Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 19. Oktober 2018 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2655 7. Wahlperiode 23.10.2018 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Sicherheitshinweise an den Verfassungsschutz in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut einer Meldung von Welt-Online wurden dem Verfassungsschutz im Jahr 2017 insgesamt „10.597 Hinweise zu Bestrebungen von Schutzsuchenden gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, zu sicherheitsgefährdender oder geheimdienstlicher Tätigkeit sowie zur Vorbereitung oder Anwendung von Gewalt übermittelt.“ Im Jahr 2015 gab es dagegen nur 571 Hinweise (Quelle: Welt - Zahl der Hinweise auf verdächtige Migranten stark angestiegen). 1. Wie viele der oben genannten Hinweise wurden seit 2014 in Mecklenburg-Vorpommern registriert (bitte nach Jahr und Anzahl aufgliedern)? a) Wie viele dieser Hinweise ergingen im Zusammenhang mit oben genannten Bestrebungen von Asylsuchenden? b) Wie kommt nach Kenntnis der Landesregierung ein entsprechender Hinweis zustande? c) Wie stellt sich die statistische Erfassung der Hinweise im Einzelnen dar (bitte auf sämtliche Unterscheidungskriterien und tabellarische Darstellungen hinweisen)? 2. Wie viele der seit 2016 eingegangenen Hinweise in Mecklenburg- Vorpommern wurden bis heute bearbeitet? Die Fragen 1, a), b), c) und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/2655 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Bei den der Anfrage zugrunde gelegten Zahlen des Jahres 2017 (10.597) und des Jahres 2015 (571) handelt es sich um die Gesamtzahl der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von sich aus an das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) weitergeleiteten Hinweise nach § 18 des Bundesverfassungsschutzgesetzes über Asylbewerber/Asylbewerberinnen (vergleiche Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 19/4494 des Deutschen Bundestages vom 25. September 2018). Die Anzahl der hierzu seit dem Jahr 2014 bei der Verfassungsschutzbehörde Mecklenburg- Vorpommern eingegangenen und bearbeiteten Hinweise bewegt sich im unteren zweistelligen Bereich. Da diese Hinweise nur eine Teilmenge des gesamten Hinweisaufkommens des Verfassungsschutzes darstellen, wird keine gesonderte Statistik zur Aufgliederung nach Jahr und Anzahl dieser Fälle geführt. Zu den Fragen b) und c) liegt der Landesregierung kein entsprechendes Datenmaterial vor. Hierzu wird ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 19/4494 des Deutschen Bundestages vom 25. September 2018 Bezug genommen. 3. Welche Rückschlüsse auf die Sicherheitslage in Mecklenburg- Vorpommern lassen sich aus dem seit 2015 bundesweit stattgefundenen deutlichen Anstieg ziehen? Ein statistisch messbarer Anstieg der Kriminalität lässt sich aus den vom BAMF mitgeteilten Sachverhalten für Mecklenburg-Vorpommern kausal nicht herleiten. 4. Wie wird sichergestellt, dass die Verfassungsschutzbehörde mit ausreichend Ressourcen zur Prüfung der Hinweise seit der veränderten Sicherheitslage ausgestattet ist? Es wird fortlaufend geprüft, ob und inwieweit der Verfassungsschutz über ausreichende Ressourcen verfügt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/2655 3 5. Wie viele unbesetzte Stellen hat der Verfassungsschutz in Mecklenburg -Vorpommern gegenwärtig? a) Wie hat sich die Zahl der besetzten Stellen seit 2011 verändert (bitte nach Jahr und Zahl der besetzten und unbesetzten Stellen aufgliedern)? b) Gibt es Pläne der Landesregierung für einen Stellenaufwuchs beim Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern (bitte angestrebten Zeitraum benennen)? c) Wie viele Stellen beim Verfassungsschutz sind jeweils zur Bekämpfung von Linksextremismus, Rechtsextremismus und Islamismus/Islamistischer Terrorismus eingeteilt? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Verfassungsschutzbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern verfügt derzeit über 100 Dienstposten, von denen gut 10 Prozent nicht besetzt sind. Es wird angestrebt, diese im Rahmen der verfügbaren Haushaltsstellen möglichst zeitnah komplett zu besetzen. Einzelheiten zur Personalausstattung beziehungsweise zum Personaleinsatz unterliegen der Geheimhaltung. Zur Beantwortung dieser Fragen wird auf die Berichterstattung in der Parlamentarischen Kontrollkommission verwiesen. 6. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in der BAMF-Außenstelle Nostorf-Horst einen Sonderbeauftragten für Sicherheit? In welcher Form stehen die Sicherheitsbehörden des Landes in Kontakt mit dieser Person? Ja. Mit dem Sonderbeauftragten für Sicherheit in der BAMF-Außenstelle Nostorf-Horst finden jeweils anlassbezogen Informationsaustausche statt.