Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. November 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2640 7. Wahlperiode 05.11.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Stephan J. Reuken, Fraktion der AfD Prüfung von Horstschutzzonen vor einer Errichtung von Windenergieanlagen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Einheitliche landesweite Kriterien (beispielsweise Ausschluss- und Prüfbereiche) bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen wurden erst mit verbindlicher Einführung der Artenschutzrechtlichen Arbeits- und Beurteilungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen (AAB-WEA) im August 2016 zugrunde gelegt. Die Beantwortung erfolgt daher nur für den Geltungszeitraum der AAB-WEA vom August 2016 bis September 2018. Bei den Horstschutzzonen der geschützten Großvögel gibt es einen Ausschlussbereich und einen Prüfbereich. Innerhalb eines Ausschlussbereiches dürfen keine Windenergieanlagen errichtet werden. Innerhalb eines Prüfbereiches muss geprüft werden, ob das Risiko vertretbar ist, dort Windräder aufzustellen (vgl. Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungshilfe - AAB-WEA, LUNG 2016 und Tierökologische Abstandskriterien bei Windenergieanlagen - TAK, LUNG 2013). 1. Wie viele geplante Windenergie-Projekte hatten/haben ihre Lage in einem Ausschlussbereich (bitte einzeln aufschlüsseln seit 2010)? 2. Welche dieser Projekte wurden aufgrund der Tatsache, dass im Ausschlussbereich keine Windräder gebaut werden dürfen, abgelehnt (bitte in obiger Tabelle vermerken)? 3. Wie viele geplante Windenergie-Projekte hatten/haben ihre Lage in einem Prüfbereich (bitte einzeln aufschlüsseln seit 2010)? Drucksache 7/2640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Welche dieser Projekte wurden abgelehnt, weil die Prüfung ergab, dass das Risiko für die Vögel zu groß ist (bitte in obiger Tabelle vermerken)? 5. Mit welcher Begründung wurden die übrigen Projekte zugelassen? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammenhängend in der folgenden Tabelle beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2640 3 lfd Nr. Jahr1 Anzahl beantragte Windenergieanlagen Anzahl Windenergieanlagen , die abgelehnt oder deren Antrag zurückgenommen wurde Anzahl genehmigter Windenergieanlagen Begründung für Zulassung nach AAB-WEA und TAK Gesamt Ausschlussbereich Prüfbereich Ausschlussbereich 2 Prüfbereich 3 Ausschlussbereich Prüfbereich 1 2017 2 - 2 - - - 2 über die Realisierung einer nach AAB-WEA errechneten Lenkungsfläche 2 2017 2 - 2 - - - 2 Vogel 1: Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG, da kein Ausschluss- und Prüfbereich nach AAB-WEA definiert ist, sondern eine Einzelfallprüfung gefordert wird; Vogel 2: Lenkungsfläche im Prüfbereich, die nach den Vorgaben der AAB-WEA ermittelt wurde 3 2017 2 - 2 - - - 2 über die Realisierung einer nach AAB-WEA errechneten Lenkungsfläche 4 2017 8 - 1 - - - 1 über die Realisierung einer nach AAB-WEA errechneten Lenkungsfläche 5 2018 4 - 4 - - - 4 Funktionsraumanalyse, in der sich herausstellte, dass der durch bereits bestehende WEA geprägte Standort nur marginal frequentiert wird; dass er sich an der äußersten Grenze der Flugroute zum Nahrungsgebiet Salzhaff befindet; zugleich Realisierung einer nach AAB-WEA errechneten Lenkungsfläche 6 2018 44 2 2 - - - 2 Lenkungsflächen und Vermeidungsmaßnahmen (Abschaltung bei landwirtschaftlicher Nutzung) 7 2018 5 1 4 1 - - 4 Lenkungsflächen, gestaltende Maßnahmen im Umgebungsbereich der WEA Drucksache 7/2640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 lfd Nr. Jahr1 Anzahl beantragte Windenergieanlagen Anzahl Windenergieanlagen , die abgelehnt oder deren Antrag zurückgenommen wurde Anzahl genehmigter Windenergieanlagen Begründung für Zulassung nach AAB-WEA und TAK Gesamt Ausschlussbereich Prüfbereich Ausschlussbereich 2 Prüfbereich 3 Ausschlussbereich Prüfbereich 8 2017 1 1 - 1 - - - 9 2016 1 - 1 - - - 1 Lenkungsflächen und Vermeidungsmaßnahmen (Abschaltung bei