Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2638 7. Wahlperiode 17.10.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Beate Schlupp, Fraktion der CDU Landwirtschaftliche Nutzflächen in Trinkwasserschutzgebieten Mecklenburg-Vorpommerns und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Um den Schutz der Einzugsgebiete der Trinkwasserfassungen vor nachteiligen Auswirkungen zu gewährleisten, werden Trinkwasserschutzgebiete festgelegt, in denen bestimmte Handlungen verboten oder nur für beschränkt zulässig erklärt werden. Da davon ausgegangen wird, dass die Gefährdung der genutzten Wasserressourcen mit zunehmender Entfernung von den Brunnen abnimmt, werden nach den Schutzzonen gestaffelte Vorschriften und Beschränkungen festgelegt. Die Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten erfolgt regelmäßig in die Schutzzonen I, II und III. Die im Fassungsbereich (Zone I) geltenden Bestimmungen sollen den Schutz der Brunnen und ihrer unmittelbaren Umgebung vor jeglichen Verunreinigungen und Beeinträchtigungen gewährleisten. Hier ist jegliche Nutzung (außer Wassergewinnung) verboten. Die in der engeren Schutzzone (Zone II) geltenden Bestimmungen sollen den Schutz vor Verunreinigungen durch pathogene Mikroorganismen (beispielsweise Bakterien, Viren, Parasiten ) sowie vor sonstigen Beeinträchtigungen gewährleisten, die bei geringer Fließdauer und -strecke zum Brunnen gefährlich sind. Die weitere Schutzzone (Zone III) umfasst im Regelfall das gesamte Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlage . Die in der weiteren Schutzzone geltenden Bestimmungen sollen den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren chemischen oder vor radioaktiven Verunreinigungen gewährleisten. Die für ein Trinkwasserschutzgebiet festzusetzenden Regelungen sind auf das entsprechende Einzugsgebiet und die darin vorherrschenden natürlichen Standortverhältnisse abzustimmen. Welche Verbote und Nutzungsbeschränkungen in den einzelnen Wasserschutzgebieten gelten, ergibt sich aus den jeweiligen Rechtsverordnungen. Drucksache 7/2638 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Trinkwasserschutzgebiete gibt es in Mecklenburg- Vorpommern? Welche Flächen (Nutzungsformen) sind Bestandteil der Trinkwasserschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern? In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 386 Trinkwasserschutzgebiete. Die Nutzungsformen von Flächen in den Schutzzonen II und III können der Tabelle 1 entnommen werden. Die Schutzzone I muss hier nicht betrachtet werden (siehe Vorbemerkung). Erläuterung zu den Datenquellen: Für die gesamte Landnutzung liegt flächendeckend ein qualifizierter Datensatz mit Stand 2010 vor. Für Tabelle 1 erfolgte die Auswertung auf Grundlage dieses Datensatzes. Da die weiteren Fragen generell auf die landwirtschaftliche Nutzfläche abzielen, wurde für die Beantwortung dieser Teilfragen auf einen aktuelleren Datensatz zur landwirtschaftlichen Nutzung zurückgegriffen (Feldblockkataster 2017). Tabelle 1: Nutzungsarten (flächendeckend) in den Trinkwasserschutzgebieten; Datengrundlage : Nutzungsformen nach Jülich, Stand: 2010 Nutzung Quadratmeter (m²) Quadratkilometer (km²) Anteil in Prozent Acker 1.839.641.110 1.839,6 54,1 Brachflächen 10.337.860 10,3 0,3 Dauerkultur 4.513.467 4,5 0,1 Gewässer 71.893.143 71,9 2,1 Grünflächen und Heide 91.167.089 91,2 2,7 landwirtschaftlich genutztes Grünland 402.391.256 402,4 11,8 Laubwald 324.205.237 324,2 9,5 Mischwald 39.403.521 39,4 1,2 Moore und Nassflächen 34.922.757 34,9 1,0 Nadelwald 296.101.758 296,1 8,7 Parkartige Flächen 27.317.352 27,3 0,8 Urbane Flächen 2 - 40 % versiegelt 12.135.579 12,1 0,4 Urbane Flächen > 85 % versiegelt 13.134.554 13,1 0,4 Urbane Flächen 40 - 50 % versiegelt 79.750.304 79,8 2,3 Urbane Flächen 50 - 75 % versiegelt 105.596.026 105,6 3,1 Urbane Flächen 75 - 85 % versiegelt 47.620.270 47,6 1,4 Gesamt: 3.400.131.283 3.400,0 100,0 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2638 3 Tabelle 2: Art der landwirtschaftlichen Nutzung in den Trinkwasserschutzgebieten (nur landwirtschaftlich genutzte Flächen); Datengrundlage: Feldblöcke, Stand: 2017 landwirtschaftliche Nutzung m² km² Anteil in Prozent Acker 1.741.289.020 1.741,3* 80,67 Grünland 379.274.235 379,3* 17,57 Sonstiges 38.002.328 38,0 1,76 Gesamt: 2.158.565.583 2.158,6 100,00 * Siehe auch Tabelle 3. 