Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/264 7. Wahlperiode 09.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Umsetzung der Empfehlung der Kultusministerkonferenz „Wiederbelebungsunterricht “ an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Im Ergebnis der 395. Sitzung des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz wurde die Einführung von Modulen über das Thema „Wiederbelebung“ in einem Zeitumfang von zwei Unterrichtsstunden pro Jahr befürwortet. Die Module zum Thema „Wiederbelebung“ sind kein Pflichtunterricht, diese werden den Schulen lediglich ab Jahrgangsstufe 7 empfohlen. Aus den Antworten zu meiner Kleinen Anfrage (Drucksache 7/193) sowie aus der Empfehlung der Kultusministerkonferenz, an allen Schulen der Bundesrepublik ab der Jahrgangsstufe 7 „Wiederbelebungsunterricht“ im Umfang von zwei Wochenstunden einzuführen, ergeben sich Nachfragen. 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um die Empfehlung der Kultusministerkonferenz „Wiederbelebungsunterricht “ an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern einzuführen? Drucksache 7/264 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Anzahl von Lehrkräften wurde nach der Empfehlung der Kultusministerkonferenz in Mecklenburg-Vorpommern zu welchem Zeitpunkt zum „Wiederbelebungsunterricht“ fortgebildet? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Durchführung von Modulen über das Thema „Wiederbelebung“ wurde durch den Schulausschuss der Kultusministerkonferenz empfohlen. Im Rahmen der Stoffeinheit „Herzkreislauf“ des Faches Biologie in der Jahrgangsstufe 7 kann die „Wiederbelebung“ als handlungsorientiertes Modul durchgeführt werden. Circa 300 Lehrerinnen und Lehrer wurden während des Projektzeitraumes von „Retten macht Schule“ durch die Universitätsklinik Rostock in der Handhabung der Übungspuppen und zu den methodisch aufbereiteten Unterrichtsmaterialien fortgebildet. In den Folgejahren wird den Lehrkräften in den vier regionalen Fortbildungsagenturen des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern einmal jährlich eine Fortbildung unter der entsprechenden Thematik angeboten. 3. Welche Anzahl von Stunden wurde an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen für die Einführung von Modulen über das Thema „Wiederbelebungsunterricht“ nach der 395. Sitzung des Schulausschusses der Kultusministerkonferenz zugewiesen? Eine Zuweisung von Unterrichtsstunden ist nicht erforderlich, da sich das Modul „Wiederbelebung“ in den Rahmenplan Biologie zum Beispiel in der Jahrgangsstufe 7, Stoffeinheit „Herzkreislauf“, einfügen lässt. Die in den Rahmenplänen genannten Ziele und Inhalte sind für die öffentlichen Schulen verbindlich. Eine Aufnahme von zusätzlichen rahmenplankonformen Inhalten ist innerhalb der Struktur der Rahmenpläne möglich. Es obliegt jedoch der Verantwortung jeder Lehrkraft und jeder Schule, wie verpflichtende und fakultative Inhalte geplant und umgesetzt werden. Außerdem sind den Schulen die Möglichkeiten freigestellt, dieses Modul auch im Wahlpflichtunterricht, im Ganztagsschulbereich oder in Projekten durchzuführen. 4. Bei welcher Anzahl von öffentlichen allgemein bildenden Schulen ist eine Umsetzung des „Wiederbelebungsunterrichtes“ gemäß der Abfrage des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 23. Januar 2015 möglich? Alle Schulen, die über einen Klassensatz Übungspuppen und eine ausgebildete Lehrkraft verfügen, können das Modul „Wiederbelebung“ fortführen. Die Entscheidung trifft die Schule und die zuständige Lehrkraft aufgrund ihrer vorhandenen Rahmenbedingungen und Bedarfe selbstständig und eigenverantwortlich. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/264 3 5. An wie vielen öffentlichen allgemein bildenden Schulen wird nach Kenntnis des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur der „Wiederbelebungsunterricht“ in jeweils welcher Form durchgeführt? Im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgt keine Erfassung darüber, in welcher Form das Modul „Wiederbelebung“ umgesetzt wird. Auf Grund dessen sind keine Aussagen möglich. 6. In welcher Form setzt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Einführung des „Wiederbelebungsunterrichtes“ seit dem Schuljahr 2015/2016 um? Aufgrund der Erweiterung des Sponsorings der Björn Steiger Stiftung wurde für das Schuljahr 2015/2016 das Projekt „Retten macht Schule“ für interessierte Schulen fortgeführt.