Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2648 7. Wahlperiode 16.10.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Eingruppierung der Geschäftsstellenmitarbeiter bei den Gerichten und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Auf die Einleitung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2501 vom 24. August 2018 wird verwiesen. Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2501 ergeben sich Nachfragen. 1. Liegen dem Justizministerium bzw. den Gerichten Mecklenburg- Vorpommerns bereits Gutachten und Stellungnahmen bezüglich der Auswirkungen des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Februar 2018 (4 AZR 816/16) auf die Geschäftsstellenmitarbeiter anderer Gerichte auch in anderen Bundesländern bzw. Mecklenburg- Vorpommern vor? Wenn ja, bitte die jeweiligen Inhalte kurz zusammenfassen und den Tenor wiedergeben? Auf die Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2501 wird verwiesen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine weiteren Gutachten oder schriftlichen Stellungnahmen bezüglich der Auswirkungen des benannten Urteils des Bundesarbeitsgerichts vor. Drucksache 7/2648 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wann findet die in der Antwort zu Frage 5 auf Drucksache 7/2501 genannte Mitgliederversammlung der Länder statt? Die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder hatte sich bereits vor Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2501 mit den Auswirkungen des Urteils befasst. Die dort vertretene Auffassung ist in der Beantwortung der Frage 2 der vorgenannten Drucksache in Absatz 2 wiedergegeben worden. 3. Welche finanziellen Auswirkungen hätte eine Höhergruppierung in die Entgeltgruppe E9 aller 368 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die entsprechende Anträge gestellt haben, für den Landeshaushalt? Die finanziellen Auswirkungen würden sich auf geschätzt etwa 2,6 Millionen Euro pro Jahr belaufen. 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Bedienstete des Landes entsprechend ihrer geleisteten Tätigkeiten vergütet werden sollten? Die Landesregierung versteht die Frage dahingehend, dass die Tarifbeschäftigten des Landes entsprechend der ihnen übertragenen Aufgaben tarifkonform vergütet werden. Ein entsprechender Rechtsanspruch besteht.