Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/265 7. Wahlperiode 07.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Eröffnung von Wahlkreisbüros und ANTWORT der Landesregierung Mit der siebten Wahlperiode des Landtages Mecklenburg-Vorpommern wurden 35 Abgeordnete erstmalig in den Landtag gewählt. Einige dieser Abgeordneten haben bereits Wahlkreisbüros eröffnet, einige planen eine Eröffnung. Gibt es einen Erlass bzw. eine Dienstanweisung des Ministeriums für Inneres und Europa oder der Polizeipräsidien, welcher bzw. welche vorsieht, dass Polizeibeamte des Landes in Führungspositionen eventuellen Einladungen zur Eröffnung von Wahlkreisbüros nicht zu folgen haben? Wenn ja, gilt diese Anweisung für alle im Landtag vertretenen Parteien? Es gibt keinen Erlass beziehungsweise Dienstanweisung des Ministeriums für Inneres und Europa oder der Polizeipräsidien, welcher beziehungsweise welche vorsieht, dass Polizeibeamte des Landes in Führungspositionen eventuellen Einladungen zur Eröffnung von Wahlkreisbüros nicht folgen dürften. Zu beachten ist hier jedoch die grundgesetzlich vorgeschriebene Neutralitätspflicht der Polizei. Danach würde eine Teilnahme an einer solchen Veranstaltung in Funktion als Polizeibeamter des Landes gegen die ihm obliegende Neutralitätspflicht verstoßen.