2. Wie ist die Eigentumsverteilung landwirtschaftlicher Nutzflächen in Trinkwasserschutzgebieten in Mecklenburg-Vorpommern? Wie viele Flächen in Trinkwasserschutzgebieten des Landes befinden sich derzeit im Eigentum des Bundes (Verwaltung durch die BVVG)? Aus Tabelle 3 wird die Eigentumsverteilung der landwirtschaftlichen Nutzflächen in Trinkwasserschutzgebieten von Mecklenburg-Vorpommern ersichtlich. Tabelle 3: Eigentumsverteilung (aggregiert) landwirtschaftlicher Nutzflächen (Acker und Grünland) in Trinkwasserschutzgebieten; Datengrundlage: Feldblöcke, Stand: 2017 Eigentumsarten (aggregiert) Acker: m² Acker: km² Grünland: m² Grünland: km² andere Unternehmen/Institutionen 25.713.386 25,7 3.338.096 3,3 Bund 2.872.809 2,9 5.663.760 5,7 BVVG 61.645.853 61,6 14.909.165 14,9 Eigentum nach DDR-Recht 617.816 0,6 301.323 0,3 gemeinnützige Organisationen 984.195 1,0 580.110 0,6 Genossenschaften 108.227.934 108,2 21.186.237 21,2 Juristische Personen 254.867.127 254,9 48.692.931 48,7 keine Angabe 133.484.707 133,5 34.213.654 34,2 Kirche 56.544.853 56,5 10.514.683 10,5 Kommune 76.832.035 76,8 41.053.914 41,1 Körperschaften öffentlichen Rechts 527.253 0,5 628.457 0,6 Kreis 265.314 0,3 153.620 0,2 Land 133.721.190 133,7 31.543.185 31,5 Natürliche Personen 879.571.115 879,6 161.352.302 161,4 Stiftung 5.394.211 5,4 5.132.382 5,1 Gesamt: 1.741.269.798 1741,3* 379.263.819 379,3* * Siehe auch Tabelle 2. Drucksache 7/2638 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Derzeit befinden sich folgende landwirtschaftlich genutzte Flächen von Trinkwasserschutzgebieten im Eigentum der BVVG (Datengrundlage: Feldblöcke, Stand: 2017): - Acker: 61,6 km² (rd. 6.160 ha) - Grünland: 14,9 km² (rd. 1.490 ha) 3. Wie werden Trinkwasserschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen? a) Auf welcher Grundlage werden Trinkwasserschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen? b) Wie werden Auflagen für die landwirtschaftliche Nutzung in Trinkwasserschutzgebieten ausgeglichen? In Mecklenburg-Vorpommern werden Trinkwasserschutzgebiete durch Rechtsverordnung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt als oberste Wasserbehörde ausgewiesen. Zu a) Trinkwasserschutzgebiete im Land werden auf der Grundlage des § 51 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 und Absatz 2 sowie § 52 Absatz 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des § 107 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG) ausgewiesen. Zu b) Auflagen für die landwirtschaftliche Nutzung in Trinkwasserschutzgebieten werden in Mecklenburg-Vorpommern ausgeglichen, wenn der wirtschaftliche Nachteil jährlich 50 Euro übersteigt. Ein Anspruch auf Ausgleich setzt den Nachweis der Tatsachen voraus, aus denen sich die wirtschaftlichen Nachteile im Vergleich zur ordnungsgemäßen land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung ergeben. Ausgleichspflichtig ist, wer durch die Festsetzung des Trinkwasserschutzgebietes unmittelbar begünstigt wird. Das ist in der Regel das regional ansässige Wasserversorgungsunternehmen. Gesetzliche Grundlagen für Ausgleichszahlungen in Trinkwasserschutzgebieten von Mecklenburg -Vorpommern bilden der § 52 Absatz 5 WHG in Verbindung mit § 99 WHG und § 19 LWaG. Angesichts der Komplexität der Sach- und Rechtslage hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Hinweise zum Entschädigungs- und Ausgleichsverfahren in Wasserschutzgebieten und zu den einzureichenden Unterlagen gegeben (Erlass vom 12. Dezember 2016) (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Umwelt/Wasser/Trinkwasserversorgung/ Wasserschutzgebiete/) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2638 5 4. Welche Rolle spielt die Eigentumsform hinsichtlich der Absicherung von Trinkwasserschutzgebieten? a) Wie wirkt sich die Ausweisung eines Trinkwasserschutzgebietes auf den Wert der landwirtschaftlichen Flächen in diesem Gebiet aus? b) Inwieweit ist es notwendig, dass sich Flächen in Trinkwasserschutzgebieten im Eigentum der öffentlichen Hand befinden? Die notwendigen Schutzmaßnahmen sind gegebenenfalls leichter umzusetzen, wenn sich der erforderliche Grund und Boden im Besitz des Wasserversorgungsunternehmens oder in sonstigem öffentlichen Eigentum befindet. Zu a) Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Zu b) Durch den Landeserwerb der Flächen, die sich in Trinkwasserschutzgebieten befinden, wäre die Durchsetzung von Nutzungseinschränkungen und Auflagen zugunsten des Trinkwasserschutzes deutlich erleichtert, da diese dann bereits bei Abschluss von Pachtverträgen vertraglich gesichert werden könnten.