landwirtschaftlicher Nutzung) 10 2016 1 - 1 - - - 1 Lenkungsflächen, gestaltende Maßnahmen im Umgebungsbereich der WEA 11 2016 1 - 1 - - - 1 Lenkungsflächen, gestaltende Maßnahmen im Umgebungsbereich der WEA 12 2016 1 - 1 - - - 1 Lenkungsflächen, gestaltende Maßnahmen im Umgebungsbereich der WEA 13 2016 1 - 1 - - - 1 Lenkungsflächen, gestaltende Maßnahmen im Umgebungsbereich der WEA 14 2016 1 - 1 - - - 1 Lenkungsflächen, gestaltende Maßnahmen im Umgebungsbereich der WEA 15 2016 1 1 - 1 - - - 16 2016 4 2 2 2 2 - - 17 2016 1 - 1 - - - 1 Raumnutzungsanalyse ließ Genehmigung der WEA zu 18 2017 9 3 - 3 - - - 19 2017 8 4 - 4 - - - Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2640 5 lfd Nr. Jahr1 Anzahl beantragte Windenergieanlagen Anzahl Windenergieanlagen , die abgelehnt oder deren Antrag zurückgenommen wurde Anzahl genehmigter Windenergieanlagen Begründung für Zulassung nach AAB-WEA und TAK Gesamt Ausschlussbereich Prüfbereich Ausschlussbereich 2 Prüfbereich 3 Ausschlussbereich Prüfbereich 20 2018 2 - 2 - - - 2 Schaffung neuer Lenkungsflächen 21 2018 1 - 1 - - - 1 Schaffung neuer Lenkungsflächen 22 2016 2 2 - - - 2 - pauschale Abschaltung vom 01.04. bis 01.09. von 1 Std. vor Sonnenaufgang bis 1 Std. nach Sonnenuntergang 23 2016 3 - 3 - - - 3 Standortbewirtschaftung am Mastfuß, Abschaltung während der Mahd/Ernte 24 2017 1 - 1 - - - 1 Standortbewirtschaftung am Mastfuß, Abschaltung während der Mahd/Ernte 25 2016 2 2 - - - 2 - pauschale Abschaltung vom 01.04. bis 01.09. von 1 Std. vor Sonnenaufgang bis 1 Std. nach Sonnenuntergang 26 2016 2 - 2 - - - 2 WEA liegen nicht im Flugkorridor zwischen Horst und Nahrungsgebieten 27 2016 2 - 2 - - - 2 WEA liegen nicht im Flugkorridor zwischen Horst und Nahrungsgebieten Drucksache 7/2640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 lfd Nr. Jahr1 Anzahl beantragte Windenergieanlagen Anzahl Windenergieanlagen , die abgelehnt oder deren Antrag zurückgenommen wurde Anzahl genehmigter Windenergieanlagen Begründung für Zulassung nach AAB-WEA und TAK Gesamt Ausschlussbereich Prüfbereich Ausschlussbereich 2 Prüfbereich 3 Ausschlussbereich Prüfbereich 28 2016 1 - 1 - - - 1 Vogel 1: Rotorspitzenabstand zum Boden ≥ 50 m und damit innerhalb des Prüfbereichs kein Verstoß gegen Tötungsverbot gem. AAB-WEA Vogel 2: Eine Beeinträchtigung von Nahrungsflächen oder Flugkorridoren zu den Nahrungsflächen erfolgt nicht, da geeignete Nahrungshabitate innerhalb des Prüfbereichs nicht von den geplanten WEA überbaut oder verschattet werden. Vogel 3: Verringerung der Anlagenzahl durch Rückbau 2 bestehender Anlagen und somit Reduzierung des kollisionsgefährdeten Bereiches unterhalb der Rotoren gegenüber den Alt- Anlagen 29 2016 1 - 1 - - - 1 artenschutzrelevante Betroffenheit der Art nicht gegeben, da die WEA als Repowering für eine Altanlage innerhalb eines Bestandwindparks errichtet wird, wodurch das Kollisionsrisiko der Art nicht signifikant erhöht wird 30 2016 1 - 1 - - - 1 artenschutzrelevante Betroffenheit der Art nicht gegeben, da die WEA innerhalb eines Bestandwindparks errichtet wird, wodurch das Kollisionsrisiko der Art nicht signifikant erhöht wird Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2640 7 lfd Nr. Jahr1 Anzahl beantragte Windenergieanlagen Anzahl Windenergieanlagen , die abgelehnt oder deren Antrag zurückgenommen wurde Anzahl genehmigter Windenergieanlagen Begründung für Zulassung nach AAB-WEA und TAK Gesamt Ausschlussbereich Prüfbereich Ausschlussbereich 2 Prüfbereich 3 Ausschlussbereich Prüfbereich 31 2016 3 3 - 3 - - - Alle drei antragsgegenständlichen WEA befanden sich in Ausschlussbereichen von einem Kilometer um geschützte Horste, innerhalb dessen gemäß AAB-WEA von einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko auszugehen ist und somit deren Betrieb ein Verstoß gegen das Tötungsverbot im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG darstellen würde. Die Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 BImSchG lagen folglich nicht vor und der Antrag war abzulehnen. 