Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2645 7. Wahlperiode 17.10.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der BMV Personelle Probleme beim Amt für Jugend, Soziales und Asyl in Rostock und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die öffentliche Jugendhilfe zählt zu den Aufgaben der sozialen Betreuung und ist somit gemäß § 2 Absatz 2 der Kommunalverfassung (KV M-V) eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind gemäß § 69 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Landesjugendhilfeorganisationsgesetzes (KJHG-Org M-V) die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe werden dabei durch das jeweilige Jugendamt wahrgenommen. Fachlich zuständige oberste Landesjugendbehörde im Sinne des § 14 KJHG-Org M-V ist das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung. Diesem liegt kein entsprechendes Datenmaterial zur Beantwortung der Kleinen Anfrage vor. Das Ministerium für Inneres und Europa als oberste Rechtsaufsichtsbehörde erhebt diesbezüglich ebenfalls keine Daten, sondern ist zur Beantwortung von Kleinen Anfragen auf die von den örtlichen Trägern vorgehaltenen Daten angewiesen. Die Antworten auf die Fragen 1 bis 5 und 7 geben daher, soweit nichts anderes vermerkt ist, lediglich die Antwortbeiträge der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wieder, die diese außerhalb einer Rechtspflicht nach § 80 KV M-V zugearbeitet hat. Drucksache 7/2645 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Stern berichtete am 17. September 2018 über die Arbeit des Jugendamtes in Rostock. In diesem Artikel werden deutliche personelle Probleme beschrieben. https://www.stern.de/panorama/gesellschaft/jugendamt-rostock - frau-leppin-und-ihre-kinder-8361572.html 1. Wie viele Mitarbeiter sind und waren seit 2007 bis heute im Amt für Jugend, Soziales und Asyl in Rostock beschäftigt (bitte nach Jahr, Art der Tätigkeit, Tätigkeitsbereich, sowie Voll- und Teilzeit aufschlüsseln )? Der Stellenplan des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl stellt sich über die Jahre 2007 bis 2019 wie folgt dar: Jahr Amt für Jugend und Soziales (Angaben in Vollzeitäquivalenten) Amt für Flüchtlingsangelegenheiten und Integration (Angaben in Vollzeitäquivalenten) Hansejobcenter Rostock (Angaben in Vollzeitäquivalenten) 2007 222,75 2008 221,25 2009 307,50 2010 328,75 2011 346,75 2012 341,43 2013 362,25 2014 354,56 2015 264,98 97,25 2016 262,86 80,00 95,25 2017 281,86 49,00 96,75 2018 358,99 97,25 2019 323,96 97,25 Bis zum Jahr 2014 waren die Stellen des Hansejobcenters (im Stellenplan) Bestandteil des Amtes für Jugend und Soziales. Ab dem Jahr 2015 wurden diese als eigenständige Organisationseinheit dargestellt. Zum 1. Januar 2016 wurde in der Hanse- und Universitätsstadt das Amt für Flüchtlingsangelegenheiten und Integration gebildet, welches dann später in das Amt für Jugend, Soziales und Asyl integriert wurde. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2645 3 2. Wie viele Fälle wurden und werden in den Jahren 2007 bis heute von den Fallmanagerinnen und Fallmanagern im Jugendamt Rostock bearbeitet ? Wie viele dieser Fallmanagerinnen und Fallmanager gab und gibt es innerhalb des obengenannten Zeitraumes (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Die Auswertung der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe zeigt folgende Entwicklung gewährter Hilfen zur Erziehung. Nicht statistisch erfasst sind Beratungsleistungen und Fälle, in denen die Mitarbeitenden aktiv waren, jedoch (noch) keine Hilfen zur Erziehung installiert wurden . Quelle: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe - Teil 1: Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige Die Stellenplanzahlen der aufgelisteten Jahre weisen die Stellen im Fallmanagement Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Vollzeitäquivalenten mit Führungskräftestellen, aber ohne die Stellen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe aus. Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Stellen in Vollzeitäqui - valenten 35,00 36,00 42,00 41,00 43,00 44,50 48,00 47,50 47,50 49,12 45,50 49,63 3. Wie hoch ist und war die geplante Zahl der Fälle, die Fallmanagerinnen und Fallmanager in den Jahren 2007 bis heute gleichzeitig bearbeiten können? (bitte nach Jahren aufschlüsseln) Wie hoch ist diese tatsächlich? Die Stellenanzahl der Fallmanager SGB VIII im Stellenplan 2018 beträgt aktuell und ohne Führungskräfte 45,625 Vollzeitäquivalente (VZÄ). In Abstimmung mit dem Amt für Jugend, Soziales und Asyl laufen zurzeit organisatorische Untersuchungen mit dem Ziel, dem Fachbereich weitere Stellen zur Verfügung zu stellen. Ziel ist es, künftig 35 Fälle pro Fachkraft zu betreuen. Dies entspräche den bundesweiten Empfehlungen. Der Abstimmungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Jahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Fälle ohne Beratungsleistung 1.192 1.334 1.447 1.481 1.555 1.731 1.792 1.897 1.902 1.945 2.034 Drucksache 7/2645 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Wie hoch ist die Zahl der Mitarbeiter, die aufgestockt werden müsste, um eine effektive Arbeit des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl gewährleisten zu können? Im Amt für Jugend, Soziales und Asyl wird eine Vielzahl von Jugendhilfe- und Sozialleistungen bearbeitet. Aufgrund von Gesetzesänderungen sowie demographischen Entwicklungen sind Stellenbedarfe regelmäßig zu überprüfen und anzupassen. Diese Anpassungen erfolgen regelmäßig und fortlaufend in Abstimmung mit der Querschnittsverwaltung und den Fachämtern. Grundlage des Handelns sind die beschlossenen Stellenpläne. 5. Wer trägt die Verantwortung für die Arbeitsweise und Personalpolitik im Rostocker Amt für Jugend, Soziales und Asyl? Die Verantwortung trägt in erster Linie der Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport und wird hierbei von den Querschnittsämtern begleitet. 6. Seit wann sind der Landesregierung diese Zustände bekannt? a) Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Bestrebungen, die eventuellen Missstände im Amt für Jugend, Soziales und Asyl in Rostock zu beseitigen? b) Was ist geplant, die eventuellen Missstände im Amt für Jugend, Soziales und Asyl in Rostock zu beseitigen? Die Landesregierung hatte keine Kenntnisse über mögliche personelle Probleme des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Fragen a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Zur Beantwortung wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2645 5 7. Ist es richtig, dass Asylbewerber und Flüchtlinge im Amt für Jugend, Soziales und Asyl, in Rostock Evershagen, auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten empfangen werden, während man Einheimische, mit Hinweis auf die Öffnungszeiten, abweist? a) Gibt es dazu eine Anordnung? b) Wenn ja, welche? c) Wann hat wer diese erlassen? Nein. Es gibt keine Anordnung, die den Umgang mit Besuchern außerhalb der Öffnungszeiten regelt. Bürgerinnen und Bürger werden außerhalb der Öffnungszeiten nur auf Einladung /Terminvorlage oder in dringlichen sozialen Notlagen (zum Beispiel Krankenversorgung) in die Gebäude gelassen. Das Amt für Jugend, Soziales und Asyl macht gemäß Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland dabei keine Unterscheidung bei den Antragstellenden. Zu a) Nein. Zu b) Entfällt. Zu c) Entfällt.