung von Holzkohle, die in den meisten Fällen elektrisch oder mit Flüssiggas betrieben werden. Im Zuge der vom Hersteller der Geräte zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung müssen diese Geräte bei Verwendung in geschlossenen Räumen hierfür zugelassen sein. Flüssiggasanlagen sind im Innenraum nicht geeignet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2637 3 Zu b) Ein vordringliches Problem bei der Nutzung von Wasserpfeifen besteht in der Freisetzung von Kohlenmonoxid. Es gelten die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der Technischen Regel für Gefahrstoffe 900 (TRGS 900). Zum Schutz der Beschäftigten ist in der TRGS 900 für Kohlenmonoxid ein Arbeitsplatzgrenzwert von 35 mg/m³ festgelegt. Die Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes kann im Bedarfsfall durch eine Messung in der Betriebsstätte überprüft werden. Zu c) Nach § 9 GefStoffV sind Arbeitsverfahren so zu gestalten, dass gefährliche Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe nicht frei werden, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Zur Lüftung der Shisha-Bar gilt folgende Rangordnung der Schutzmaßnahmen: - Erfassung von Schadstoffen an der Austritts- oder Entstehungsstelle, - Raumlufttechnische Maßnahmen. Die Wasserpfeifen-Holzkohle wird in der Regel in einem gesonderten Raum in einem Behälter entzündet und die Pfeifen werden dort für den Gebrauch vorbereitet. Hier ist eine Absauganlage über den glühenden Holzkohlen mit entsprechender Zuluft erforderlich. Im Gastraum ist in der Regel eine wirksame technische Be- und Entlüftung notwendig. 5. Welche Vorschriften haben Betreiber solcher Lokale bezüglich des Arbeitsschutzes zu beachten? Die Betreiber von Wasserpfeifengaststätten (Shisha-Bars) haben bei einer Funktion als Arbeitgeber die bereits zuvor aufgeführten Vorschriften zum Arbeitnehmerschutz zu beachten. Darüber hinaus sind die allgemeinen Regelungen der Arbeitsschutzgesetze, wie zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), Mutterschutzgesetz (MuSchG), Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) anzuwenden. Drucksache 7/2637 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Wie viele Fälle an Vergiftungen erfolgten in solchen Lokalen in den vergangenen zehn Jahren durch Passiv- und Aktivrauchen (bitte auflisten nach Jahr, Anzahl an Vergiftungen durch Passivrauchen und Anzahl an Vergiftungen durch Aktivrauchen)? Welche Arten an Vergiftungen treten häufiger auf als andere? Daten zu Fällen von Vergiftungen im Zusammenhang mit dem Genuss von Wasserpfeifen, den sogenannten Shishas, in den vergangenen zehn Jahren in Shisha-Bars liegen der Landesregierung nicht vor, da darüber keine amtliche Statistik geführt wird. 7. Welche Umsätze und Gewinne wurden in den vergangenen fünf Jahren durch Wasserpfeifengaststätten in Mecklenburg-Vorpommern generiert? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse und kein entsprechendes Datenmaterial über Umsätze und Gewinne von Gaststätten vor. 8. Wie viele Zollkontrollen gab es bisher in solchen Lokalen (bitte auflisten nach Jahr und Anzahl an Kontrollen in Wasserpfeifengaststätten )? Zollangelegenheiten fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Der Landesregierung liegt kein entsprechendes Datenmaterial vor.