32 2017 4 - 1 - - - 1 Rotorspitzenabstand zum Boden ≥ 50 m und damit innerhalb des Prüfbereichs kein Verstoß gegen Tötungsverbot gemäß AAB-WEA 33 2017 6 1 4 1 - - 4 Gemäß AAB-WEA Lenkungsflächen mit Anbau-, Bewirtschaftungs- und Mahdsystem. Eine WEA befand sich im Ausschlussbereich von einem Kilometer um einen geschützten Horst, innerhalb dessen gemäß AAB-WEA von einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko auszugehen ist und somit deren Betrieb ein Verstoß gegen das Tötungsverbot im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG darstellen würde. Die Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 BImSchG lagen folglich nicht vor und der Antrag für diese WEA war abzulehnen Drucksache 7/2640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 lfd Nr. Jahr1 Anzahl beantragte Windenergieanlagen Anzahl Windenergieanlagen , die abgelehnt oder deren Antrag zurückgenommen wurde Anzahl genehmigter Windenergieanlagen Begründung für Zulassung nach AAB-WEA und TAK Gesamt Ausschlussbereich Prüfbereich Ausschlussbereich 2 Prüfbereich 3 Ausschlussbereich Prüfbereich 34 2017 1 - 1 - - - 1 Gemäß AAB-WEA Lenkungsflächen mit Anbau-, Bewirtschaftungs- und Mahdsystem 35 2017 3 - 3 - - - 3 Gemäß AAB-WEA Lenkungsflächen mit Anbau-, Bewirtschaftungs- und Mahdsystem 36 2017 8 - 8 - - - 8 Vogel 1: WEA liegen nicht im Flugkorridor zwischen Horst und Gewässer Vogel 2: keine Betroffenheit, da kein optimaler Lebensraum und Vorbelastung im WP 37 2017 2 - 2 - - - 2 Vogel 1: WEA liegen nicht im Flugkorridor zwischen Horst und Nahrungsgebieten Vogel 2: keine Betroffenheit, da kein optimaler Lebensraum und Vorbelastung im WP Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2640 9 lfd Nr. Jahr1 Anzahl beantragte Windenergieanlagen Anzahl Windenergieanlagen , die abgelehnt oder deren Antrag zurückgenommen wurde Anzahl genehmigter Windenergieanlagen Begründung für Zulassung nach AAB-WEA und TAK Gesamt Ausschlussbereich Prüfbereich Ausschlussbereich 2 Prüfbereich 3 Ausschlussbereich Prüfbereich 38 2017 5 - 5 - - - 3 Vogel 1: Rotorspitzenabstand zum Boden ≥ 50 m und damit innerhalb des Prüfbereichs kein Verstoß gegen Tötungsverbot gemäß AAB-WEA Vogel 2: Gemäß AAB-WEA Lenkungsflächen mit Anbau-, Bewirtschaftungs- und Mahdsystem Vogel 3: keine Sichtung im Kartierzeitraum, geeignete Nahrungshabitate befinden sich innerhalb des Eingriffsbereichs nicht Vogel 4: Der Eingriffsbereich besitzt als Nahrungshabitat keine wesentliche Bedeutung (keine Gewässer > 5 ha oder die dahin führenden Flugkorridore im Eingriffsbereich) Vogel 5: Eine Beeinträchtigung von Nahrungsflächen oder Flugkorridoren zu den Nahrungsflächen erfolgt nicht, da geeignete Nahrungshabitate innerhalb des Prüfbereichs nicht von den geplanten WEA überbaut oder verschattet werden 39 2018 174 - 17 - - - 16 Vogel 1: WEA liegen nicht im Flugkorridor zwischen Horst und Nahrungsgebieten; Vogel 2: Gemäß AAB-WEA Lenkungsflächen mit Anbau-, Bewirtschaftungs- und Mahdsystem 40 2018 2 - 2 - - - 2 Gemäß AAB-WEA Lenkungsflächen mit Anbau-, Bewirtschaftungs- und Mahdsystem Drucksache 7/2640 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 lfd Nr. Jahr1 Anzahl beantragte Windenergieanlagen Anzahl Windenergieanlagen , die abgelehnt oder deren Antrag zurückgenommen wurde Anzahl genehmigter Windenergieanlagen Begründung für Zulassung nach AAB-WEA und TAK Gesamt Ausschlussbereich Prüfbereich Ausschlussbereich 2 Prüfbereich 3 Ausschlussbereich Prüfbereich gesamt 126 22 83 16 2 4 78 1 alle abgeschlossenen Verfahren von August 2016 bis September 2018 2 ausschließlich WEA, die aufgrund der Tatsache, dass im Ausschlussbereich keine WEA gebaut werden dürfen, abgelehnt oder deren Antrag aus diesem Grunde zurückgenommen wurde 3 ausschließlich WEA, die abgelehnt oder deren Antrag zurückgenommen wurde, da die Prüfung ergab, dass das Risiko für die Vögel zu groß ist 4 für einen Teil der Anlagen steht die Entscheidung im Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz noch aus